Schweiz
Coronavirus

Coronavirus: Diese Massnahmen plant der Bundesrat

Der Entwurf zur neuen Covid-Verordnung des Bundesrats.
Der Entwurf zur neuen Covid-Verordnung des Bundesrats.bild: chmedia

Plan enthüllt: Bundesrat will landesweite Maskenpflicht und weitere Massnahmen

16.10.2020, 19:2316.10.2020, 20:20
patrik müller / ch media

Der Bundesrat plant Beschränkungen für Anlässe von Familien und Freunden. Das zeigt der Entwurf der neuen Covid-Verordnung, welcher der CH-Media-Redaktion vorliegt.

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Das Dokument ist mit «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» betitelt. Es ist der Entwurf des Bundesrats mit den geplanten Corona-Verschärfungen.

Der Bundesrat dürfte die Verordnung am Sonntag bei seiner ausserordentlichen Sitzung ab 11 Uhr beraten und verabschieden. Noch am selben Tag wird die Öffentlichkeit informiert.

Und das ist der bundesrätliche Plan, der CH Media vorliegt:

  • Landesweite Maskenpflicht: Gesichtsmasken müssen in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen getragen werden müssen. Das betrifft nicht nur Läden, sondern etwa auch Bahnhöfe, Gastrobetriebe und Museen. In Restaurants, Bars und Clubs sollen Gäste die Maske nur abnehmen dürfen, wenn sie an einem Tisch sitzen oder «in Konsumationsbereichen stehend Speisen und Getränke konsumieren», wie es im Verordungsentwurf heisst.
  • Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum: Ansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, sind verboten. Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • Maskenpflicht für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis: Für private Veranstaltungen, an denen über 15 und höchstens 100 Personen auf Einladung hin teilnehmen, gilt: Der Organisator muss die Kontaktdaten der teilnehmenden Personen erheben. Und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen eine Gesichtsmaske tragen, wenn sie sich nicht an ihrem Sitzplatz für die Konsumation von Essen oder Getränken befinden. Essen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden; die Sitzplätze müssen den einzelnen Personen zugeordnet sein.
  • Keine privaten Anlässe in geschlossenen Einrichtungen: Private Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen dürfen nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben durchgeführt werden.
  • Sektorpflicht für Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen: Werden bei Veranstaltungen mit über 100 und bis höchstens 1000 Besuchern Kontaktdaten erhoben, so sind sie erlaubt - es muss aber eine Unterteilung in Sektoren mit höchstens 100 Personen vorgenommen werden.
  • Homeoffice-Empfehlung: «Die Arbeitgeber beachten die Empfehlungen des BAG betreffend die Erfüllung der Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus», heisst es in der Verordnung, mit anderen Worten: Der Bund empfiehlt wie schon im Lockdown das Homeoffice.

Wann die neue Verordnung in Kraft tritt, ist noch offen. Der Bundesrat konsultiert am Wochenende in einer Express-Vernehmlassung noch die Kantone.

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239 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DerRoteRächer:in (he/she; woke)
16.10.2020 19:41registriert August 2020
Vernünftig, aber mal wieder 2 Wochen zu spät..
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JoJodeli
16.10.2020 21:27registriert September 2015
Und die Kantone haben heute noch schnell Massnahmen beschlossen dass sie am Sonntag nicht mit komplett abgesägten Hosen da stehen... denn sie haben es verpennt die letzten Wochen, so dass der BR wieder eingreifen muss. Peinlich....
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IfyouNeverNevergoyouwillNeverNeverknow
16.10.2020 22:37registriert Februar 2015
Aber Hauptsache die Clubs waren 3 Monate offen und alle konnten im Sommer nach Spanien und auf den Balkan in die Ferien 🤬
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