Schweiz
Gesellschaft & Politik

Schwyzer SP zieht wegen Steuerprivilegien für Reiche vor Bundesgericht

ARCHIV --- ZU DER VOLKSINITIATIVE "SCHLUSS MIT DEN STEUERPRIVILEGIEN FUER MILLIONAERE (ABSCHAFFUNG DER PAUSCHALBESTEUERUNG) STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG --- An office employee  ...
Der Schwyzer Kantonsrat hat Mitte Mai entschieden, dass Kapitalbezüge aus der Pensionskasse künftig höchstens mit 1,5 Prozent besteuert werden. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE

Schwyzer SP zieht wegen Steuerprivilegien vor Bundesgericht

25.08.2025, 10:1025.08.2025, 10:10

Die Schwyzer SP zieht gegen die im Mai 2025 beschlossene Revision des kantonalen Steuergesetzes vor Bundesgericht. Nach Auffassung der Partei würden damit vermögende Personen unsachgemäss privilegiert, teilte die Partei in einer Medienmitteilung am Montag mit.

Der Kantonsrat hatte im Mai 2025 entschieden, dass Kapitalbezüge aus der Pensionskasse künftig höchstens mit 1,5 Prozent besteuert werden. Zum Vergleich: Für übrige Einkommen gilt ein Maximalsteuersatz von 5 Prozent.

Die SP kritisiert, dass die neue Regelung vor allem sehr vermögende Personen begünstigt, während die Allgemeinheit die finanziellen Ausfälle tragen müsse, entweder durch höhere Steuern oder durch den Ausfall von öffentlichen Dienstleistungen.

Die «Privilegierung von sehr hohen Pensionskassenguthaben ist nicht nur ungerecht, sie ist auch illegal», so die SP im Communiqué. Sieben kantonale SP-Politikerinnen und -politiker erhoben am Freitag Beschwerde beim Bundesgericht. Die SP sieht darin einen Verstoss gegen die verfassungsmässigen Grundsätze der Gleichmässigkeit sowie der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

Sollte das Bundesgericht die Beschwerde gutheissen, müsste nicht nur der Kanton Schwyz ihre Steuerpraxis bei Pensionskassenbezügen anpassen, sondern auch andere Kantone, so die SP weiter. Laut der Partei entgehen den Kantonen durch solche Privilegien jedes Jahr Millionenbeträge. (sda)

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35 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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maruhu
25.08.2025 11:58registriert Januar 2021
Schön, eine Partei die in diesem Falle, für das Volk einsteht und nicht nur für das Volch !
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Wolf von Sparta
25.08.2025 11:46registriert Februar 2019
Ich finde Kapitalabfindungen sollten nicht bei 1.5% Steuersatz gedeckelt sein! Diese werden schon privilegiert und progressiv besteuert und es ist ja wirklich verhältnismässig schon sehr "wenig" (auch bei einer Progression). Und es ist nur fair, dass eine Säule 2 von CHF 1 Mio. höher besteuert wird als eine Säule 2 von CHF 500k ...
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vaste
25.08.2025 11:49registriert September 2016
Ich bin ehrlich: eigentlich möchte ich, dass nur jene Bezüge höher besteuert werden, die über meinem liegen. Ist das schlimm?
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