Schweiz
Gesellschaft & Politik

Babysitterin wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt

Die Frau musste sich für ihre Taten vor dem Strafgericht in Lausanne verantworten. 
Die Frau musste sich für ihre Taten vor dem Strafgericht in Lausanne verantworten.

Babysitterin wegen Sex mit Bub (4) verurteilt

25.05.2018, 23:2026.05.2018, 08:19
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Das Strafgericht Lausanne hat am Freitag eine Babysitterin wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwalt, der eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren verlangte, wird Berufung einlegen.

Die Schuld der Babysitterin wiege «schwer», ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit sei «vollständig» und das Rückfallrisiko werde als mittelgross eingestuft, erklärte das Gericht. Die 1981 geborene Babysitterin wurde zudem für schuldig befunden, sexuelle Handlungen mit einer urteilsunfähigen und widerstandsunfähigen Person begangen zu haben.

Während rund dreier Jahre habe sich die Frau brasilianischer Abstammung mehrere Male pro Woche an einem Kind vergangen, für welches sie die Verantwortung trug. Sie habe das Kind gar gezwungen, sie zu penetrieren.

Die Babysitterin habe den zum Tatzeitpunkt vierjährigen Jungen gezwungen, nicht über die Übergriffe zu sprechen. Erst im Rahmen eines Sexualkunde-Kurses an der Schule im Jahr 2016 seien die sexuellen Handlungen aufgeflogen. Angesichts der Schwere der Verstösse hat das Gericht die sofortige Festnahme der Frau angeordnet.

Genugtuung von 15'000 Franken

Rund 90 Tage Untersuchungshaft werden von den fünf Jahren Gefängnis abgezogen. Den Zivilparteien sprach das Gericht eine Genugtuung von 15'000 Franken zu und die gesamten Prozesskosten müssen von der Beschuldigten getragen werden. Ausserdem wurde eine Psychotherapie angeordnet.

Der Staatsanwalt verlangte zehn Jahre Gefängnis. Er kündigte an, angesichts der milden Strafe Berufung einzulegen. Die Verteidigung hat sich zum weiteren Vorgehen noch nicht geäussert. (sda/kün)

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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iisebahnerin
26.05.2018 02:06registriert Mai 2018
Liebe Watson-Redaktion, sorry, aber der Headliner "Babysitterin wegen Sex mit 4-jährigem verurteilt" ist m.E. völlig daneben; verharmlosend. Das nennt sich sexueller Missbrauch, ggf Vergewaltigung.
Auch in einem Headliner!
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Frances Ryder
26.05.2018 16:16registriert Januar 2018
Wetten wenn es ein Mann gewesen wäre, wäre das erste Wort im Titel Pädophiler und nicht Babysitter...
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elias776
26.05.2018 00:15registriert Mai 2017
wow... waaaas?
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