So wird nach der Strafanzeige von Karin Keller-Sutter gegen X ermittelt
In welche Richtung nun ermittelt werde, sei «Sache der Staatsanwaltschaft», sagte Karin Keller-Sutters Mediensprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die freisinnige Bundesrätin hatte Anzeige erstattet, nachdem ein User der amerikanischen Social-Media-Plattform X den integrierten KI-Bot «Grok» zu sexistischen Beschimpfungen gegen sie angestiftet hatte. Die Strafanzeige richtete sich gegen unbekannt.
Gegenüber den Tamedia-Zeitungen hatte ihr Sprecher Anfang April gesagt: «Solcher Frauenhass darf nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden.»
Der «Sonntagsblick» hatte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am Sonntag publik gemacht. Laut Bericht verlangt die Finanzministerin von der Staatsanwaltschaft auch, zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen.
KI-Chatbot im Visier
Die Berner Staatsanwaltschaft ist nicht die einzige Behörde, die derzeit offizielle Untersuchungen gegen Grok, Elon Musks Plattform X sowie dessen Unternehmen xAI, führt. Nachdem Grok im Januar wegen sexualisierter KI-Bilder in die Kritik geraten war, hatte die EU-Kommission ein Verfahren gegen den Konzern «X» eingeleitet.
Die Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen des Tech-Milliardärs laut Mitteilung, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht richtig bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia hatte im Januar angekündigt, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen.
(sda)
