Vor einem Monat berichtete die «Schweiz am Sonntag» über den Fall zweier tibetischer Schwestern. Die 16- und 18-jährigen Frauen hätten Anfang Oktober nach Italien ausreisen müssen, obwohl ihre Mutter seit vier Jahren in der Schweiz lebt (seit einem Jahr in Ennetbaden) und den Status F («vorläufig aufgenommen») besitzt. Die Ausschaffung wurde aus medizinischen Gründen abgebrochen.
Nun steht fest: Die Schwestern können in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. «Es geht ihnen den Umständen entsprechend gut. Sie freuen sich, dass sie vorerst als Familie zusammenbleiben können», sagt Andriu Deflorin von der Unterstützergruppe, die sich in der Region Baden gebildet hat.
Viele Leute hätten ihre Hilfe angeboten, nachdem sie vom Schicksal der Tibeterinnen gehört hatten. «Das Hinschauen und das Begleiten durch hilfsbereite Personen waren in diesem Fall entscheidend – und ist in weiteren Fällen ebenfalls notwendig und nützlich.»
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hatte erst am Nichteintreten auf ihr Asylgesuch festgehalten, obwohl es die chinesische Staatsbürgerschaft der Mutter, die sich in Tibet für einen unabhängigen Staat engagierte, anerkennt. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde dagegen ab.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH hatte wiederholt die Überstellungspraxis der Schweiz kritisiert. In einem Bericht, den sie nach einer erneuten Abklärungsreise im März verfasste, schreibt sie: «Viele Übernahmeersuchen an Italien werden zu Unrecht gestellt und dienen eher migrationspolitischen Zwecken als einer echten Anwendung der Verordnung.» (aargauerzeitung.ch)