Anfrage bei den Kantonspolizeien im Aargau, in St.Gallen und Zürich: Stellen Sie bei Kontrollen von E-Rollern fest, dass die Fahrzeuglenker das Mindestalter von 16 Jahren nicht erreicht haben? Stellen Sie ausserdem fest, dass die Fahrzeuge schneller fahren als die erlaubten 25 Kilometer pro Stunde?
Einhellige Antwort: Ja.
Hanspeter Krüsi von der Kantonspolizei St. Gallen schreibt: «Je mehr wir kontrollieren, desto mehr Verstösse stellen wir fest.» Monatlich komme es derzeit zu rund 20 Verzeigungen. Die Kantonspolizei Zürich erwähnt eine Kontrolle, bei der sie viele Anzeigen «wegen fehlender Fahrerlaubnis» und «zu schnellen oder anderweitig technisch mangelhaften Fahrzeugen» erstattete.
Der grünliberale Nationalrat Matthias Jauslin findet, dass es so nicht weitergehen darf mit den sogenannten Elektro-Trendfahrzeugen. «Viele Lenker sind sorglos in den Agglomerationen unterwegs. Sie gefährden andere Verkehrsteilnehmer und auch sich selber», meint er.
Jauslin hat die Elektroroller im Visier. Sie unterscheiden sich von E-Scootern und E-Trottinetts dadurch, dass der Fahrer sich hinsetzen kann. Für E-Roller gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde, bei E-Scootern liegt die Limite bei 20.
«Es ist nicht schwer, die Software der E-Roller so anzupassen, dass das Fahrzeug massiv schneller fährt», betont der Aargauer Nationalrat. Er hat eine Motion verfasst, die er in der kommenden Herbstsession einreichen wird.
Alle E-Roller sollen künftig ein Kontrollschild haben – derzeit brauchen sie keines. Wer einen E-Roller fährt, soll künftig einen Helm tragen. Die Polizei empfiehlt gegenwärtig das Tragen eines Helmes, aber vorgeschrieben ist er nicht. Jauslin will ausserdem, dass Lenker von E-Rollern einen Führerausweis benötigen, wie das bereits für Mofalenker gilt.
Wer älter als 16 ist, kann derzeit ohne Papiere auf einem E-Roller unterwegs sein. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren brauchen hingegen einen Führerausweis. Jauslin findet, dass alle Lenker von E-Rollern einen Ausweis haben sollten. «Zurzeit ist es so: 16-jährige Jugendliche bestellen einen E-Roller, setzen sich aufs Fahrzeug und fahren los – auch wenn ihre Kenntnisse der Verkehrsregeln völlig ungenügend sind. Das muss sich ändern.»
Jauslin fordert ausserdem: Fahrern von E-Rollern soll es verboten werden, eine zweite Person mitzunehmen. Der sogenannte Soziusbetrieb wäre nicht mehr möglich.
Stösst die Motion im Parlament auf Zustimmung, müsste der Bundesrat eine Verordnung anpassen. Die Bestimmungen zum Gebrauch von Elektrorollern würden verschärft – es gälten weitgehend die gleichen Regeln wie bei Mofas. Jauslin hält das für angezeigt. «Es ist fahrlässig, bei der Verkehrsdichte in unseren Städten die Lenker von E-Rollern von grundlegenden Pflichten auszunehmen.»
Wie reagiert Motosuisse, die Vereinigung der Schweizer Motorrad- und Roller-Importeure, auf Jauslins Vorstoss? Bis am Mittwochabend gab der Verband keine Stellungnahme ab.
Das Bundesamt für Strassen reagiert mit dem Hinweis, dass Anfang Juli für die Fahrzeugkategorie der Leicht-Motorfahrräder verschiedene Regelanpassungen in Kraft getreten seien. Es sei wichtig, dass ein Lenker das Fahrzeug vor der Nutzung gut kennenlerne.
«Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden hat beim Bundesamt für Strassen oberste Priorität», betont die Behörde. «Wir beobachten das Unfallgeschehen bei allen Fahrzeugkategorien laufend. Bei Bedarf prüfen wir unterschiedliche Massnahmen von einer verbesserten Information bis hin zu gesetzlichen Anpassungen.» Am 1. Juli habe das Amt Regeln und Empfehlungen für E-Roller und E-Scooter publiziert.
Zum Vorstoss von Matthias Jauslin will sich das Bundesamt für Strassen nicht äussern. Zuerst werde der Bundesrat eine Stellungnahme samt einer Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung abgeben.
Die Nachfrage nach E-Rollern und E-Scootern nimmt vor allem in Städten und Agglomerationen stetig zu. Man kann auf ihnen schnell kurze Strecken zurücklegen, den Staus ausweichen – und die Suche nach einem Parkplatz erübrigt sich.
Ein E-Scooter kostet zwischen 300 und 1500 Franken. Elektroroller sind ab 2500 Franken erhältlich, und es gibt Luxusmodelle für 8000 Franken. Auch für ihren Einsatz sollen nach der Vorstellung von Nationalrat Jauslin künftig schärfere Bestimmungen gelten. (aargauerzeitung.ch)