Der Bundesrat will die Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall modernisieren und an veränderte Gewohnheiten anpassen. Dazu baut er die Alarmierung übers Handy und andere digitale Kanäle aus. Das bisherige System mit Sirenen soll aber bestehen bleiben.
Die Landesregierung diskutierte an ihrer Sitzung am Mittwoch die Strategie des Verteidigungsdepartements zum Thema, wie sie mitteilte. Zugleich erteilte der Bundesrat dem Departement den Auftrag, ihm in der ersten Hälfte des kommenden Jahres eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.
Verbessern will der Bundesrat die Alarmierung der Bevölkerung namentlich durch eine neue Art der Handy-Alarmierung, nämlich die Einführung der Cell-Broadcast-Technologie. Diese Technologie basiert auf den Mobilfunknetzen und ermöglicht es, kurze Mitteilungen von circa 500 Zeichen pro Sprache auf alle Mobiltelefone im Empfangsbereich einer Antenne zu schicken.
Zudem sollen die bereits heute von 2,2 Millionen Menschen genutzte App Alertswiss und die zugehörige Website weiterentwickelt werden. Hinsichtlich der Sirenen ist der Bundesrat der Meinung, dass sie ein wichtiger Bestandteil des Alarmierungssystems bleiben müssten. Insbesondere wiesen sie eine hohe Ausfallsicherheit auf.
Zuständig dafür sind bis anhin die Kantone. Der Bundesrat will nun vom Verteidigungsdepartement abgeklärt haben, wie Kosten und Zuständigkeiten künftig verteilt werden sollen.
In den Grundzügen hatte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) die Multikanal-Strategie bereits im Juli an einer Medienkonferenz vorgestellt.
Nach Schätzung des Bundes werden dafür in den Jahren 2027 bis 2035 zusätzlich 213 Millionen Franken benötigt. Auch die zusätzliche Finanzierung soll Teil der Vernehmlassungsvorlage sein.
Vorgesehen sind in der Strategie auch Notfalltreffpunkte, wie sie heute schon die meisten Kantone kennen. Zudem sollen Radiosender auch künftig verpflichtet sein, Warn-Meldungen zu verbreiten. Wichtig bleibe die Warnung übers Radio besonders in Fällen, in denen das Mobilfunknetz oder der Strom ausfielen, hiess es dazu im Communiqué vom Mittwoch.
Die Sender der SRG sind schon heute an die Einsatzsysteme des Babs angeschlossen. Seit 2023 betreibt das Bundesamt ausserdem ein System, um Meldungen an Privatsender zu übermitteln.
Nicht mehr weiterbetreiben will der Bundesrat hingegen das Ultrakurzwellen-Notfallradio (UKW) in Schutzräumen. Die Unterhaltskosten für das System seien hoch, begründet er das. Das Babs gehe auch in kriegerischen Szenarien davon aus, dass kurze, schnelle Aufenthalte im Schutzraum wahrscheinlicher seien als ein kontinuierlicher Aufenthalt im Schutzraum über Wochen und Monate.
Auch der Entscheid betreffend UKW-Radio entspricht einer früheren Ankündigung des Bundesamts. «Wenn die ganze Bevölkerung nicht mehr UKW hört, bringt es nichts mehr, UKW aufrechtzuerhalten», sagte Babs-Direktorin Michaela Schärer dazu im Juli auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Eine Umrüstung auf DAB+ würde sehr hohe Investitionskosten mit sich bringen und nur einen geringen Zusatznutzen bringen.
(sda)