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Corona-Leaks: Bundesanwaltschaft will Verfahren einstellen

Bundesrat Alain Berset, rechts, schreitet mit seinem Kommunikationschef Peter Lauener zur Medienkonferenz, an welcher er im Anschluss an die Sitzung des Bundesrates die Eroerterungen der Regierung zur ...
Ex-Berset-Kommunikationschef Peter Lauener stand unter Verdacht, kritische Informationen weitergegeben zu haben.Bild: keystone

Corona-Leaks: Bundesanwaltschaft will Verfahren einstellen

13.03.2025, 14:0113.03.2025, 14:01
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Die Bundesanwaltschaft will das Corona-Leaks-Verfahren gegen den ehemaligen Kommunikationschef von alt Bundesrat Alain Berset, Peter Lauener, und den Ringier-CEO Marc Walder, einstellen. Der Tatverdacht habe sich nicht erhärten lassen.

Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der Tamedia-Zeitungen. Der Tatverdacht habe sich gestützt auf die verwertbaren Beweismittel nicht erhärten lassen, schrieb die BA. Die Behörde hat deshalb die Verfahrensbeteiligten darüber informiert, dass sie beabsichtigt, die Strafuntersuchung einzustellen. Formell ist das Strafverfahren damit jedoch noch nicht eingestellt.

Dies ist eine Folge eines Bundesgerichtsurteils vom Februar: Darin untersagte das Gericht der BA die Auswertung von Mails zwischen dem ehemaligen Informationschef von Alain Berset und dem Ringier-Konzernchef und stützte damit die Vorinstanz.

Quellenschutz ausschlaggebend

Die Richter gewichteten wie bereits das Berner Zwangsmassnahmengericht den journalistischen Quellenschutz höher als die Aufklärung der sogenannten Corona-Leaks. Die beschlagnahmten Datenträger bleiben demnach versiegelt.

Die BA hatte beabsichtigt, in der «Corona-Leaks»-Affäre mehrere Laptops, Handys und andere Datenträger des ehemaligen Informationschefs Bersets und des Ringier-CEO zu untersuchen. Die Beschwerde der BA nach dem Urteil des Berner Zwangsmassnahmengerichts wies das Bundesgericht aber ab.

Der Gesetzgeber gewichte das allgemeine Vertrauensverhältnis zwischen Informanten und Medienschaffenden grundsätzlich höher als das Bedürfnis nach Sachverhaltsaufklärung, schrieb das Bundesgericht dazu. Medienschaffende hätten ihre Quellen nur offenzulegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt seien.

Dies sei nur der Fall, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten gehe oder wenn eine Aussage erforderlich sei, um eine Person aus einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben zu retten. Da das Delikt der Amtsgeheimnisverletzung nicht vom Ausnahmekatalog umfasst sei, gelte der Quellenschutz im konkreten Fall ohne Einschränkung, so die Richter.

Die sogenannte «Corona-Leaks-Affäre» erschütterte 2022 und 2023 das Land. Der Vorwurf stand im Raum, dass Schweizer Topbeamte Medien während der Pandemie über geplante Regierungsmassnahmen vorab informiert hatten. Besonders ins Visier nahm der damalige Sonderermittler Peter Marti den seinerzeitigen Kommunikationschef des Innendepartements und Berset-Vertrauten Lauener. (pre/sda)

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