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Mieten steigen laut Bund bis zu 5 Prozent pro Jahr

Der Ausblick aus einer Wohnung der neuen staedtischen Wohnsiedlung Tramdepot Hard, waehrend eines Medienrundgangs, am Dienstag, 7. Januar 2025 in Zuerich. Beim Escher-Wyss-Platz entsteht eine neue sta ...
Der Wohnungsmarkt in der Schweiz bleibt weiter angespannt, besonders in den Städten. (Symbolbild)Bild: keystone

Mieten steigen laut Bund bis zu 5 Prozent pro Jahr

Die Angebotsmieten dürften laut Angaben des Bundes um drei bis fünf Prozent pro Jahr steigen.
24.08.2025, 06:2724.08.2025, 06:29
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«Die Nachfrage nach Wohnraum ist nach wie vor grösser als das Angebot», sagte Martin Tschirren, Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO), der «NZZ am Sonntag».

Sollte es also zu keinem wirtschaftlichen Einbruch kommen, müsse mit einer Erhöhung gerechnet werden. Betroffen seien Haushalte, die neu auf den Wohnungsmarkt kämen oder umziehen müssten. Das Wohnthema werde stark politisiert, so Tschirren. Dies führe zunehmend zu Spannungen zwischen Mieter- und Vermieterorganisationen. Eine Ursache sei, dass der Wohnungsmarkt vermehrt als Kapitalanlage diene. Hinzu komme, dass Bauland knapp geworden sei. Früher habe man das Problem der steigenden Nachfrage durch Einzonungen lösen können. Das sei heute nicht mehr möglich, erklärte Tschirren.

Auf die kantonale Regulierung angesprochen sagte er zum Mietpreisdeckel in Basel: «Die Wirkung scheint ambivalent.» Aus Sicht des Mieterverbandes sei das Modell zwar ein Erfolg, weil Leerkündigungen zurückgegangen seien. Gleichzeitig hätten jedoch Bau- und Sanierungstätigkeit gelitten. Der Kanton Basel-Stadt habe die Regelung deshalb angepasst, um Sanierungen attraktiver zu machen.

Zahl der Baubewilligungen seit 2016 gesunken

Weiter wies Tschirren im Interview darauf hin, dass die Zahl der Baubewilligungen seit 2016 um fast einen Drittel gesunken sei.

«Die Bautätigkeit ging noch nicht im gleichen Ausmass zurück, wird aber weiter abnehmen.»

Als häufigste Ursache für verhinderte Wohnbauprojekte habe eine Studie Einsprachen und Rekurse identifiziert.

Die Studie empfehle deshalb, die Einspracheberechtigung auf direkt betroffene Personen zu beschränken. «Grundsätzlich bleibt das Recht auf Mitsprache erhalten», so Tschirren. Es würde aber fokussierter werden, um zu verhindern, dass Projekte aus opportunistischen Gründen unnötig verzögert oder verhindert werden. Auch die Einführung einer Kosten- oder Schadenersatzpflicht bei offensichtlich missbräuchlichen Einsprachen könne laut Tschirren ein wirksames Mittel sein. (sda)

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147 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Cpt. Jeppesen
24.08.2025 07:17registriert Juni 2018
Also wenn ich 2010 eine Wohnung gekauft hätte, jedes Jahr die Wohnung neu vermiete und 5% mehr verlange als im Vorjahr, dann hätte ich die Miete innert 15 Jahren, also bis heute, ganz legal verdoppelt. Ich kenne kein Produkt, welches so einen Wertzuwachs ermöglicht, ausser vielleicht Drogen.
Trotzdem wird gejammert, dass es sich nicht rentiere Wohnungen zu bauen. Wie krank ist die Welt?
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Agor95
24.08.2025 07:08registriert April 2019
Wie können die Mieten steigen, wenn die Kostenmiete gesetzlich verankert ist?
Dann können sich die Mieten ja nur ändern, wenn sich auch der Referenzzinssatz ändert. Ich gehe davon aus, dass dieser nicht um 3-5 Prozent steigen wird.
Das heisst bestehende Wohnungen bleiben gleich teuer.

Dies müsste der Direktor des BA. für Wohnungswesens doch wissen? Ich erwarte von so einer Person, dass Sie klar aufzeigt das die Mieten nicht steigen dürfen, da das rechtlich verboten ist.Auch erwarte ich auch von diesem Amt, dass Sie gegen solche Missbräuchliche Mieterhöhungen vorgeht.
Seh ich das falsch?
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Verbesserer
24.08.2025 07:38registriert Mai 2020
Wenn das in diesem Tempo weitergeht, empfehle ich den Kantonen in Campingplätze zu investieren, weil die Menschen welche sich die horrenden Mieten nicht mehr bezahlen können auf die Campingplätze ausweichen werden. Passiert heute zum Teil schon.
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