Von wegen Schnäppchen: Als ein Mann ihr vor der Gassenküche in Luzern ein funktionstüchtiges Velo in gutem Zustand anbot, hat eine 28-Jährige freudig zugeschlagen. Das jedoch kommt sie jetzt allerdings teuer zu stehen.
Lena Berger / ch media
«Der Hehler ist schlimmer als der Stehler», besagt ein deutsches Sprichwort. Was vielleicht nicht jedem bekannt ist: Auch wer sich eine Sache schenken lässt, von der er annehmen muss, dass sie ein anderer gestohlen hat, muss mit einer Strafe rechnen, wenn er erwischt wird. Das musste kürzlich eine Luzernerin auf die harte Tour lernen.
Der Kauf eines zuvor geklauten Velos kommt eine Luzernerin teuer zu stehen. Bild: KEYSTONE
Die Polizei hatte sie nämlich letztes Jahr mit einem geklauten Velo erwischt. Die Frau gab an, sie hätte dieses im September 2018 von einem «Freund von der Gasse» bekommen und nicht gewusst, dass es sich um Diebesgut handle. Diese Ausrede liess die Staatsanwaltschaft Luzern jedoch nicht gelten. «Aufgrund der Umstände – insbesondere des guten Zustandes und dem Wert des Fahrrads – musste die Frau annehmen, dass das Velo zuvor gestohlen worden war», heisst es im Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig geworden ist.
Gemäss der Staatsanwaltschaft hat sich die Frau der Hehlerei schuldig gemacht. Der Wert des Velos wird mit 400 Franken angegeben. Die 28-Jährige kommt die Sache jetzt aber einiges teurer zu stehen: Sie wurde rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à je 30 Franken verurteilt. Zudem muss sie eine Busse und Gebühren in der Höhe von 1070 Franken bezahlen.
Auf die Schliche kam man der Frau übrigens, weil die wahre Eigentümerin – eine Frau aus der Waadtländer Gemeinde Bussigny – das Velo als gestohlen gemeldet hatte. Wie es nach Luzern kam, ist unbekannt. (aargauerzeitung.ch)
Was in Kopenhagen Alltag ist, soll es auch bald in Zürich geben: Das Stadtparlament hat eine Motion angenommen, die vier Veloschnellrouten durch die Stadt fordert. Zürich ist nicht allein. Auch an anderen Orten in der Schweiz könnten Velofahrer in Zukunft freie Fahrt geniessen.
In Dänemark heissen sie «Cyclesuperstier» und in der Niederlande «Fietssnellweg»: Radschnellwege oder Velobahnen, auf denen Velofahrer möglichst störungsfrei und ungehindert vorankommen. Die Wege sind breit genug, dass gekreuzt oder überholt werden kann und die Velofahrer geniessen Vortritt, sogar vor den Autos.
Das Zürcher Stadtparlament hat am Mittwoch einer Motion zugestimmt, die für Zürich vier solcher Schnellrouten fordert. Neu ist die Idee nicht. Der Gemeinderat hatte bereits im April …