«Erfrischend natürlich» prangt auf der Eistee-Flasche. «Umweltneutral» verspricht die Verpackung der Sonnencreme. Selbst Fliegen geht «CO₂-neutral». Unternehmen und Dienstleisterinnen wissen: Das Umweltbewusstsein der Kundschaft steigt. Was grün angepriesen wird, verkauft sich besser.
Doch häufig verpufft das grüne Mäntelchen, wenn man genauer hinschaut. Dennoch hängen es sich viele Unternehmen um. Weil «natürlich» und «nachhaltig» sexy klingt und ein gutes Kaufgefühl vermittelt.
«Greenwashing» heisst das Phänomen auf Neudeutsch. 16 solcher Verdachtsfälle erhält der österreichische Verein für Konsumenteninformation pro Woche. Seit März 2021 können dort falsche grüne Versprechen online gemeldet werden.
Ein Viertel aller Meldungen würden sich auf Slogans wie «klimaneutral» oder «CO₂-neutral» beziehen, so ein Sprecher. «Das regt die Menschen besonders im Zusammenhang mit fossilen Kerngeschäften wie etwa Mineralöl oder Erdgas auf.» Immer wieder würden auch unglaubwürdige Siegel gemeldet. «Etwa das ‹Compact by Design› der Online-Plattform ‹Amazon› oder das Weingütesiegel ‹Nachhaltig Austria›», heisst es beim Verein.
Damit könnte zumindest in Österreich aber bald Schluss sein. Die Europäische Kommission will im Rahmen des «Grünen Deals» nachhaltige Produkte zur Norm machen und den grünen Wandel vorantreiben. Dabei soll es auch dem grünen Etikettenschwindel an den Kragen gehen.
Vage Aussagen wie «natürlich», «grün» oder «öko» sollen von den Produktbeschreibungen verschwinden. Dafür herhalten soll das Wettbewerbsrecht. Die schwarze Liste an unlauteren Geschäftspraktiken soll mit dem «Greenwashing»-Verbot erweitert werden. Nur wer transparent nachweisen kann, dass sein Produkt tatsächlich nachhaltig ist, darf auch damit werben.
In der Schweiz versuchte die Grüne-Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger dem Greenwashing ebenfalls einen Riegel zu schieben. Ohne Erfolg. Ihr Vorstoss scheiterte diesen Sommer im Nationalrat.
Es gäbe keinen akuten Handlungsbedarf im Hinblick auf ein Greenwashing-Verbot, so die vorberatende Rechtskommission. Sowohl das Lebensmittel- als auch das Landwirtschaftsgesetz würden bereits strafrechtlich relevante Bestimmungen zum Täuschungsschutz enthalten. Zudem taxiert die Kommission ein Verbot als «wenig praxistauglich». Zu gross sei der administrative Aufwand, «umweltfreundliche» oder «klimaneutrale» Produkte tatsächlich als solche zu überprüfen.
«Ich bin sehr enttäuscht», sagt die Genfer Nationalrätin Pasquier-Eichenberger zum Entscheid. «Das Parlament und die Verwaltung haben das Problem nicht erkannt.» Es gäbe zahlreiche Beispiele unlauterer Werbepraxis, so Pasquier-Eichenberger weiter. «Das Parlament predigt stets individuelle Verantwortung. Aber dafür braucht es die nötigen Informationen, die Transparenz herstellen.» Sie werde beobachten, wie die EU mit dem Greenwashing-Verbot umgehe und gegebenenfalls weitere Vorstösse einreichen.
Rückendeckung erhält Pasquier-Eichenberger von der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz. Aktuell sei für Konsumentinnen und Konsumenten nicht erkennbar, welche Produkte tatsächlich umweltschonend produziert würden. «Es muss dringend die Spreu vom Weizen getrennt werden», sagt Josianne Walpen, Leiterin Ernährung und Mobilität.
Schwammige Begriffe wie biologisch abbaubar oder umweltfreundlich sollen verbindlich geregelt werden. Nur wer tatsächlich nachhaltig produziert, soll sich damit auch schmücken.« Scheinbemühungen sollen verschwinden», findet Walpen.
Ganz machtlos gegen die vermeintlich grünen Werbeversprechen ist man trotzdem nicht. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet irreführende und unrichtige Angaben. «Die Richtigkeit der Aussagen muss nachgewiesen werden können. Sonst verstösst man gegen das Gesetz. Das gilt natürlich auch für das Greenmarketing», sagt Marc Schwenninger, Geschäftsführer der Stiftung der Lauterkeitskommission.
Das sieht auch die Dachorganisation der kommerziellen Kommunikation so. «Greenwashing ist schon heute verboten. Bei Verstössen droht Busse, ja eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Es wäre wenig sinnvoll, einen bereits regulierten Tatbestand nochmals zu regulieren», so Jürg Bachmann, Präsident von KS/CS Kommunikation Schweiz.
"Zu gross sei der administrative Aufwand, «umweltfreundliche» oder «klimaneutrale» Produkte tatsächlich als solche zu überprüfen." ... " Bei Verstössen droht Busse, ja eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren."
Ja, was jetzt? Es ist zwar verboten, interessiert aber niemanden auch nur im Geringsten, weil's einfach scho es bitzeli mühsam ist, das alles zu überprüfen?
Diese Regierung geht mir seit ein paar Jahren so auf den Zeiger!