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Parlament will gegen Booking.com vorgehen – und trifft damit auch Schweizer KMU

Parlament will gegen Booking.com vorgehen – und trifft damit auch Schweizer KMU

Das Parlament rückt Online-Plattformen zu Leibe. Das verunsichert nicht in den USA – sondern lokale Firmen.
18.09.2017, 06:02
Jonas Schmid / Nordwestschweiz
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Wer kommt wie zu seinem Zimmer? Der Preisüberwacher will Online-Buchungsplattformen in Zukunft mehr unter die Lupe nehmen. Bild: KEYSTONE

Die Digitalisierung versetzt das Hotelgewerbe in Aufruhr. Der Grund: Portale wie Booking.com verpflichten die Hotels vertraglich dazu, ihre Zimmer auf der eigenen Website nicht günstiger anzubieten als auf der Onlineplattform. Wegen seiner marktbeherrschenden Stellung steht Booking deswegen politisch unter Beschuss (und auch der Preisüberwacher wurde aktiv – siehe Kasten). So fordert der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof in einem Vorstoss ein Verbot dieser Tiefstpreisgarantie. Spricht sich nach dem Ständerat am Montag wie erwartet auch der Nationalrat dafür aus, muss der Bundesrat ein Verbot der sogenannten «engen Paritätsklausel» erlassen. Diese sei wettbewerbsschädigend und schränke die Hoteliers zu stark in ihrer Freiheit ein, so das Verdikt einer Mehrheit der nationalrätlichen Wirtschaftskommission.

Preisüberwacher vs. booking.com: Verfahren eingeleitet
Nur Tage, bevor nach dem Stände- auch der Nationalrat über den Vorstoss gegen Booking.com entscheidet, hat der Preisüberwacher letzten Dienstag ein Verfahren gegen Booking eingeleitet. Bei einer Untersuchung fand er Hinweise auf einen Preismissbrauch bei Kommissionen, die die Online-Buchungsplattform verlangt. Die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung sei bereits gescheitert. (sda/nch)
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«Gefährdet unser Geschäft»Doch das Verbot trifft nicht nur den milliardenschweren US-Konzern Priceline, dem Booking gehört, sondern auch Schweizer KMU: «Man schiesst mit der Schrotflinte auf Spatzen», sagt Marc Born, Geschäftsführer des Onlinereisebüros weekend4two. Seine Firma mit 13 Angestellten und Sitz in Bern setzt auf eine ähnliche Vertragsklausel wie der Platzhirsch. Born versteht zwar den Ärger der Hoteliers an der Höhe der Kommissionen (im Durchschnitt 13 Prozent). Doch könne man die Kommissionen auch hinterfragen, ohne gleich die Vertragsfreiheit aller Dienstleister einzuschränken.

Verbot lässt sich leicht umgehen

Die Paritätsklausel sei für seine Firma wichtig: «Wir betreiben einen enormen Marketingaufwand, um die Kunden zu erreichen», sagt er. Ein Teil der Besucher buche über das Portal, der andere direkt bei den Hotels. «Wir müssen sicherstellen, dass unsere Kunden das bestmögliche Angebot erhalten und wir von den Hotels nicht einfach als Marketingplattform missbraucht werden.» Für Born ist darum klar: «Die Motion Bischof gefährdet unser Geschäft und wäre ein solches Verbot vor neun Jahren eingeführt worden, hätten wir das Unternehmen gar nie aufbauen können.»

Christophe Hans vom Verband Hotellerie Suisse kontert: «Trotz Verbot der Klausel in Ländern wie Frankreich, Österreich oder Deutschland kann weekend4two dort anscheinend ganz gut geschäften.» Zudem liesse sich das Verbot umgehen, indem die Firma mit den Hotels exklusive Packages vereinbart – etwa Übernachtungen kombiniert mit einem Paragliding-Flug. Born widerspricht: Nur solche Packages anzubieten, sei in der Praxis nicht umsetzbar: «Hotels wollen nicht x-verschiedene Angebote anbieten.» Das führe zu einem unübersichtlichen Angebotsdschungel für Hotels und Kunden. Und: «Wir kennen die Bedürfnisse der Kunden und wollen uns von Hotellerie Suisse kein Geschäftsmodell vorschreiben lassen.»

Populistische Übung

Auch bezüglich Deutschland winkt Born ab: «Dort kennen wir die Klausel nach wie vor in unseren Verträgen.» Die Behörden hätten die Klausel lediglich für marktbeherrschende Player wie Booking unterbunden. Diesen Weg schlägt Born auch für die Schweiz vor: «Alle reden vom bösen Booking, also sollte man auch eine auf Booking zugeschnittene Regulierung suchen.» Statt dem Verbot einer Vertragsklausel müssten die Wettbewerbsbehörden vielmehr prüfen, ob ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegt.

Klartext spricht Ruedi Noser, Zürcher FDP-Ständerat und IT-Unternehmer: «Das Verbot ist eine populistische Übung von Hotellerie Suisse, die ihren Mitgliedern die eigene Daseinsberechtigung aufzeigen muss.» Aus Nosers Sicht reicht das Wettbewerbsrecht völlig aus, um gegen die Marktmacht von Booking vorzugehen. Auf fruchtbaren Boden stosse die Motion im Parlament darum nur, weil dessen Mitglieder mit Mitleid gut Politik machen könnten und weil es dort einen anti-amerikanischen Reflex gegen Tech-Firmen gebe.

Lesen Sie den Kommentar von Jonas Schmid: Bärendienst für Hoteliers

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