Schweiz
Drohnen

Hobby-Drohnenpiloten aufgepasst! Erste Verletzte und immer mehr Bussen

ZUR VERSCHAERFUNG DER VORSCHRIFTEN FUER DRONEN STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Ein Mitarbeiter der Firma Flyinghigh laesst eine Drohne, ein Quadcopter, der eine Kompaktkamera ...
Nicht alle Drohnenpiloten halten sich an die geltenden Regeln.Bild: KEYSTONE

Erste Verletzte und immer mehr Bussen – Hobby-Drohnenpiloten müssen sich warm anziehen

Um spektakuläre Aufnahmen zu machen, nehmen manche Drohnenpiloten Risiken in Kauf. Hierzulande wurde nun erstmals gar ein Mensch von einem Multikopter verletzt. Die Anzahl Verurteilungen, die das BAZL wegen Drohnen ausspricht, steigt stetig.
29.05.2017, 07:2929.05.2017, 07:45

Er wollte doch nur schöne Aufnahmen eines Festes machen. Vor einigen Tagen wurde ein 20-jährige Drohnenpilot wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Mitten im Zentrum der Stadt Freiburg verlor er das Signal seiner «DJI Phantom 3 Standard». Ab dann war die Drohne ausser Sicht – und ausser Kontrolle. Sie stürtze ab. Leidtragende war eine Frau, die vom unbemannten Luftfahrzeug am Kopf getroffen wurde. Sie erlitt eine Gehirnerschütterung.  

Eine Premiere, so scheint es. Verurteilungen von Drohnenpiloten wegen Körperverletzungen sind dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL nebst diesem Fall nämlich keine bekannt. Sprecherin Nicole Räz: «Wir gehen nicht davon aus, dass weitere Fälle vorliegen, können dies aber aufgrund der Regelung der Zuständigkeiten nicht ganz ausschliessen.» Denn für die Verfolgung von Körperverletzungen – auch solche, die durch Drohnen verursacht wurden – seien die kantonalen Strafverfolgungsbehörden zuständig.

Dieser Fischer angelt eine Drohne vom Himmel

2016 wurden zehn Drohnenpiloten vom BAZL gebüsst

Doch Drohnenpiloten sorgen mit risikoreichem Verhalten immer wieder für Aufruhr. Die Anzahl aller Bussen, die das BAZL wegen Drohnen ausspricht, steigt stetig. So hat das Bundesamt 2014 noch zwei Drohnenpiloten gebüsst, 2015 waren es bereits fünf. Letztes Jahr wurden vom BAZL insgesamt zehn Drohnenpilote verurteilt, dies aus verschiedenen Gründen. Räz: «In den weiteren Fällen betreffend dem Überfliegen einer Menschenansammlung im Freien in einem Abstand von weniger als 100 Metern blieb es bei der Gefährdung der überflogenen Menschen, es wurde niemand verletzt.»

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Bundesrat  beantragt Ablehnung der Motion

Damit Vorfälle wie derjenige in Freiburg vermieden werden, wurde SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer letztes Jahr im Parlament aktiv. In einem Vorstoss fordert sie den Bundesrat auf, das Bedrohungspotenzial für die Bevölkerung durch Drohnen zu evaluieren und dem Parlament zum Schutz der Bevölkerung nötige Gesetzte zu schaffen. 

Der Bundesrat beantragt aber die Ablehnung der Motion. Diese ist nun hängig und wird in einem nächsten Schritt im Nationalrat behandelt. 

Gemäss Nicole Räz vom BAZL zeigt die Erfahrung, dass Drohnenpilote die Regeln zum Drohnenfliegen oft gar nicht kennen oder sich nicht bewusst sind, dass es welche gibt. Kürzlich veröffentlichte das BAZL deshalb ein Drohnenvideo, das kurz und verständlich aufzeigt, was es dabei zu beachten gilt. 

Regeln für den Gebrauch von Drohnen

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Was haben diese jungen Männer vor?
quelle: dronechampionsleague / matthias glaetzle
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