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Bund entscheidet wieder über Asylgesuche von Syrern

Mubarek, Mitte, spricht mit seinen Mitschuelern in der Pause, anlaesslich einer Medienkonferenz der Peregrina-Stiftung, einer Stiftung fuer die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden in den Dur ...
Die Prüfung treffe in einem ersten Schritt straffällige Personen. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Bund entscheidet wieder über Asylgesuche von Syrern

28.08.2025, 14:2928.08.2025, 15:21
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Der Bund will Asylanträge von Syrern ab dem 1. September wieder prüfen. In einem ersten Schritt betreffe dies aber nur vulnerable sowie straffällige Personen, wie das Staatssekretariat für Migration am Donnerstag über X bekannt gab.

Auch für Personen, die eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellten, werde die Entscheidtätigkeit wieder aufgenommen, hiess es weiter.

Flüchtlingsrechtlich relevant sind laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) Fluchtgründe, die gemäss den Kriterien des Asylgesetzes und der Flüchtlingskonvention zur Anerkennung als Flüchtling führen.

Nicht relevant sind beispielsweise Gründe, die mit der allgemeinen Lage (Sicherheitslage, wirtschaftliche Lage) im Land zusammenhängen und sich nicht spezifisch auf die gesuchstellende Person beziehen. Bei diesen Personen stehe fest, dass sie die Flüchtlingseigenschaft unabhängig von der derzeitigen Lage in Syrien nicht erfüllen.

Gleichzeitig handle es sich bei ihnen aber auch um verletzliche Personen, bei denen davon ausgegangen werden müsse, dass sie bei einer Rückkehr nach Syrien in eine existenzielle Notlage geraten würden.

Lage in Syrien wird sorgfältig beobachtet

Man beobachte die Lage in Syrien «weiterhin sorgfältig» und werde zu einem späteren Zeitpunkt die Entscheidtätigkeit für weitere Personenkategorien aus Syrien wieder aufnehmen, hiess es am Donnerstag weiter.

Nach dem Sturz des syrischen Langzeit-Machthabers Baschar al-Assad durch verschiedene Rebellengruppierungen unter Führung von Hayat Tahrir al-Sham hatte das SEM am 9. Dezember 2024 alle Asylverfahren und -entscheide von Asylsuchenden aus Syrien per sofort sistiert.

Syrien befinde sich seit dem Sturz von Assad am Wochenende vom 7. Dezember des vergangenen Jahres in einer Übergangsphase, heisst es auf der Website des SEM. Das Land stehe nach fast 14 Jahren Bürgerkrieg vor enormen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Herausforderungen.

Die Entwicklung der Lage bleibe weiterhin ungewiss, wobei eine Verschlechterung der Sicherheitslage jederzeit möglich sei. Die Situation sei durch grosse Schwankungen geprägt, insbesondere hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit, des Schutzes von Minderheiten und der nachhaltigen Friedenssicherung.

Zum Ende des vergangenen Jahres hielten sich laut den Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) rund 28'000 syrische Staatsangehörige in der Schweiz auf. Mittlerweile sind es rund 29'000 Syrerinnen und Syrer, wie ein SEM-Sprecher am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.

Assad-Herrschaft nach Jahrzehnten beendet

Der Assad-Clan hatte Syrien seit über 50 Jahren mit eiserner Hand regiert. Baschar al-Assad hatte die Macht im Jahr 2000 nach dem Tod seines Vaters Hafis al-Assad übernommen. In mehr als einem Jahrzehnt Bürgerkrieg hielt er sich an der Macht.

Ihm wird ein ganzer Katalog grauenvoller Verbrechen gegen das Volk vorgeworfen, darunter der Einsatz von Chemiewaffen und Fassbomben sowie Mord und staatlich angeordnete Folter. Die Offensive islamistischer Kämpfer bereitete seiner Herrschaft aber binnen weniger Tage ein Ende. Präsident Baschar al-Assad floh nach Russland.

Viele Teile des Landes und die Infrastruktur sind zerstört. Mehr als 14 Millionen Syrerinnen und Syrer wurden vertrieben, davon ist die Hälfte ins Ausland geflüchtet, und die andere Hälfte der Menschen wurde intern vertrieben. Schätzungsweise kam mehr als eine halbe Million Menschen im Konflikt ums Leben. Gemäss den Vereinten Nationen sind nach wie vor sind rund zwei Drittel der Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen. (sda)

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