Um die Öffnungsschritte optimal zu begleiten, weitet der Bundesrat das Testen massiv aus. Das Ziel ist es, dass 40 Prozent der mobilen Bevölkerung einmal pro Woche getestet wird. Das Testen ist zusammen mit dem Contact-Tracing, dem Impfen, den Hygieneregeln und den bestehenden Schutzkonzepten ein wichtiger Bestandteil des Massnahmenpakets, das es erlaubt, die Coronavirus-Pandemie effektiv zu kontrollieren.
Die neue Teststrategie tritt ab dem 15. März in Kraft. Sie beruht auf 3 Pfeilern:
Der Schwerpunkt der Strategie liegt auf den ersten zwei Pfeilern. Sie dienen der Pandemiekontrolle durch Testen, Rückverfolgen, Isolieren und Quarantäne. Der dritte Pfeiler dient dazu, die Übertragungen im persönlichen Umfeld zu reduzieren.
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Die erweiterte Teststrategie ist eine von mehreren Massnahmen, welche die Fallzahlen stabil halten oder gar senken kann. Wenn die Fallzahlen sinken, kann möglicherweise ein Teil der Massnahmen aufgehoben werden. Mittel- und langfristig ist die Durchimpfung der Bevölkerung die Voraussetzung, um alle Massnahmen definitiv aufzuheben.
Die Kosten für die Ausweitung der Teststrategie belaufen sich für das Jahr 2021 auf über eine Milliarde Franken. Grundlage dazu bildet das Covid-19-Gesetz, das bis Ende Jahr befristet ist.
Ja. Das Problem dieser Pandemie sind die vielen Personen, die das Virus in sich tragen, aber keine Symptome zeigen. Diese Personen müssen wir ausfindig machen, um Infektionsketten so früh wie möglich zu unterbrechen. Wer sich regelmässig testen lässt, trägt dazu bei, die Fallzahlen stabil zu halten oder gar zu senken.
Das breite und repetitive Testen soll vor allem am Arbeitsplatz oder in der Schule stattfinden. Dort halten sich die Menschen auf, die besonders mobil sind und mit vielen anderen Kontakt haben. Wenn wir an diesen Orten regelmässig testen, können wir Ansteckungsherde frühzeitig erkennen und die Ansteckungsketten unterbrechen.
Die Selbsttests dienen dazu, die Übertragungen im persönlichen Umfeld zu reduzieren. Individuelle Tests können beispielsweise eingesetzt werden vor dem Besuch von Freunden oder Angehörigen oder vor Aktivitäten mit einem Übertragungsrisiko. Für asymptomatische Personen sind Selbsttests deshalb hilfreich.
Das breite, repetitive Testen bei der Arbeit oder in der Schule kann das Virus systematisch erkennen. Es ist deswegen sehr wichtig, sich bei der Arbeit oder in der Schule regelmässig testen zu lassen, falls die Möglichkeit besteht. Selbsttests sind eine Ergänzung dazu.
Ja. Gerade Kinder und Jugendliche zeigen seltener Symptome einer Ansteckung mit dem Coronavirus als Erwachsene. Zudem haben sie eine grosse Anzahl von Sozialkontakten und sind sehr mobil. Ein Test kann eine Ansteckung frühzeitig erkennen und verhindern, dass weitere Personen angesteckt werden.
Nein. In der Regel wird für das Reisen ein PCR-Test verlangt. Ein PCR-Test ist nur gratis, wenn du Symptome hast oder ein positiver Antigen-Schnelltest bestätigt werden muss.
Alle Unternehmen, Schulen und Institutionen können am Testprogramm teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Durch das breite und repetitive Testen in Betrieben können Ansteckungsfälle sehr früh erkannt werden. So kann eine weitere Ausbreitung auch unter den Mitarbeitenden verhindert werden. Dadurch müssen letztlich weniger Mitarbeitende in Isolation oder Quarantäne, was insbesondere für Betriebe, in denen vor Ort gearbeitet werden muss, einen grossen Vorteil darstellt. In einer nächsten Phase wird geprüft, ob das breite und repetitive Testen in Betrieben auch zu Quarantänebefreiungen oder einer Aufhebung der Homeoffice-Pflicht führen kann.
Die Bundesverwaltung plant ebenfalls repetitive Tests und erarbeitet entsprechende Konzepte.
Die Teilnahme an Testungen ist grundsätzlich freiwillig. Der Arbeitgeber ist nur innerhalb der Grenzen des zwingenden Rechts berechtigt, seine Arbeitnehmer testen zu lassen. Das zwingende Recht umfasst zum Beispiel den Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers. Die Testung muss sich mit Gründen rechtfertigen lassen, die sich auf die Arbeitsleistung oder den Schutz anderer Mitarbeiter oder Dritter (Kunden, Patienten) beziehen. Zu berücksichtigen sind dabei die gesamten Umstände, so etwa die epidemiologische Lage und die Möglichkeit und Verfügbarkeit anderer Schutzmassnahmen.
Pooling-Tests sind nur für Schulen, Betriebe und Institutionen vorgesehen. Private Vereine sollten jedoch ihre Mitglieder vor Aktivitäten mit erhöhtem Risiko testen. Dazu gehört beispielsweise der Sportverein vor einem Training oder der Musikverein vor einer Probe. In diesem Fall sind die Antigen-Schnelltests besonders angezeigt, auch weil die Resultate unmittelbar vorhanden sind.
Bei einem positiven Pooltest werden die Mitglieder des Pools aufgefordert, sich einer individuellen SARS-CoV-2-Analyse zu unterziehen. Die Mitglieder des Pools müssen sich bis zum Vorliegen des Resultats in Selbstisolation begeben.
Wichtig ist, dass Personen mit einem positiven Schnelltest oder Selbsttest einen PCR-Test machen. Sie sollten sich ihr Testresultat mittels einer PCR-Diagnostik bestätigen lassen. Die Person muss sich bis zum Vorliegen des Resultats in Selbstisolation begeben. Falls der PCR-Test positiv ist, muss sie in der Selbstisolation bleiben.
Ein negativer Test darf nicht zu falscher Sicherheit und unvernünftigem Verhalten führen. Das Tragen einer Maske, die Hygienemassnahmen und das Abstandhalten sind weiterhin nötig und sehr wichtig.
Es ist noch offen, ob ein negatives Testresultat als Voraussetzung für die Teilnahme an gewissen Veranstaltungen oder für den Zugang zu gewissen Bereichen definiert werden darf.
Wie schnell ein Selbsttest zum Einsatz kommen kann, hängt unter anderem von den Gesuchen ab, die eingehen. Realistisch ist voraussichtlich Anfang April.
Die Abgabe von Selbsttests soll nur durch Apotheken möglich sein. Die fünf Tests, die künftig pro Person und Monat gratis abgegeben werden, können über die Krankenkassenkarte bezogen werden.
(aeg)
als selbständig erwerbender hatte ich milde Symptome.
aus verantwortungsbewusstsein gegenüber Kunden und Partnern, COVID Test.
Test positiv, 10 Tage verfügte Isolation. Betrieb steht still.
keine Entschädigung / Erwerbsersatz, sie sind ja krank!
natürlich zahlt meine Krankentaggeldversicherung aber erst nach 30Tagen, und krank war ich ja auch nicht.
ich verhungere nicht, fühle mich aber vom "System" schlecht behandelt.