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Coronavirus

Bundesrat plant weitere Corona-Öffnungen: Maske weg, Clubs auf

Maskenpflicht zum Teil weg, Clubs wieder auf: So will der Bundesrat jetzt öffnen

11.06.2021, 15:1511.06.2021, 15:31
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Der Bundesrat möchte ab Montag, 28. Juni 2021, unter anderem die Maskenpflicht im Freien aufheben, in Restaurants die Gruppengrösse pro Tisch erhöhen und Discos für Personen mit Covid-Zertifikat wieder öffnen. Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen sollen ihre Kapazitäten stärker ausnutzen können. Zudem sollen die Regeln für Veranstaltungen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Diese und weitere Vorschläge hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 in Konsultation geschickt. Am 23. Juni entscheidet er definitiv.

>>> Zur Pressekonferenz des Bundesrates im Liveticker

Wie im Drei-Phasen-Modell vorgesehen, soll nun auch das Covid-Zertifikat zum Einsatz gelangen. Für Grossanlässe und in Discos ist es vorgeschrieben. Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen, Sport-, Kultur- und Freizeitbetriebe sowie Restaurants können den Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat einschränken, um von Erleichterungen bei den Schutzmassnahmen zu profitieren. In Bereichen des alltäglichen Lebens, wie im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel oder an privaten Veranstaltungen, darf das Zertifikat nicht eingesetzt werden.

Bundespraesident Guy Parmelin, rechts, und Bundesrat Alain Berset aeussern sich an einer Medienkonferenz zu Covid 19 Massnahmen, am Mittwoch, 12. Mai 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Die Bundesräte Berset und Parmelin.Bild: keystone

Maskenpflicht im Freien soll aufgehoben werden

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Bild: shutterstock

Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Bahnhöfen und von Haltestellen soll aufgehoben werden, ebenso auf den Aussendecks von Schiffen und auf Sesselliften.

An der Arbeit soll die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske nötig ist. Können Arbeitnehmende den erforderlichen Abstand gegenüber Kundinnen und Kunden oder Gästen nicht einhalten, gilt weiterhin eine Maskenpflicht, etwa in Restaurants oder im Detailhandel.

So sieht die Welt nach der Maskenpflicht aus

Video: watson/Knackeboul, Madeleine Sigrist, Emily Engkent

Im Bereich der Bildung will der Bundesrat die schweizweite Maskenpflicht in der Sekundarstufe II aufheben. Für Regeln an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sollen wieder die Kantone zuständig sein.

Kapazitäten sollen stärker genutzt werden können

Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen sollen ihre Kapazität stärker ausnutzen dürfen. Die Regeln werden vereinheitlicht: Wird in Innenbereichen eine Maske getragen, sollen nur noch 4 Quadratmeter pro Person eingerechnet werden. In Einrichtungen, wo man keine Maske tragen kann, wie beispielsweise in Hallenbädern, müssen 10 Quadratmeter pro Person eingerechnet werden. Aquaparks sollen mit dieser Vorgabe für alle Besucherinnen und Besucher wieder öffnen können.

Restaurants: Gruppengrösse draussen unbeschränkt

Gaeste posieren im Restaurant daizy, aufgenommen am Montag, 31. Mai 2021 in Zuerich. Ab heute duerfen die Restaurants auch die Tische im Innenbereich wieder besetzen. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Bild: keystone

Im Innern von Restaurants sollen neu sechs anstatt wie bisher vier Personen pro Tisch Platz nehmen dürfen. Wie bisher gilt eine Sitzpflicht. Draussen sollen die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Sitzpflicht aufgehoben werden. Wer sich im Innenraum eines Lokals bewegt, muss eine Maske tragen. Die Kontaktdaten aller Gäste müssen weiterhin erhoben werden.

Diskotheken und Tanzlokale wieder öffnen

Jugendliche tanzen am 17. August 2002 in der Disco XXL in Zuerich, Schweiz. (KEYSTONE/Martin Ruetschi)
Bild: KEYSTONE

Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit gültigem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Es dürfen höchstens 250 Personen gleichzeitig anwesend sein. Auf das Tragen einer Maske kann verzichtet werden, es sind Kontaktdaten der Gäste zu erheben.

Anpassung Kurzarbeitsentschädigung

Der Bund soll 2020 die Kosten f
Bild: KEYSTONE

Angesichts der Verbesserung der epidemiologischen Situation und der vorgesehenen Öffnungsschritte hat der Bundesrat am 11. Juni 2021 eine Anpassung der Massnahmen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung vorgeschlagen. Der ausserordentliche Anspruch für Lernende, Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Personen auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen soll unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Der Bundesrat konsultiert nun seine Vorschläge bei den Kantonen, den Sozialpartnern und den zuständigen Kommissionen. Der abschliessende Entscheid erfolgt am 23. Juni 2021.

Veranstaltungen mit Zertifikat: Regeln vereinfachen und vereinheitlichen

Ende Mai hat der Bundesrat bereits entschieden, dass ab Juli Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat wieder möglich sein werden. Nun schlägt er verschiedene Anpassungen vor. So soll die Maskenpflicht vereinfacht werden: Nur wer sich in einem Innenraum bewegt, muss eine Maske tragen. Zudem soll die maximale Anzahl Personen vereinheitlicht werden: drinnen können maximal 3000, draussen 5000 Personen teilnehmen und zwar unabhängig davon, ob eine Sitzpflicht gilt. Es dürfen stets zwei Drittel der Kapazität genutzt werden.

Veranstaltungen ohne Zertifikat: sitzend 1000, stehend 250 Personen

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Bild: sda

Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat soll folgendes gelten: Wenn das Publikum sitzt, wie im Kino, im Theater oder am Fussballmatch, dann können maximal 1000 Personen teilnehmen. Wenn sich die Menschen bewegen, wie an einer Hochzeit oder im Konzert ohne Bestuhlung, dann können maximal 250 Personen teilnehmen. Die Kapazität der Örtlichkeit darf bis zur Hälfte genutzt werden. Diese Limiten gelten sowohl drinnen als auch draussen. Drinnen gilt: Maskenpflicht und Abstand. Draussen gilt: Wer sich bewegt, muss eine Maske tragen. Tanzveranstaltungen sind verboten. Für die Konsumation gelten je nach Situation spezifische Regeln.

Grundsätzlich soll auch bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen erlaubt sein, was im Privaten möglich ist. Das heisst: Wenn sich im Familien- und Freundeskreis höchstens 30 Personen in Innenräumen oder 50 in Aussenbereichen treffen, kann auf Schutzmassnahmen verzichtet werden. So kann zum Beispiel an einer Geburtstagsfeier in einem Restaurant auf Vorgaben wie Maske, Abstand oder Sitzpflicht verzichtet werden.

Amateur Sport und Kultur: Kapazität in Innenräumen erhöhen

The amateur football players from the team UBS and winners of a regional soccer championship, are about to watch together the EURO 2008 European Soccer Championships match between Russia and Spain, in ...
Bild: KEYSTONE

Für Sport soll die Beschränkung der Gruppengrösse von bisher 50 Personen (aussen) beziehungsweise 4 Personen (innen) aufgehoben werden. In Innenräumen gilt weiterhin eine Maskenpflicht und es muss der erforderliche Abstand eingehalten werden. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, etwa bei Mannschaftssportarten, oder kann die Maske nicht getragen werden, etwa beim Ausdauersport oder bei Proben mit Blasinstrumenten, soll neu eine Kapazitätseinschränkung von 10 Quadratmetern pro Person gelten. Auftritte von Chören sollen neu auch in Innenräumen wieder möglich sein.

Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel

Neu sollen validierte Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel verkauft werden können. Die vom Bund finanzierte Abgabe von 5 Selbsttests pro Person pro Monat soll aber weiterhin nur in Apotheken erfolgen und auf Personen beschränkt werden, die nicht geimpft oder genesen sind.

Impfung länger als 6 Monate wirksam

Eine MPA bereitet Spritzen vor mit Impfstoff der Firma Moderna fuer die Impfung gegen Covid-19 bei der Firma Saurer, aufgenommen an einem Medienanlass des Kanton Thurgau zum Start der Impfkampagne in  ...
Bild: keystone

Gemäss mehreren Studien dürfte die Impfung mit den in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen länger als sechs Monate wirksam sein. Am 23. Juni wird der Bundesrat auf Basis der Einschätzung der Kommission für Impffragen über eine längere Dauer der Impfwirksamkeit entscheiden. Dies ist für verschiedene Regelungen wichtig, unter anderem für das Covid-Zertifikat.

(aeg)

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112 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Energize
11.06.2021 15:43registriert Februar 2015
Dieses Bild... Ich sehe nur dieses Bild 😂
Maskenpflicht zum Teil weg, Clubs wieder auf: So will der Bundesrat jetzt öffnen\nDieses Bild... Ich sehe nur dieses Bild 😂
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Zum Kommentar
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19HP
11.06.2021 15:47registriert August 2016
Und täglich grüsst das Murmeltier... Kontaktsportarten bleiben in der Halle weiterhin verboten bzw. nur mit Abstand und Maske. Ich darf an Veranstaltungen mit über tausend Leuten, zuhause so viele Leute in die Wohnung einladen wie ich will aber sollte nicht mit den 20 Manschaftskollegen trainieren dürfen? Das Tracing wäre mit einer Präsenzliste so einfach machbar... Wirklich schade das dies jedes mal unbeachtet bleibt. Die Unihockey Vereine lobbyieren wohl zu wenig in Bern
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stevemosi
11.06.2021 15:36registriert April 2014
"Am 23. Juni wird der Bundesrat auf Basis der Einschätzung der Kommission für Impffragen über eine längere Dauer der Impfwirksamkeit entscheiden."

Entscheidet nicht die Wirksamkeitsdauer über die Wirksamkeitsdauer???
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