«Der Hehler ist schlimmer als der Stehler», besagt ein deutsches Sprichwort. Was vielleicht nicht jedem bekannt ist: Auch wer sich eine Sache schenken lässt, von der er annehmen muss, dass sie ein anderer gestohlen hat, muss mit einer Strafe rechnen, wenn er erwischt wird. Das musste kürzlich eine Luzernerin auf die harte Tour lernen.
Die Polizei hatte sie nämlich letztes Jahr mit einem geklauten Velo erwischt. Die Frau gab an, sie hätte dieses im September 2018 von einem «Freund von der Gasse» bekommen und nicht gewusst, dass es sich um Diebesgut handle. Diese Ausrede liess die Staatsanwaltschaft Luzern jedoch nicht gelten. «Aufgrund der Umstände – insbesondere des guten Zustandes und dem Wert des Fahrrads – musste die Frau annehmen, dass das Velo zuvor gestohlen worden war», heisst es im Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig geworden ist.
Gemäss der Staatsanwaltschaft hat sich die Frau der Hehlerei schuldig gemacht. Der Wert des Velos wird mit 400 Franken angegeben. Die 28-Jährige kommt die Sache jetzt aber einiges teurer zu stehen: Sie wurde rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à je 30 Franken verurteilt. Zudem muss sie eine Busse und Gebühren in der Höhe von 1070 Franken bezahlen.
Auf die Schliche kam man der Frau übrigens, weil die wahre Eigentümerin – eine Frau aus der Waadtländer Gemeinde Bussigny – das Velo als gestohlen gemeldet hatte. Wie es nach Luzern kam, ist unbekannt. (aargauerzeitung.ch)