Die Coronavirus-Massnahmen des Bundesrates gelten noch offiziell bis am Sonntag. Morgen Freitag wird die Landesregierung an ihrer Sitzung entscheiden, ob sie das Versammlungsverbot verlängert und/oder weitere Massnahmen beschliesst.
An eine Aufhebung des Veranstaltungsverbots glaubt derzeit niemand. Der Kanton Tessin beschloss gestern neue Massnahmen (siehe Punkt 1). Vermutet wird, dass sowas nun auch für die ganze Schweiz folgt.
watson beantwortet die fünf wichtigsten Fragen zum Notstand, Notrecht und der ausserordentlichen Lage:
Bis mindestens am 29. März bleiben alle Kinos, Theater, Clubs und Skigebiete zu. Gymnasien oder Berufsschulen müssen ebenfalls schliessen. Der Unterricht an den obligatorischen Schulen geht aber weiter.
Hier muss präzisiert werden: Das, was der Kanton Tessin beschlossen hat (hier gehts zum Beschluss), wird offiziell nicht als «Notstand» bezeichnet. Der Beschluss stützt sich auf das Epidemiengesetz des Bundes.
«Der Rest der Schweiz wird sicher auch das machen, was jetzt im Tessin geschieht», sagt Daniel Koch, Leiter der Abteilung übertragbare Krankheiten beim BAG, gegenüber SRF.
Möglich macht das der Pandemieplan der Schweiz. Je nach Lage erhalten Kantone und Bund das Recht, Massnahmen zu beschliessen. Momentan befindet sich die Schweiz in der besonderen Lage.
Wenn von Notstand die Rede ist, dann verstehen viele die dritte Stufe des Pandemieplans. Diese ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, «notwendige Massnahmen» zu beschliessen. Es ist sozusagen eine «Carte blanche», ein Freipass, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Umstritten ist, ob eine solche Situation wirklich als Notstand bezeichnet werden kann. Der Bundesrat geht davon aus, dass die ausserordentliche Lage sich direkt auf das Notstandsrecht in der Verfassung stützt. Juristische Fachkreise bestreiten dies, weil für sie der «echte Notstand» vor allem für Kriegssituationen gedacht ist.
Der Schwyzer Jurist Luka Markić schreibt dazu auf Twitter:
Der Begriff #Notrecht/#Notstand soll ausschliesslich für Krieg, grosse Naturkatastrophen, Aufruhr o.ä. verwendet werden. #Notrecht bedeutet, dass die Staatsgewalt explizit nicht an Verfassung und Gesetze gehalten ist. Das ist in der aktuellen Lage nicht gegeben!
— Luka Markić (@LukaMarkic) March 12, 2020
Die «besondere Lage» erlaubt dem Bund und den Kantonen, Massnahmen gegenüber einzelnen Personen, der ganzen Bevölkerung oder medizinischem Fachpersonal zu beschliessen.
Wenn der Bund zu Notstandsmassnahmen greift, dann heisst das vor allem, dass sich die Schweiz in einer nicht mehr vorhersehbaren Situation befindet. Das würde auch bedeuten, dass die bisherigen Möglichkeiten von Bund und Kanton nicht mehr ausreichen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Der Bund schreibt dazu: «In diesen Fällen, die die innere Sicherheit des Landes gefährden könnten, muss ein rasches und zielgerichtetes Eingreifen möglich sein.»
Der Bundesrat erhält bei einer ausserordentlichen Lage die Kompetenz, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um auf die Notlage reagieren zu können. Was nötig ist, wird nicht erklärt.
Möglich sind alle Massnahmen, die in einer «besonderen Lage» nicht erlaubt wären. So darf der Bundesrat heute schon gestützt auf das Epidemiengesetz den internationalen Personenverkehr einschränken und die Grenzen schliessen.
Die ausserordentliche Lage könnte laut einem Factsheet des Bundesamtes für Gesundheit bei Epidemien beschlossen werden, die ein Ausmass der spanischen Grippe im Jahr 1918 erreichen.
Notrecht gab es zuletzt in den Jahren der Finanzkrise: Damals unterstützte der Bundesrat die UBS mit sechs Milliarden Franken, die SNB übernahm zudem «faule Wertpapiere» von rund 40 Milliarden US-Dollar. Obwohl der Fall umstritten war, zeigt er, zu was für Mitteln der Bundesrat greifen kann.