In der vergangenen Woche wurden dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) 33’108 neue Ansteckungen mit dem Coronavirus gemeldet. Zum Vergleich: In der vergangenen Woche waren es noch deren 24’704. Schon in den Wochen vorher waren die Zahlen stets gestiegen. Und die hohe Positivitätsrate deutet auf eine hohe Dunkelziffer hin. Wie hoch sie ist, vermag das BAG auf Anfrage nicht zu beziffern.
Die Sommerwelle ist da – da gibt es keine Zweifel. Doch was soll man tun? Einfach durchrasseln lassen oder neue Massnahmen erlassen? In Frankreich etwa hat jüngst die Gesundheitsministerin empfohlen, im öffentlichen Verkehr wieder Masken zu tragen.
In der Schweiz überwacht das Bundesamt für Gesundheit die Ausbreitung des Virus. Doch für allfällige Massnahmen sind die Kantone zuständig. Und einen generellen Handlungsbedarf sehen diese derzeit nicht. Rudolf Hauri, oberster Kantonsarzt aus Zug, hält fest: «Nach unserer Einschätzung braucht es im Moment keine behördlichen Anordnungen».
Das heisst aber nicht, dass alle tatenlos zusehen. So haben sowohl Swissnoso, das nationale Zentrum für Infektionsprävention, sowie die Ärztevereinigung FMH die Empfehlungen an ihre Mitglieder verschärft, weil sich die Omikron-Subvariante BA.5 rasch ausbreitet. Konkret empfiehlt Swissnoso, dass das Gesundheitspersonal, aber auch die Patienten und Besuchenden in den Spitälern eine Maske tragen – wenn sie mit anderen Kontakt haben.
Das wiederum heisst: Die Spitäler gehen unterschiedlich mit der Maskenfrage um. Im Kanton Zug etwa haben die Akutsomatikspitäler die Swissnoso-Empfehlungen übernommen. Andere haben die Maskenpflicht gar nie abgeschafft – darunter das Berner Inselspital oder das Universitätsspital Zürich. «Mitarbeitende, Patientinnen sowie Besucher tragen eine chirurgische Maske beim Gespräch oder bei der Interaktion mit anderen Personen. Im Patientenzimmer tragen Patienten die Maske, sobald sie das Bett verlassen», heisst es in Zürich. Und im Universitätsspital Basel gilt in Bereichen mit Patientenkontakt – etwa Patientenzimmern, Stationsgänge oder Wartebereichen – eine Maskenpflicht. Für Besuchende ist sie überall obligatorisch.
Andere Spitäler sind weniger restriktiv. Im Kantonsspital Luzern beispielsweise müssen lediglich Mitarbeitende eine Maske tragen, sofern sie Symptome haben oder im Kontakt mit Patientinnen und Patienten mit stark beeinträchtigtem Immunsystem sind. Allerdings prüft das Spital die Wiedereinführung einer generellen Maskentragpflicht. Im Kantonsspital St.Gallen besteht keine Maskenpflicht mehr.
Die Tendenz ist aber klar: Die Maske kehrt in die Spitäler zurück – wenn auch die Anwendung teilweise unterschiedlich ist. Auch für die Westschweiz gilt diese Beobachtung. So haben die Spitäler letzte Woche in den Kantonen Neuenburg und Wallis eine generelle Maskenpflicht eingeführt.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) verweist darauf, dass das Tragen von Masken gerade im Kontakt mit besonders gefährdeten Personen angezeigt sein kann. Die Empfehlungen der Fachvereinigungen und Berufsverbände für Arztpraxen und Spitäler seien deshalb sinnvoll. Einen weiteren Handlungsbedarf sieht die GDK indes nicht. Sie wird erst Empfehlungen ausarbeiten, wenn sich die epidemiologische Lage zuspitzt respektive eine Überlastung des Gesundheitswesens droht.
Die Hürden für Massnahmeempfehlungen auf Stufe GDK sind hoch. Vor allem aber: Die Kantone können ohnehin tun und lassen, was sie wollen. Die GDK koordiniert lediglich und gibt Empfehlungen ab. «Es gibt zurzeit noch keine Anzeichen dafür, dass die Gesundheitsversorgung durch die Sommerwelle einer besonderen Belastung ausgesetzt sein wird. Der definierte Prozess, um den Kantonen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu empfehlen, wurde deshalb bisher nicht ausgelöst», sagt GDK-Sprecher Tobias Bär.
Bund und Kantone sind sich nach wie vor nicht einig, wer in der Pandemiebekämpfung im Lead sein soll. Vor allem für den Fall, dass sich die epidemiologische Lage im Herbst nochmals verschärfen sollte. Der Bundesrat sieht die Verantwortung in den Kantonen – er hat dazu ein entsprechendes Grundlagenpapier verabschiedet. Ursprünglich war angedacht, dass die Kantone dieses Papier mitunterzeichnen, doch davon wollten die Kantone nichts wissen. Sie sind der Überzeugung, dass gewisse Massnahmen für die ganze Schweiz gelten müssen. Etwa eine allfällige Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.
Trotzdem haben nun auch die Kantone ein sogenanntes «Rebound Papier III» verabschiedet. Es zeigt auf, wie die Kantone auf einen Wiederanstieg von Covid-19 im Herbst reagieren können. Der Instrumentarienkatalog enthält wenig Überraschendes, von repetitiven Tests, Contact-Tracing, Schutzkonzepten für Veranstaltungen oder gar Veranstaltungsverboten bis hin zum Einsatz von Covid-Zertifikaten.
Im Bezug auf die Maskenpflicht schreibt die GDK im Papier, dass die Maskenpflicht eine hohe Wirksamkeit habe und auf die epidemiologische Situation anzupassen ist. Aber auch: «Die Wiedereinführung der Maskentragpflicht im ÖV stellt bei gesamtschweizerisch steigenden Hospitalisationen eine zentrale Massnahme dar». Sie hat also einen hohen Stellenwert, deshalb auch hier die Bitte an den Bundesrat: «Nach Ansicht der GDK wär sie national einzuführen».
Die GDK hält aber auch ein «frühzeitiges Empfehlen von Masken für einen zweckmässigen Weg». Eine solche Kommunikation könne bei Menschen, die sich freiwillig schützen wollen oder besonders gefährdete Personengruppen einem geringeren Risiko aussetzen wollen, unterstützend wirken. (aargauerzeitung.ch)
Ähm, sollten kranke Mitarbeitende (egal ob Covid oder nicht) nicht generell zu Hause bleiben?
Bevor wir wieder über ein obligatorisches Maskentragen streiten, sollten wir vielleicht das zuerst irgendwie in den Griff bekommen.
Nicht euer ernst liebe Kantone? Das kennen wir schon zur Genüge: Ihr wollt mitreden und entscheiden können, aber keine Verantwortung wahrnehmen und die unpopulären Massnahmen dem Volk vermitteln.
Das hat so bisher nicht funktioniert und die Lage jeweils eskalieren lassen!