«Da fehlen einem einfach die Worte....», kommentiert ein Leser den Online-Artikel über die 47-jährige Violetta B. in der letzten Ausgabe der «Schweiz am Wochenende». Der Fall der Ex-Chefin der Reinigungsequipe des Bundesamts für Bauten und Logistik im Berner Bundeshaus, die erst für ihr Aussehen und Auftreten kritisiert und versetzt und anschliessend von ihrem Vorgesetzten sexuell belästig wurde, sorgte für hitzige Diskussionen bei den Leserinnen und Lesern.
Einer von ihnen stellt auch die Frage, die der Artikel vorderhand unbeantwortet lässt: «Bleibt diese Ungerechtigkeit jetzt bestehen, oder geht da noch etwas ..???» Und es scheint tatsächlich etwas zu gehen. Am Sonntagnachmittag postet Cédric Wermuth auf dem Kurznachrichtendienst Twitter einen Beitrag.
Das geht überhaupt nicht. Werden wir in der GPK asap traktandieren lassen. Für sexuelle Belästigung muss Nulltoleranz gelten. Gerade beim Bund. https://t.co/HybTxqHa9Z
— Cédric Wermuth (@cedricwermuth) 17. Februar 2019
«Das geht überhaupt nicht», schreibt der Aargauer SP-Nationalrat und nimmt Bezug auf den Artikel über den Fall Violetta B. Er wolle den Fall so schnell wie möglich in der Geschäftsprüfungskommission (GPK), in der Wermuth einsitzt, traktandieren lassen. «Für sexuelle Belästigung muss Nulltoleranz gelten», fügt der SP-Nationalrat an. «Gerade beim Bund.»
Die GPK hat die Aufgabe, die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung und weiterer Träger von Bundesaufgaben zu prüfen. Dies etwa mittels Inspektionen oder Abklärungen. Die Befugnisse der GPK betreffend Akteneinsicht und Personenbefragung sind allerdings weniger weit reichend als diejenigen einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Dennoch könnte die Ankündigung Wermuths ein erster Schritt sein, um den Belästigungsfall im Bundeshaus aufzudecken. (luk) (aargauerzeitung.ch)