Anders als seine vorberatende Kommission lehnt der Nationalrat eine Solarpflicht für grössere bestehende Bauten ab. Eine solche Pflicht soll es nur für Neubauten und erhebliche Um- und Erneuerungsbauten insbesondere bei Sanierung des Dachs geben.
Die grosse Kammer hat am Dienstag im Rahmen der Beratung zum sogenannten Energie-Mantelerlass einen entsprechenden Einzelantrag von Jacqueline de Quattro (FDP/VD) angenommen - mit 159 zu 32 Stimmen bei einer Enthaltung. Darüber muss der Ständerat noch befinden.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) wollte weiter gehen. Sie schlug vor, grössere bestehende Bauten mittelfristig mit Solarpanels auszustatten. Ausgenommen gewesen wären Wohngebäude.
Die Ratslinke wollte die Solarpflicht auf alle Neu- und Bestandsbauten ausdehnen. Gabriela Suter (SP/AG) warb für den Ausbau der Solarenergie. Es sei die Technologie mit dem grössten Ausbaupotenzial. «Wir sollten dieses Potenzial ausschöpfen.»
Christian Imark (SVP/SO) bezeichnete die Solarpflicht dagegen als «unnötige und kontraproduktive Nötigung». Niemand habe die Folgen einer solchen Regelung abgeklärt. Mike Egger (SVP/SG) drohte unmissverständlich mit dem Referendum gegen die Vorlage, sollte der Rat «diesem Mist» zustimmen.
Schliesslich setzte sich der Kompromissvorschlag von Nationalrätin de Quattro durch. Laut Energieminister Albert Rösti ist dieser sinnvoller als eine umfassende Solarpflicht. Letztere würde die ganze Vorlage gefährden. «Das wäre fahrlässig.»
Der Nationalrat beschloss weiter eine Solarpflicht ab 2030 auf geeigneten neuen Fahrzeugabstellplätzen ab einer Fläche von 250 Quadratmetern. Bestehende Abstellplätze ab 500 Quadratmeter sollen bis 2035 mit Solarpanels ausgestattet werden. Auch an den Infrastrukturen der Bundesverwaltung und der bundesnahen Betriebe ist auf geeigneten Flächen eine Solaranlage zu installieren.
Keine Mehrheit fanden weiter gehende Effizienzmassnahmen im Gebäudebereich. Die Ratslinke wollte beispielsweise den Neueinbau und den Ersatz von Elektroheizungen verbieten. Wie im Ständerat wurde der Antrag aber abgelehnt.
Auch Elektroboiler sollten nach Ansicht einer linken Minderheit bis ins Jahr 2040 durch Wärmepumpenboiler ersetzt werden. Die Kantone hätten Ausnahmen bewilligen können. Auch dieser Antrag fand im Rat keine Mehrheit. (aeg/sda)
PV-Anlage auf dem Dach: Fehlanzeige trotz bester Besonnung (Südwestlage)! Und trotz, dass sich sämtliche Mieter dafür eingesetzt haben…
Grund: Investitionskosten für den Eigentümer (einer der grossen Player in ZH, Geld wäre ergo vorhanden..) sind zu hoch und die eingesparten Energiekosten kämen zum Grossteil den Mietern zu Gute.
Kurzum: JA! Es braucht einen Zwang (neben weitergehenden Vergütungsleistungen für Eigentümer) auch bei Kernsanierungen von Bestandesbauten. Anders geht es leider nicht.
Lieber Christian, die Folgen wären mit Solarpanels ausgestattete Dächer, wie sehen die Auswirkungen der fossilen Brennstoffe aus. Da wird auch jede noch so grosse Auswirkung kleingeredet. Oder darf man das als Präsident des Nutzfahrzeugverbandes nicht anzweifeln?