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Minderjährige benötigen für Corona-Impfung keine Bewilligung der Eltern

Urteil: Minderjährige benötigen für die Corona-Impfung keine Bewilligung der Eltern

07.08.2021, 13:08
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Jugendliche warten vor dem Kinder Impfzentrum des Kinderspitals Zuerich auf ihre Corona-Impfung, fotografiert am 1. Juli 2021 in Zuerich. Seit dem 28. Juli werden in Zuerich auch 12- bis 15-jaehrige g ...
Jugendliche warten vor dem Kinder Impfzentrum des Kinderspitals Zürich auf ihre Corona-Impfung.Bild: keystone

Minderjährige benötigen für die Corona-Impfung keine Bewilligung der Eltern. Dies hat das Freiburger Kantonsgericht festgehalten. Ein solches Einverständnis würde der Uno-Konvention über die Kinderrechte widersprechen, urteilte das Gericht.

Der im Internet publizierte Entscheid wurde am Samstag von der Freiburger Tageszeitung «La Liberté» bekannt gemacht. Die abgewiesene Beschwerde der beiden Elternteile kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden und ist dementsprechend nicht rechtskräftig.

Die Richter räumen im Urteil zwar ein, dass es sich bei der Impfung um einen medizinischen Eingriff handelt, der einen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines Menschen darstellt und eine informierte Zustimmung des Patienten voraussetzt. Ein Minderjähriger sei jedoch gemäss der geltenden Rechtsprechung durchaus in der Lage, seine eigene Zustimmung dafür zu geben.

Ein Jugendlicher sei genauso urteilsfähig wie seine Eltern, solange er dazu keine wissenschaftlichen Kenntnisse benötige. Er müsse die Überlegungen der Gesundheitsspezialisten sowie die Nebenwirkungen kennen und von medizinischem Personal über die Impfung informiert werden.

«Mit der Forderung, dass Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren das Einverständnis der Eltern für eine Impfung einholen müssen, versuchen die Eltern den Kindern ein Recht zu nehmen, das sie für sich selber beanspruchen», hält das Kantonsgericht im Urteil fest. Dies würde der Uno-Konvention über die Rechte der Kinder widersprechen.

Zudem habe die Freiburger Gesundheitsdirektion klar gemacht, dass impfwillige Jugendliche im Impfzentrum von einem Kinderarzt betreut würden und dass Minderjährigen die Begleitung durch eine erwachsenen Person empfohlen werde.

Swissmedic-Zulassung mitentscheidend

Auch die Zweifel an den Impfstoffen lässt das Kantonsgericht nicht gelten. Die Zulassung des Impfstoffs von Pfizer-Biontech für 12 bis 15-Jährige sei Gegenstand einer Überprüfung durch das Heilmittelinstitut Swissmedic gewesen. An diesen Zulassungsentscheid sei das Gericht gebunden. Zudem hält das Gericht fest, dass die Impfempfehlung von den Bundesbehörden gekommen sei und keinerlei Impfpflicht damit verbunden sei.

Die beiden Elternteile hatten den definitiven Stopp der Impfkampagne für Minderjährige gefordert, weil Kinder und Jugendliche ein geringeres Risiko im Fall einer Covid-19-Infektion hätten. Dies rechtfertige nicht, sie potenziellen Nebenwirkungen durch eine neue Form von Impfstoffen auszusetzen. Sie störten sich zudem daran, dass sich ihre beiden Töchter ohne das elterliche Einverständnis impfen lassen könnten. (meg/sda)

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52 Kommentare
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Tilman Fliegel
07.08.2021 13:42registriert Februar 2014
"Ein Jugendlicher sei genauso urteilsfähig wie seine Eltern, solange er dazu keine wissenschaftlichen Kenntnisse benötige."
Ähm ja, um die wissenschaftlichen Kenntnissen der Eltern ist es ja meistens auch nicht so gut bestellt.
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Phrosch
07.08.2021 13:16registriert Dezember 2015
Ich finde das richtig. Wer mi 12 strafmündig ist, muss auch eine solche Entscheidung treffen dürfen.
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udiuke
07.08.2021 14:20registriert Januar 2014
Ui! Es gibt halt mehr Freiheiten als gedacht, gelled Sie. Auch wenn alle Querdenker schreien, dass sämtliche Freiheitsrechte durch die Pandemie eingeschrenkt werden. Blöd gelaufen, wenn die eigenen Rechte, die rechte anderer zu Beschrenken, eingeschränkt werden.
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