Es kommt selten vor, dass sich die internationalen Medien in der Schweiz versammeln. Doch geht es um den Weltfussballverband Fifa, dann stehen sie bereit. Die Journalisten reisen aus Deutschland, Frankreich und Grossbritannien an und alle wollen sie wissen: Reicht der Arm von Fifa-Präsident Gianni Infantino bis zum obersten Staatsanwalt der Schweiz, Michael Lauber?
Die Enthüllungsplattform Football-Leaks machte Anfang Monat publik, dass Lauber zweimal mit Infantino zusammengekommen war. Entgegen den Gepflogenheiten fanden die Treffen nicht in den Amtsräumen der Bundesanwaltschaft statt, sondern im Berner Luxushotel Schweizerhof sowie im Restaurant Au Premier am Zürcher Bahnhof. Eigentümlich auch: Auf ein Protokoll der Gespräche wurde verzichtet.
Besonders heikel ist das zweite Treffen vom 22. April 2016. Rund zwei Wochen vorher hatte die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren wegen verdächtiger TV-Verträge beim europäischen Fussballverband Uefa eröffnet. Zwar richtete sich das Verfahren gegen unbekannt, doch betroffen war auch Infantino, der als damaliger Leiter der Uefa-Rechtsabteilung die umstrittenen Verträge unterzeichnet hatte. Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft dieses Verfahren eingestellt.
Lauber tat am Mittwoch vor den Medien sein Bestes, um den Verdacht der Mauschelei von sich zu weisen. «Die beiden Treffen mit Gianni Infantino standen in keinem Zusammenhang mit dem damaligen Strafverfahren bei der Uefa», sagte der Bundesanwalt gestern. Vielmehr habe er Infantino als Vertreter der Fifa getroffen, die im Strafverfahren gegen ehemalige Fifa-Funktionäre wie Sepp Blatter, Franz Beckenbauer oder Jérôme Valke als Klägerin auftrete.
Rund 25 Strafverfahren führt die Bundesanwaltschaft derzeit und hat dabei gegen 19 Terabyte Daten beschlagnahmt. Beim Treffen mit Infantino sei es darum gegangen, nach welchen Stichworten die gewaltigen Datenmengen durchsucht werden sollten, sagte Lauber.
Lauber stellte das zweimalige Treffen mit Infantino in einen grösseren Zusammenhang effizienter Verfahren. «Diese Sitzungen, die hier diskutiert werden, sind für mich ein grundsätzlicher Bestandteil davon, wie ich es verstehe, meine Arbeit zu machen», sagte er.
Lauber legte offen, dass es in anderen grossen Fällen ebenfalls zu ähnlichen Treffen kam: in den Korruptionsfällen rund um den Ölkonzern Petrobras sowie den malaysischen Staatsfonds 1MDB etwa. In beiden Fällen habe es je «zwei oder drei» Treffen gegeben, sagte er. Die Unabhängigkeit der Strafuntersuchungen sieht Lauber nicht beeinträchtigt. Die Gespräche hätten immer auf übergeordneter, strategischer Ebene stattgefunden, ohne direkten Einfluss auf die Strafverfahren.
Nicht alle sehen das so. Ein Rechtsanwalt, der viele Jahre als leitender Staatsanwalt tätig war, zweifelt an der Trennung zwischen Bundesanwalt und verfahrensleitender Staatsanwälte. «Wenn die Treffen dazu dienen sollen, die Ressourcen am richtigen Ort einzusetzen, werden die Informationen aus den informellen Gesprächen zum leitenden Untersuchungsrichter gelangen. Sonst ist die ganze Übung sinnlos.» Dies verletze die Gleichbehandlung zwischen Kläger und Beschuldigtem. «Im Minimum müssten die Treffen protokolliert werden und den beschuldigten Parteien zugänglich gemacht werden», sagt er. Noch besser wäre es, wenn der Rechtsvertreter der beschuldigten Partei beim Gespräch dabei sein könnte. Der Experte hat Verständnis für Laubers Interesse an einer effizienten Prozessführung, «doch dabei dürfen die Teilnahmerechte der beschuldigten Partei nicht auf der Strecke bleiben».
Hundert Prozent wohl scheint es auch Lauber mit seinen Geheimtreffen nicht mehr zu sein. Er argumentierte zwar, dass die Gespräche lediglich «koordinativer» Natur seien und deshalb nicht der Dokumentationspflicht unterlägen. Auch warnte er vor dem administrativen Aufwand einer Protokollierung sowie einer weiteren Einfallstüre für zusätzliche Einsprachen. «Doch wenn es nötig ist, verschliesse ich mich solchen Fragen nicht», sagte Lauber.
Die Flexibilität Laubers dürfte auf die Untersuchung der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft zurückzuführen sein. Diese durchleuchtet derzeit die beiden Treffen zwischen Lauber und Infantino. Auch eine Subkommission der Geschäftsprüfungskommission hat sich des Themas angenommen.
Lauber musste sich auch zum Abgang von Olivier Thormann äussern. Lauber hatte den leitenden Staatsanwalt für Wirtschaftskriminalität suspendiert für ein Verhalten, das auf den ersten Blick an sein eigenes erinnert. Thormann hatte sich mit einem Fifa-Mitarbeiter getroffen. Auf Antrag von Lauber setzte die Aufsichtskommission einen ausserordentlichen Staatsanwalt ein, um unter anderem den Vorwurf der Vorteilsannahme und passiver Bestechung zu prüfen. Nach weniger als einem Monat stellte dieser die Untersuchung bereits ein.
«Wenn mir aus glaubwürdiger Quelle zugetragen wird, dass ein möglicherweise straffälliges Verhalten vorliegt, habe ich die Pflicht, dies abklären zu lassen», rechtfertigte sich Lauber. Es sei um den Schutz des Strafverfahrens gegangen. Inzwischen hat Thormann die Bundesanwaltschaft «im gegenseitigen Einvernehmen» verlassen. (aargauerzeitung.ch)