Schweiz

Beamte unter Verdacht – soviele Hinweise beim Bund wie noch nie

Beamte unter Verdacht – soviele Hinweise beim Bund wie noch nie

Missstände und Mauschelei: Die Whistleblower-Meldestelle beim Bund hat 2017 so viele Hinweise erhalten wie noch nie. Dank eines toten Briefkastens im Internet können Informanten neu völlig anonym bleiben. Ein Freipass für Denunzianten?
24.02.2018, 06:10
Sven Altermatt / Schweiz am Wochenende
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Der Mond ueber dem Bundeshaus, waehrend der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 13. Dezember 2017 in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Bild: KEYSTONE

Ob manchen gleich die Kinnlade hinter dem Computer runterfiel? Viele Bundesangestellte staunten jedenfalls nicht schlecht, als sie die Meldung auf dem internen Infoportal sahen: «Helfen Sie mit, schädigendes Verhalten in der Bundesverwaltung und in bundesnahen Organisationen zu bekämpfen!» Es gab Zeiten, da wäre so etwas empört als Aufforderung zum Hochverrat bezeichnet worden.

Tatsächlich kam die Meldung, im vergangenen Juni von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) veröffentlicht, nicht in allen Amtsstuben gut an. Die obersten Inspektoren des Bundes wollten den Start ihrer Whistleblowing-Plattform jedoch nutzen, um eine Offensive zu starten: Die Verwaltung soll beim Aufdecken von Fehlverhalten mit gutem Beispiel vorangehen.

Whistleblowing, ein schlagender Begriff. Gemäss Bundespersonalgesetz sind Beamte verpflichtet, Unregelmässigkeiten im Rahmen ihrer Arbeit zu melden. Im Gegenzug schützt sie das Gesetz vor einer Kündigung. Wer auf Missstände stösst, sollte sich seit 2011 an die Whistleblowing-Stelle der EFK wenden. Die Zahl der eingegangenen Meldungen schwankte bis 2016 zwischen 61 und 87 Fällen. Bloss ein Drittel der Meldungen kam jeweils aus der Verwaltung selbst. Die übrigen Whistleblower waren Aussenstehende wie Lieferanten oder Kunden.

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Jahr für Jahr beklagte sich die EFK über die ihrer Ansicht nach zu tiefen Fallzahlen. Es sei davon auszugehen, dass es in der Bundesverwaltung mehr krumme Touren gebe, als zutage gefördert werden. Diese Einschätzung scheint sich nun zu bestätigen: Im vergangenen Jahr erhielten die Finanzkontrolleure so viele Whistleblower-Meldungen wie noch nie.

Das zeigen Zahlen, die der «Schweiz am Wochenende» vorliegen. 122 Fälle gab es demnach 2017; ein Plus von 56 Prozent im Vergleich zu 2016. «Endlich zeichnet sich die erhoffte Trendwende ab», sagt Eric-Serge Jeannet. Der EFK-Vizedirektor leitet die Whistleblowing-Stelle seit ihrer Gründung.

Verschlüsselt und hochgesichert

Besonders erfreulich für Jeannet: Der Meldeeifer der Bundesangestellten hat ebenfalls zugenommen. Der Anteil der Hinweise aus der Verwaltung ist von 33 auf 43 Prozent gestiegen. Jeannet glaubt, Whistleblower müssten bei Behörden weniger Konformitätsdruck befürchten als auch schon. «Es macht sich die Einsicht breit, dass es der Verwaltung nur dienen kann, wenn ineffizientes oder gar schädliches Verhalten erkannt und korrigiert wird.»

Verpfeift uns, um besser zu werden – der Kulturwandel scheint überfällig. Doch keiner weiss so gut wie Jeannet, dass der Anstieg der Meldungen auch und vor allem auf eines zurückzuführen ist: auf den Start der Whistleblowing-Plattform im Netz. Seit die Website im Juni 2017 online ging, sind darüber 80 Meldungen zu der EFK gelangt.

Innert eines halben Jahres hat sie sich somit als wichtigster Kanal für Whistleblowing etabliert. 21 500 Nutzer besuchten die Plattform. «Hinweisgeber dürfen uns noch mehr vertrauen und können auf Wunsch anonym bleiben», sagt Jeannet. Meldungen werden durch einen Algorithmus verschlüsselt, eingereichte Dossiers bleiben auf der geschützten Plattform. Die Daten werden in einem hochgesicherten Rechenzentrum in der Schweiz gespeichert.

Toter Briefkasten hilftAuf die Plattform können innerhalb der EFK neben dem Vizedirektor nur noch drei Vertreter des Rechtsdiensts zugreifen. Pocht ein Whistleblower auf Anonymität, erfahren nicht einmal sie von seiner Identität. Die Korruptionsjäger können für Rückfragen aber Kontakt mit ihm aufnehmen.

Diese Möglichkeit besteht, weil die Kommunikation über ein geschütztes Postfach läuft, vergleichbar mit einem toten Briefkasten. 59 anonyme Meldungen haben die EFK im vergangenen Jahr erreicht, die knappe Mehrheit der betroffenen Hinweisgeber (31 Meldungen) hat ein geschütztes Postfach eingerichtet. «Wir konnten so wichtige Präzisierungen einholen», sagt Jeannet.

Vollständige Sicherheit besteht dennoch nicht: Manche Vorgänge in einer Behörde sind schliesslich nur einem kleinen Personenkreis bekannt. Davor warnt Transparency International Schweiz. Gerade deshalb müsse der Schutz vor Repressalien konsequent garantiert werden, fordert die Anti-Korruptions-Organisation. Ansonsten findet sie anerkennende Worte für die Bestrebungen des Bundes. «Die EFK als Meldestelle ist unabhängig und kann zudem die Richtigkeit von Hinweisen unauffällig im Rahmen einer Revision überprüfen.»

Mehrheit der Hinweise nützlich

Was tun, wenn der Chef mit einem Lieferanten in die Ferien fährt? Oder wenn Steuergelder offensichtlich verschleudert werden? Solche Fragen sind es, mit denen sich die Finanzkontrolleure beschäftigen. 55 Prozent der Meldungen im vergangenen Jahr haben sich als nützlich erwiesen und wurden weiterverfolgt. Teilweise habe man gleich «umfangreiche Prüfungen» eingeleitet oder laufende Untersuchungen neu ausgerichtet, so Eric-Serge Jeannet. «Mehrere Meldungen kamen jeweils zu den gleichen Problemen rein und waren sehr konkret. Da mussten wir rasch handeln.»

Näher will er sich dazu mit Verweis auf das Amtsgeheimnis nicht äussern. Klar ist: Die meisten Meldungen betrafen Fälle, in denen Beamte nicht korrekt arbeiten. Ebenso häufig sind Unregelmässigkeiten bei Beschaffungen – etwa Millionen-Aufträge, die freihändig an immer den gleichen Lieferanten vergeben werden. Zudem gibt es mutmassliche Bestechungsfälle, denen die EFK aufgrund von Hinweisen nachgeht.

Es drohen Ehrverletzungen

Trotz allen Fortschritten, zu denen die Whistleblowing-Plattform geführt hat: Gewährt die EFK mehr Anonymität, steigt auch das Risiko, dass zu Unrecht angeschwärzt wird. «Die Finanzkontrolleure fördern eine Kultur des Misstrauens», kritisiert der Kadermann eines Bundesamts, der nicht namentlich zitiert werden will. Bundesangestellte würden «regelrecht zum Anschwärzen animiert».

Wann schlägt ein Informant Alarm, weil ihm Ungereimtheiten aufgefallen sind? Wann ist er bloss ein Denunziant? Whistleblower sollten aus hehren Motiven handeln, so lautet der öffentliche Konsens. Doch die Unterscheidung zwischen Edelmut und Rachelust ist häufig eine Frage der Perspektive. Gemäss dem Hamburger Medienprofessor Johannes Ludwig, Mitbegründer des renommierten «Whistleblower-Netzwerks», erhofft sich ein Denunziant vor allem eigene Vorteile. «Der Whistleblower handelt dagegen im Interesse der Allgemeinheit und geht dabei selbst ein Risiko ein.»

EFK-Mann Jeannet beteuert: «Wir achten strengstens darauf, dass wir uns nicht vereinnahmen lassen.» So prüfe man Hinweise zuerst auf ihre Plausibilität hin, ein Prüfverfahren werde erst nach einem konkreten Anfangsverdacht eingeleitet. «Es ist wichtig, dass wir nicht in Ehrverletzungen oder Verleumdungen verwickelt werden.» Am Ende aber zählt laut Jeannet vor allem eines: Man wolle objektiv arbeiten, um Unregelmässigkeiten zu bereinigen und Delikte aufzudecken.

Es sind unverblümte Aussagen, die in der Schweiz, einer Bastion der Diskretion, noch immer Seltenheitswert haben. Wie schrieben die Finanzkontrolleure bei der Eröffnung ihrer neuen Plattform: «Stellen wir ein Problem fest, neigen wir vielleicht dazu, dieses zu übersehen, um keine Schwierigkeiten zu verursachen.» 

Wieder hat der Bund mehr eingenommen als geplant

Video: srf/SDA SRF
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