Das Parlament tut sich weiterhin schwer damit, das Dispositiv im Kampf gegen Geldwäscherei zu verschärfen. Zwar hat der Ständerat am Dienstag neuen Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater zugestimmt. Er ging dabei aber deutlich weniger weit als der Bundesrat.
Ziel der Vorlage ist es, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gezielter zu bekämpfen. Sogenannte Beraterinnen und Berater - also etwa Rechtsanwältinnen und Notare, die sich mit der Gründung und Strukturierung von Unternehmen beschäftigen - sollen künftig dem Geldwäschereigesetz unterstehen und entsprechende Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen müssen.
Auf Antrag ihrer vorberatenden Kommission beschloss die kleine Kammer, die Zahl der Beratenden stark einzuschränken, für die künftig Sorgfaltspflichten gelten. Namentlich sind Personen und Unternehmen für ihre Tätigkeit als Revisionsstelle vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Auch die Tätigkeit von Amtsnotariaten wird ausgeklammert.
«Man kann das gut oder schlecht finden, aber es wird vermutlich so sein, dass uns die ganze Geschichte auf die Füsse fallen wird, wenn wir hier keine Änderungen vornehmen», hielt Daniel Jositsch im Namen der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) fest. Die Mehrheit handle pragmatisch, wenn auch nicht aus Begeisterung.
Eine Minderheit im Ständerat sah keinerlei Vorteile der Gesetzesänderungen und lehnte diese grundsätzlich ab. Es sei nicht absehbar, dass mit der Revision die Geldwäscherei besser bekämpft werden könne, gab Pirmin Schwander (SVP/SZ) zu bedenken. «Zähneknirschend zuzustimmen, ist keine Lösung.»
Eine Minderheit im Ständerat sah keinerlei Vorteile der Gesetzesänderungen und lehnte diese grundsätzlich ab. Es sei nicht absehbar, dass mit der Revision die Geldwäscherei besser bekämpft werden könne, gab Pirmin Schwander (SVP/SZ) zu bedenken. «Zähneknirschend zuzustimmen, ist keine Lösung.»
Sie teile einige der Bedenken, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Trotzdem brauche es schärfere Regeln. «Die Unterstellung dieser bestimmten Beratungstätigkeiten unter die Sorgfaltspflichten schliesst eine wichtige Lücke im Schweizer Abwehrdispositiv gegen Geldwäscherei und gegen Terrorismusfinanzierung.»
Mit 31 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen trat die kleine Kammer schliesslich auf die Vorlage ein. In der Detailberatung schwächte der Ständerat die Vorlage des Bundesrats jedoch ab. So sollen viel weniger Personen den Sorgfalts- und Meldepflichten unterstellt sein.
Statt der vom Bundesrat geschätzten maximal 3000 Betroffenen dürften es nun deutlich weniger sein. Namentlich sind Personen und Unternehmen für ihre Tätigkeit als Revisionsstelle vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Auch die Tätigkeit von Amtsnotariaten wird ausgeklammert.
Für das weitergehende Konzept des Bundesrats stimmte im Ständerat nur die Ratslinke. Dieses Modell sei ausgewogen und beinhalte bereits Kompromisse, gab Carlo Sommaruga (SP/GE) zu bedenken. Das Konzept der Ständeratskommission sei dagegen das Ergebnis einer Lobby-Offensive der Anwältinnen und Anwälte und genüge den internationalen Anforderungen nicht.
Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat zeigte sich unbeeindruckt davon und stimmte für den abgeschwächten Entwurf seiner Rechtskommission. In der Gesamtabstimmung sagte die kleine Kammer mit 34 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung Ja zur Vorlage. Diese geht nun an den Nationalrat.
Weitere Massnahmen zur Geldwäscherei-Bekämpfung hat das Parlament im Grundsatz bereits genehmigt. Dabei geht es um die Einführung eines Transparenzregisters für Unternehmen. So müssen diese den Behörden künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitteilen.
Auch hier entschärften die Räte den ursprünglichen Gesetzesentwurf des Bundesrats. Sie beschlossen beispielsweise, Stiftungen, Vereine und Treuhänder von der Registerpflicht zu befreien. Finanzministerin Keller-Sutter wehrte sich erfolglos gegen die Ausnahmen - mit dem Argument, dass damit Schlupflöcher geschaffen würden für Tarnfirmen und Strohleute.
Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. (nib/sda)