In der Schweiz gilt wegen des Coronavirus nun Alarmstufe 2. Der Bundesrat hat am 28. Februar bei einer ausserordentlichen Sitzung entschieden, die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» einzustufen.
Konkret bedeutet das: Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März.
Der Wechsel von der «normalen» zur «besonderen Lage» ist Teil des Notfallplans des Bundes, das bei Epidemien zur Anwendung kommt. Der Notfallplan des Bundes im Überblick:
Die «normale Lage» gilt seit dem 28. Februar nicht mehr. Das Bundesamt für Gesundheit hat, nachdem erste Infektionen bekannt wurden, erste Massnahmen angekündigt.
So wolle man die Bevölkerung mit einer Kampagne vollumfänglich darüber informieren, wie man sich im Falle einer Ansteckung zu verhalten hat und welche Hygienemassnahmen vor einer Ansteckung schützen können.
Seit dem 28. Februar gilt schweizweit die «besondere Lage» gemäss Epidemien gesetzt. Dies hat der Bundesrat am Freitag bei einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen. Eine solche Lagebeurteilung ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die «besondere Lage» ermöglicht dem Bundesrat, in Absprache mit den Kantonen selber Massnahmen anzuordnen, die normalerweise in der Zuständigkeit der Kantone liegen.
In seiner Mitteilung schreibt der Bundesrat, dass man sich den «weitreichenden Auswirkungen für die Bevölkerung» bewusst sei. Die Massnahme verspreche aber einen wirksamen Schutz für die Menschen im Land und für die öffentliche Gesundheit. Durch die Massnahme solle die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden.
Damit kommt der Bundesrat der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zuvor. Diese hätte auf internationaler Ebene die gesundheitliche Notlage ausrufen können, was auch zu einer «besonderen Lage» in der Schweiz geführt hätte.
Die «besondere Lage» ermächtigt den Bundesrat:
Sollten diese Massnahmen nicht ausreichen, kann der Bundesrat diese verschärfen. Dafür muss aber zuerst nachgewiesen werden, dass die Infektion sich weiter ausbreitet. Nur dann kann der Bund beispielsweise den Personenverkehr über die Grenze einschränken und die Armee zur Kontrolle an internationalen Flughäfen einsetzen.
Sollten alle diese Massnahmen versagen, wird der Notstand ausgerufen. Im Notrecht können die Verwaltungsorgane jegliche Massnahmen ergreifen, die zur Eindämmung der Pandemie notwendig sind. Es gilt natürlich weiterhin die Verhältnismässigkeit.
Zuletzt wurde in der Schweiz eine ausserordentliche Lage ausgerufen, als nach dem Ersten Weltkrieg die Spanische Grippe um sich griff und in der Schweiz 25'000 Menschen das Leben kostete. (leo)
Kein Wunder hat es keine Spagetti mehr wenn die uns alles wegfressen.
Leute kaufen Regale leer weil sie unreflektiert das auffassen was in den Medien steht statt das ganze zu Reflektieren. Es täte gut daran, wenn die Medien im Zeitalter des Clickbaits mehr auf Seriösität setzen würden als jetzt etliche Artikel darüber zu schreiben.
Wie das BAG sagt. Es ist viel wichtiger die Händer zu desinfizieren als Grenzen zu schliessen.