Die Zahl der Überwachungen von Telefongesprächen sowie Post- und Mailverkehr im Zusammenhang mit Sexualdelikten hat sich im vergangenen Jahr vervierfacht. Insgesamt betreffen aber nur wenige Überwachungen Sexualstraftaten.
Denn lediglich vier Prozent aller Überwachungen ordneten die Strafverfolgungsbehörden vergangenes Jahr im Zusammenhang mit Sexualstraftaten an. Das teilte der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) am Freitag mit.
Demgegenüber betraf mehr als jede dritte Überwachung (37 Prozent) schwere Vermögensdelikte. Knapp jede vierte (24 Prozent) hatte einen Zusammenhang mit einem schweren Drogendelikt. Rund 8 Prozent betrafen strafbare Handlungen gegen Leib und Leben.
Die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ordneten 2021 insgesamt weniger Überwachungsmassnahmen des Post- und Fernmeldeverkehrs an als im Vorjahr. Der Dienst ÜPF registrierte einen Rückgang um 11 Prozent.
Die Zahl der Massnahmen für die Echtzeitüberwachung – das Mithören von Telefongesprächen oder das Mitlesen von Mails – ging auf 1055 zurück. Auch rückwirkende Überwachungen gab es weniger, nämlich noch noch 6265. Dabei geht es um die nachträgliche Ermittlung, zum Beispiel wer wann mit wem wie lange telefoniert hat.
Von den rückwirkenden Massnahmen waren 1695 Antennensuchläufe. Gemeint ist die rückwirkende Überwachung aller an einem bestimmten Standort angefallenen Kommunikationen, Kommunikationsversuche und Netzzugänge. Diese müssen über eine bestimmte Mobilfunkzelle oder einen WLAN-Zugangspunkt in einer bestimmten Zeit stattgefunden haben.
Gestiegen ist die Nachfrage seitens der Strafverfolgungsbehörden nach Auskünften und Telefonbuchabfragen. 9113 komplexe Auskünfte – etwa nach Ausweiskopien oder Vertragsdaten im Zusammenhang mit Fernmeldeanschlüssen – wurden verlangt. Der Anstieg um 51 Prozent gegenüber 2020 ist unter anderem einer neuen Zählweise geschuldet.
Auch einfache Auskünfte zu Telefonanschlüssen sowie Abfragen zu IP-Adressen wurden mehr registriert, nämlich 298'342. Das waren 17 Prozent mehr als im Vorjahr.
Die Zahl der Einsätze mit GovWare und Imsi-Catchern blieb 2021 im Rahmen des Vorjahres. GovWare wurde vor allem bei der Überwachung von kriminellen Organisationen eingesetzt sowie bei Geldwäscherei und schweren Drogendelikten. Imsi-Catcher kamen 112 Mal zum Einsatz, grösstenteils bei der Notsuche und schweren Drogendelikten.
Die Zahl der Notsuchen nach Vermissten nahm erneut zu. 2021 wurde diese Massnahme 721 Mal gebraucht (Vorjahr: 692). In 15 Fällen (Vorjahr: 26) wurde nach entflohenen Inhaftierten gesucht.
Kleiner als im Vorjahr war 2021 auch die Summe der Gebühren für Überwachungen. Strafverfolgungsbehörden und NDB bezahlten insgesamt 11.6 (Vorjahr: 12.6) Millionen Franken. Mit rund 5.9 Millionen Franken wurden wie im Vorjahr Mitwirkungspflichtige entschädigt. Der Dienst ÜPF konnte seine Kosten zu 37 (Vorjahr: 40) Prozent decken. (saw/sda)