Der Prozess gegen den ehemaligen GC-Sportchef Erich Vogel wird doch nicht neu aufgerollt. Eine Anzeige gegen Fredy Bickels Anwälte wegen Abhörens fremder Gespräche wurde zurückgezogen. Der Gerichtstermin, der am 28. April hätte stattfinden sollen, ist abgesagt. Beim Bezirksgericht heisst es, die Prozessvoraussetzungen seien nicht erfüllt, der beschuldigte Bickel-Anwalt sagt nur: «Es stimmt, dass die Anzeige zurückgezogen wurde.» Details gibt er nicht preis. Sie hätten Stillschweigen vereinbart, sagt Vogels Anwalt.
Damit ist die letzte Unklarheit im Fall Vogel aus dem Weg geschafft. Bis jetzt war es ungewiss gewesen, ob der Prozess gegen Vogel zur Makulatur werden würde. Das Bezirksgericht hatte den GC-Mann am 28. November zwar wegen Gehilfenschaft zu versuchter Erpressung verurteilt, doch Vogel beschuldigte Bickels Anwalt und dessen Kollege, zwei Telefonate zwischen ihm und dem Anwalt unrechtmässig mitgeschnitten zu haben.
In der Anklageschrift verweist Vogels Anwalt auf zwei Telefonate am 4. und 9. September 2013, die der Kollege von Bickels Anwalt über den Lautsprecher mitverfolgt und sich Notizen gemacht habe, ohne dass Vogel dies wusste. Dann habe er diese Notizen ausgewertet, um sie dann der Kantonspolizei Zürich zuzuschanzen. Dadurch hätten sich die beiden Anwälte des mehrfachen Abhörens und Auswertens und Bekanntgabe fremder, nichtöffentlicher Gespräche schuldig gemacht.