Der Bund hat aufgrund der Erfahrungen mit dem Coronavirus den Pandemieplan vollständig überarbeitet. Nicht mehr die Grippe steht im Zentrum. Der neue Plan fokussiert umfassend auf alle möglichen Pandemien und dient zur Vorbereitung auf künftige Bedrohungen.
Der 2018 letztmals angepasste Plan war auf Influenza ausgerichtet, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch in einem Mediengespräch ausführte. Der neue Plan umfasst auch Themen wie den Umgang mit sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Pandemie. Er ist seit Anfang Juni in Kraft. Neu besteht eine digitale Plattform, die allen Beteiligten einen schnellen und einfachen Zugriff auf die nötigen Informationen ermöglicht. Die Plattform lässt sich laufend aktualisieren.
Der Pandemieplan legt konkrete Aufgaben für Überwachung, Infektionskontrolle, Gesundheitsversorgung und Impfung fest. Ebenso regelt er Querschnittaufgaben wie Kommunikation, Versorgungssicherheit, Finanzen und Personal.
Darüber hinaus bieten laut BAG Checklisten, Massnahmenpläne und Handlungsempfehlungen praktische, operative Hilfestellungen, mit denen Bund, Kantone und Gemeinden in der Vorbereitung auf eine Pandemie oder bei deren Bewältigung arbeiten können.
Hinzu kommt die Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen Ebenen. So ist der Bund für die Erarbeitung von gesamtschweizerischen, strategischen Zielvorgaben zuständig, die Kantone für die Umsetzung. Der Bund unterstützt sie bei der Koordination und Vereinheitlichung der Massnahmen.
Für den Präsidenten der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), Lukas Engelberger, ist der revidierte Pandemieplan «ein wertvolles Werkzeug für eine effiziente Zusammenarbeit von Bund und Kantonen», wie die GDK auf Anfrage von Keystone-SDA schrieb.
Die im Pandemieplan enthaltenen Strategien und Massnahmen sind laut BAG rechtlich nicht bindend; es ergeben sich daraus keine Rechte und Pflichten für Dritte. Umso wichtiger sei die Zusammenarbeit aller involvierten Akteure, um die Abstimmung im Pandemiefall zu gewährleisten. Der Pandemieplan basiere auf den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, im Wesentlichen auf dem heutigen Epidemiengesetz.
Auch das Epidemiengesetz wird derzeit überarbeitet. Die GDK hatte in der Vernehmlassung festgehalten, dass die Vorschläge des Bundesrates wichtige Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie aufnehmen. Einige Punkte müssen aus ihrer Sicht aber noch angepasst werden.
Der nationale Pandemieplan wurde vom Bund und der Eidgenössischen Kommission für Pandemievorbereitung (EKP) gemeinsam revidiert. Bei der Überarbeitung wurden Expertinnen und Experten des BAG, eine Begleitgruppe der GDK und weitere externe Stakeholder einbezogen. (sda)