Schweiz
Gesellschaft & Politik

«Junge Tat» will Geldstrafen der Zürcher Justiz nicht zahlen

«Junge Tat» will Geldstrafen der Zürcher Justiz nicht zahlen

14.10.2024, 15:52
Mehr «Schweiz»

Die sechs Exponenten der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» wollen die Geldstrafen, die ihnen von der Zürcher Staatsanwaltschaft aufgebrummt wurden, nicht bezahlen. Dies gaben sie in einem Video auf der Plattform X bekannt.

«Wir werden diese Repression nicht auf uns sitzen lassen», sagte ein Mitglied der «Jungen Tat» in dem Video. Damit werde die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Damit dürfte es erstmals zu einem Gerichtsprozess gegen Vertreter der «Jungen Tat» kommen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte Ende September sechs Rechtsextreme per Strafbefehl zu Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen verurteilt. Insgesamt kämen für die sechs Rechtsradikalen Strafen in der Höhe von 70'000 Franken zusammen.

Gemäss Staatsanwaltschaft machten sich die Mitglieder der «Jungen Tat» unter anderem der Rassendiskriminierung, der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, des Landfriedensbruchs und des Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz schuldig.

Die Zürcher Justiz wies ihnen mehrere Delikte nach, die in unterschiedlicher Zusammensetzung zwischen Februar 2022 und April 2024 begangen wurden. Sie hatten etwa versucht, im Juni 2022 den Gottesdienst des Pride-Festivals zu stören. Dabei wollten sie ein weisses Holzkreuz auf einem Betonsockel in die Kirche tragen.

Einreisesperre gegen Martin Sellner

Im Oktober 2022 kam es auch bei einer Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder im Zürcher Tanzhaus zu einer Störaktion. In Winterthur schlichen sich die Rechtsextremisten zudem – als Handwerker getarnt – auf das Dach des Einkaufs- und Kinozentrums Kesselhaus und hängten ein Transparent auf. Darauf warben sie grossflächig für «Remigration», also die Ausschaffung von Ausländern.

Am 19. Oktober wollte der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner bei einem Anlass der «Jungen Tat» eine Rede im Kanton Zürich halten. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verhängte jedoch eine Einreisesperre gegen ihn.

Sellner kündigte an, gegen die Einreisesperre mit juristischen Mitteln vorgehen zu wollen. Zudem werde er mit nicht näher ausgeführten «Trickli» auf die Einreisesperre reagieren. (hkl/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
58 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
ABWESEND
14.10.2024 16:05registriert September 2024
"Damit werde die Meinungsfreiheit eingeschränkt."

Eines der Urteile ist wegen dem Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz. Da muss mir die Junge Tat einmal erklären, was das mit Meinungsfreiheit zu tun hat.
2434
Melden
Zum Kommentar
avatar
Schlaf
14.10.2024 16:05registriert Oktober 2019
Verwundert irgendwen? Denke nicht. Das ist auch der Schlag Leute, welcher demokratische Entscheide nicht akzeptieren können, wenn nicht zu ihrem Gusto.

Feine Schweizer, für das die sich immer ausgeben, verhalten sich nicht so.
1685
Melden
Zum Kommentar
avatar
21ishalfthetruth
14.10.2024 16:24registriert September 2018
Nicht das mich das bei denen wundert, aber da haben ein paar ganz und gar nicht verstanden was Meinungfreiheit bedeutet. Bleibt zu hoffen das Law&Order konsequent angewandt wird.
1332
Melden
Zum Kommentar
58
    Arbeitslosenquote verharrt im März auf 2,9 Prozent

    In der Schweiz ist die Zahl der Arbeitslosen im März leicht gesunken. Die Arbeitslosenquote verharrte aber auf dem Niveau des Vormonats.

    Zur Story