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Die obersten EU-Richter haben entschieden: Veganer Käse darf nicht Käse heissen

Happy White ist ein veganer Camembert. Er basiert auf Cashew-Nüssen. 
Happy White ist ein veganer Camembert. Er basiert auf Cashew-Nüssen. Bild: Wikipedia

Die obersten EU-Richter haben entschieden: Veganer Käse darf nicht Käse heissen

Der EU-Gerichtshof in Luxemburg verbietet die Bezeichnung «veganer Käse». Die Begründung: Verwechslungsgefahr. Konsumenten könnten aus Versehen Käse kaufen, der streng genommen gar keiner ist.  
14.06.2017, 12:2417.06.2017, 16:49

Veganer konsumieren keine tierischen Produkte. Auf den Geschmack von Käse, Milch oder Joghurt wollen viele aber dennoch nicht verzichten. Viele Unternehmen haben dies erkannt und verkaufen Lebensmittel wie veganen Mozzarella oder veganen Camembert.

Damit dürfte nun Schluss sein. Der EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden: Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht unter der Bezeichnung «Käse», «Butter», «Sahne», «Joghurt» oder «Milch» verkauft werden. Deren Hersteller müssen sich neue Bezeichnungen für ihre Lebensmittel ausdenken. 

Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung «Milch» Produkten vorbehalten ist, die aus der «normalen Eutersekretion» von Tieren gewonnen werden.

Hintergrund ist eine Klage gegen das deutsche Unternehmen Tofutown im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche – also vegane – und vegetarische Produkte her. Das Unternehmen vertreibt diese unter Namen wie «Veggie-Cheese» oder «Cream» (Rahm), weist dabei aber immer auch auf den pflanzlichen Ursprung hin. Dennoch könne eine Verwechslungsgefahr für Konsumentinnen und Konsumenten nicht ausgeschlossen werden, argumentierten die Richter in Luxemburg in ihrem Urteil.

In der Schweiz wird eine ähnliche Debatte geführt. Vor allem der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) wehrt sich gegen Lebensmittel, die als Schnitzel, Wurst oder Rinderfilet verkauft werden, obwohl sie keine tierischen Produkte enthalten. SFF-Direktor Ruedi Hadorn sagte unlängst zur Zeitung «20 Minuten»: «Die Bezeichnung ‹veganes Rinderfilet› ist schlicht absurd.» Der Verband macht sich für strengere Regeln stark.

Derzeit sind in der Schweiz Bezeichnungen wie ‹vegetarisches Schnitzel› erlaubt. ‹Vegetarisches Rinderfilet› wird hingegen als täuschend eingestuft, da die Tierart nicht im Produkt enthalten ist. (fvo/sda)

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quelle: epa/epa / laurent dubrule
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