Schweiz
Sexismus

Kadermann des Bundes belästigt Mitarbeiterin sexuell

Violeta B. war Objektchefin im Bundesamt für Bauten. Vier Jahre lang betreute sie das prestigeträchtigste Objekt der Eidgenossenschaft: Das Bundeshaus.
Violeta B. war Objektchefin im Bundesamt für Bauten. Vier Jahre lang betreute sie das prestigeträchtigste Objekt der Eidgenossenschaft: Das Bundeshaus.bild: ANNETTE BOUTELLIER

Kadermann des Bundes belästigt Mitarbeiterin sexuell. Dann muss sie gehen. Und er bleibt.

Die Reinigungschefin des Parlamentsgebäudes trat für den Geschmack ihrer Vorgesetzten zu attraktiv auf. Das war ein Grund, sie zu versetzen. Dann wurde sie von ihrem Chef sexuell belästigt. Die Bundesverwaltung versuchte, den Fall zu vertuschen.
17.02.2019, 13:1418.02.2019, 06:29
Andreas Maurer / schweiz am wochenende
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Die Probleme von Violeta B. begannen, als sie im Zentrum der Macht angelangt war. Sie war rasch aufgestiegen. Ein Jahr nach ihrem Stellenantritt in der Reinigungsequipe des Bundesamts für Bauten und Logistik wurde sie zur Objektchefin befördert. Die Objekte, welche sie in ihrer 16-jährigen Karriere beim Bund betreut hatte, sind der Stolz der Eidgenossenschaft.

Zunächst war sie für den Bernerhof zuständig, wo der Finanzminister sein Büro hat und Staatsempfänge abgehalten werden. Dann wurde sie zur obersten Putzfrau des Bundeshauses ernannt. Als Chefin von vierzig Reinigungskräften war sie vier Jahre lang dafür verantwortlich, dass kein Blatt Papier zu viel im Nationalratssaal lag, die Aschenbecher auf dem Raucherbalkon geleert wurden und die WCs glänzten.

Die heute 47-Jährige war bei den Parlamentariern beliebt. In den Akten zu ihrem Fall befinden sich Dankeskarten von Nationalräten, die ihre Arbeit loben. In den Pausen trank sie ihren Kaffee in der legendären Galerie des Alpes, im Restaurant des Bundeshauses, wo sie regelmässig im Gespräch mit Politikern gesehen wurde. Sie verkehrte mit ihnen auf Augenhöhe. Sie war nicht die unsichtbare Reinigungschefin, die hinter den Kulissen verschwand.

Bei den Kunden sehr beliebt

Das gefiel ihren Vorgesetzten nicht. Sie kritisierten ihre Frisur, ihre Stöckelschuhe, ihren Ausschnitt. Ihr Chef verwies auf Weisung 241, wonach eine Objektchefin als solche erkennbar sein müsse, wenn sie ihre Runden drehe. Für ihn bedeutete dies, sie habe immer ihre Schürze zu tragen und ihre Haare zusammenzubinden.

B. stellte sich auf den Standpunkt, in Gebäuden der Bundespolitik gelte eine andere Weisung. Damit sie erkennbar sei, trage sie immer ihr Namensschild. Und immer wenn sie putzte, band sie sich ihre Schürze um und ihre Haare zusammen. Es kam aber nicht oft vor, dass sie putzte, denn sie war die Chefin.

Der Leiter des Objektmanagements gab in einer Untersuchung zum Fall B. zu Protokoll, das Bundeshaus-Café sei den Parlamentariern vorbehalten: «Man erbringt dort eine Dienstleistung, ansonsten hält man sich diskret im Hintergrund.» Eine Objektchefin solle sich wie die Putzfrauen in die Kantine zurückziehen. Seine Mitarbeiterinnen sollten sich nicht in den Vordergrund drängen, «um wenn möglich noch mit dem Bundesrat auf einem Foto zu sein».

Es sei aber nicht alles schlecht, was Frau B. gemacht habe. So habe sie Dienstleistungen angeboten, die nicht im Katalog aufgeführt seien, zum Beispiel Wasser servieren und abräumen. Bei den Kunden sei sie deshalb beliebt gewesen. Sie habe es genossen, im Mittelpunkt zu stehen und von den Herren Komplimente zu erhalten. Sie sei «dominant, sehr stark, sehr selbstbewusst» gewesen, sagte er aus.

Der Direktor des Bundesamts für Bauten zog Violeta B. wegen dieser und weiterer «Ungereimtheiten», wie es später im Gerichtsurteil heissen wird, aus dem Bundeshaus ab und wies ihr als Objektchefin ein neues Objekt zu: die Liegenschaft der eidgenössischen Steuerverwaltung. Die Versetzung war ein Schock für sie. Ihr Arzt diagnostizierte eine Depression und schrieb sie krank.

«Das kostet etwas Süsses, das nichts kostet.»
Ernst B., Abteilungsleiter

Nach einem Jahr kehrte sie mit neuem Elan zur Arbeit zurück. Sie dachte, jetzt werde alles wieder gut. Das war ein Irrtum. Nun begannen die Probleme mit ihrem Chef Ernst B. Für seine zweideutigen Sprüche war er in der Verwaltung berüchtigt. Doch seine Vorgesetzten stehen bis heute hinter ihm. In der Untersuchung deckten sie ihn: Er sei eben ein lockerer Typ, auf seiner Stufe vertrage es diese Sprüche. Ihm sind siebzig Mitarbeiter unterstellt.

Wenn er nicht einverstanden war, pflegte Ernst B. zu ihr zu sagen: «Das kannst du nicht machen, Schätzeli.» Wenn sie etwas von ihm wollte, sagte er, sie solle zu ihm in den Ruheraum kommen. Sein Lieblingsspruch in derartigen Situationen: «Das kostet etwas Süsses, das nichts kostet.» In der Untersuchung sagte er, dies sei keine Aufforderung für einen Kuss gewesen, das sei einfach so ein Spruch. Und: «Sie hat es eigentlich immer lustig gefunden, wenn solche Sprüche gefallen sind.»

Der Kuss im Büro

Zu einem Kuss kam es bei anderer Gelegenheit in einem Büro. Später stritt er nicht ab, dass er sie einmal auf die Wange geküsst habe. Der Kuss sei aber nichts Spezielles gewesen, er küsse auch die anderen Objektchefinnen auf die Wange, zum Beispiel wenn sie in die Ferien gingen. Auch dass er sich über das Aussehen von Violeta B. äusserte, gestand er ein. «Du siehst richtiggehend sexy aus», habe er zu ihr gesagt. Und in einer Mail verwendete er die Anrede «Hallo sexy Frau Violeta».

Dokumentiert ist zudem sein derbster Scherz. Als er das Suva-Formular einer anderen Mitarbeiterin ausfüllte, schrieb er zum Spass eine fiktive Unfallursache für ihre Schulterverletzung hinein: «In Badewanne ausgerutscht. Mein Mann wollte mich zwischen den Beinen massieren. Er hob mir das rechte Bein, damit er in mich eindringen konnte. Als der Orgasmus einsetzte, rutschte ich aus und verletzte mich an der rechten Schulter.» Als eine Juristin in der Untersuchung eine Kopie des Formulars auf den Tisch legte, sagte er, im Team würden sie solche Spässe machen, auch wenn sein Chef daran sicher keine Freude hätte.

Violeta B. hat sich monatelang nicht gewehrt. «Wegen meiner Vorgeschichte hatte ich Angst um meinen Job», sagt sie heute.

Auf dem Papier nimmt die Bundesverwaltung sexuelle Belästigung sehr ernst. Die Definition ist in den Broschüren weit gefasst. Auch sexistische «Witze», anzügliche Bemerkungen und aufdringliche Blicke gehören dazu. Entscheidend ist nicht die Absicht des Absenders, sondern die Wahrnehmung der Betroffenen. Wenn also ein dummer Spruch jemanden verletzt, gilt er als Belästigung, auch wenn dies nicht beabsichtigt war.

Im Fall von Violeta B. hat das Bundesamt eine externe Untersuchung durchführen lassen. Den Zuschlag erhielt die auf sexuelle Belästigung spezialisierte Konfliktberatungsfirma mit dem zweideutigen Namen «BeTrieb». Sie hat schon Konflikte bei den SBB, der ETH und in vielen kantonalen Verwaltungen betreut. Eine Anwältin und ein Anwalt von «BeTrieb» führten Befragungen durch, die sie wie in einem Strafverfahren aufzeichneten. So entstand ein 44-seitiger Untersuchungsbericht, der die Grenzüberschreitungen dokumentierte.

«Alle wollen etwas gegen sexuelle Belästigung unternehmen, aber wenn es dazu kommt, redet man das Problem schön.»
Violeta B., ehemalige Reinigungschefin

Ernst B. stritt die meisten Vorfälle nicht ab. Seine Rechtfertigung: Er habe es nicht so gemeint, es sei nur Spass gewesen und sie habe es doch auch lustig gefunden. Damit kam er durch. Das Fazit des Untersuchungsberichts: Sexuelle Belästigung könne «nicht als erstellt betrachtet werden». Die Anwälte bezweifelten, dass sich Violeta B. tatsächlich belästigt gefühlt habe, und warfen ihr vor, sich nicht rechtzeitig gewehrt zu haben. Obwohl sie Ernst B. entlasteten, rieten sie ihm, in Zukunft auf derartige Scherze zu verzichten.

Der Untersuchungsbericht hatte für Violeta B. Konsequenzen. Sie erhielt vom Bundesamt die Kündigung, mit drei Begründungen: Sie habe die Arbeitsbekleidung nicht korrekt getragen, die Arbeitszeiten nicht eingehalten und das Vertrauensverhältnis durch ihre «haltlosen Vorwürfe» zerstört. Sie legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, das nun sein Urteil publiziert hat. Zur Arbeitsbekleidung äussert es sich nicht.

In den anderen Punkten gibt es ihr Recht. Ihr Chef hatte von ihr verlangt, dass sie von 6 bis 10 und von 14.55 bis 19.15 Uhr arbeitete. Dies verstösst gemäss Gericht gegen die Bundespersonalverordnung, die in Dienstplänen eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden Stunden vorschreibt.

Kritik am Untersuchungsbericht

Ungewöhnlich deutlich nimmt das Gericht zur sexuellen Belästigung Stellung. Die Richter äussern «Zweifel an der Objektivität des Untersuchungsberichts». Sie stellen fest, Ernst B. habe «klare anzügliche Äusserungen» gemacht und sogar selber eingeräumt, dass diese zweideutig verstanden werden könnten. Das Gericht zeigt sich «erstaunt», dass die Untersuchung einen sexuellen Bezug verneine.

Vor allem deshalb, weil der Bericht dem Chef gleichzeitig empfehle, auf derartige Sprüche künftig zu verzichten. Das Urteil schliesst mit dem Fazit, es liege kein «sachlich hinreichender Grund» für eine Entlassung vor. Violeta B. erhält deshalb eine Entschädigung von einem halben Jahreslohn.

Das Bundesamt für Bauten nimmt auf Anfrage keine Stellung, da die Rekursfrist noch nicht abgelaufen sei. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Monika Hirzel, Geschäftsführerin von «BeTrieb», schreibt per Mail, die Kritik des Gerichts sei «nicht stichhaltig» und «rufschädigend» für ihre Untersuchungsstelle. Im Urteil fehle eine Analyse der einzelnen Vorwürfe, stattdessen begnüge sich das Gericht mit «ein paar pauschalen Erwägungen dazu».

Violeta B. hat eine neue Stelle bei einer grossen Reinigungsfirma gefunden. Sie sagt: «Alle wollen etwas gegen sexuelle Belästigung unternehmen, aber wenn es dazu kommt, redet man das Problem schön.» Ernst B. ist bis heute in gleicher Funktion im Amt.

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45 Kommentare
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Mutzli
17.02.2019 13:31registriert Dezember 2016
Holy moly. So wies hier geshcildert ist, seh ichs sehr ähnlich wie das Gericht: Wenn die Sprüche angeblich doch so super leger, unverfänglich und offensichtlich nicht sexuell gemeint waren, wieso wird im dann gesagt, er solle keine solchen Sprüche mehr klopfen.

Das SUVA-Formular... Nicht nur, dass solche Dokumente nicht fürs Spässchen machen da sind, aber der super tolle "joke" an sich...Gerade bisserl schockiert, dass so jemand nicht schon längestens aus seiner Führungsposition gespickt wurde.
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Petoman
17.02.2019 13:41registriert Mai 2015
Wärk, was für ein abscheulicher Typ!

Das mit dem SUVA Formular sollte eigentlich reichen an so einem Widerling ein Exempel zu statuieren. So als Signal für die vielen anderen Ewiggestrigen... „Es geht euch an den Kragen für eure „Spässlis“.“

Wie tf kommt es, dass so einer „überlebt“?
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exeswiss
17.02.2019 15:10registriert Januar 2015
"Die Anwälte bezweifelten, dass sich Violeta B. tatsächlich belästigt gefühlt habe, und warfen ihr vor, sich nicht rechtzeitig gewehrt zu haben."

"Der Untersuchungsbericht hatte für Violeta B. Konsequenzen. Sie erhielt vom Bundesamt die Kündigung,"

und da wundern sich die anwälte das sie sich nicht früher gewehrt hat...
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