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Justizminister Jans schliesst Asylverfahren in Drittstaaten nicht aus

Justizminister Jans schliesst Asylverfahren in Drittstaaten nicht aus

21.09.2024, 07:0921.09.2024, 07:09

Justizminister Beat Jans hält die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten «unter bestimmten Bedingungen» für sinnvoll. Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte müssen dazu gewährleistet sein, wie Jans in einem Interview sagte.

Bundesrat Beat Jans spricht im Nationalrat an der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 18. September 2024, in Bern..(KEYSTONE/Peter Schneider)
Justizminister Beat Jans.Bild: keystone

Unter dieser Voraussetzung könnten Asylverfahren in Drittstaaten «zielführender sein, als wenn Menschen das Risiko eingehen, im Mittelmeer zu ertrinken», sagte Jans in einem am Samstag veröffentlichten Interview mit der «Schweiz am Wochenende». Um die Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu gewährleisten, müsse Schweizer Personal die Verfahren vor Ort in Zusammenarbeit mit anderen Staaten durchführen.

Vor wenigen Tagen hatte Jans nach eigenen Aussagen ein Treffen mit dem Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Filippo Grandi. Was er gesagt habe – dass Verfahren unter bestimmten Bedingungen sinnvoll seien – entspreche auch seiner Überzeugung, sagte der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).

Asylpakt von Grossbritannien keine Option

Asylverfahren analog zum Beispiel von Grossbritannien mit Ruanda seien aber nicht möglich. Es gehe nicht, dass man «einfach Geld und Flüchtlinge schickt und glaubt, das Problem sei gelöst», sagte der SP-Bundesrat. Es brauche eine Migrationspolitik, welche die gesamte Fluchtkette einbeziehe.

Die frühere konservative Regierung in Grossbritannien schloss mit Ruanda einen Asylpakt, welchen die neue Labour-Regierung unter Premierminister Keir Stramer Anfang Juli kippte. Das Abkommen sah vor, dass irregulär nach Grossbritannien eingereiste Menschen keine Gelegenheit mehr zum Antrag auf Asyl erhalten sollen. Sie sollten stattdessen ungeachtet ihrer Herkunft nach Ruanda gebracht werden und dort Asyl beantragen. Eine Rückkehr nach Grossbritannien war nicht vorgesehen.

«Überraschende» Aussage

Die «Schweiz am Wochenende» bezeichnete die aktuelle Aussage von Jans als «überraschend». Der Bundesrat hatte Anfang Jahr zwar die Annahme eines Postulats beantragt, wonach er einen Bericht zum Thema Asylverfahren und Wegweisungen in Drittstaaten verfassen muss. Im Bericht soll die Vereinbarkeit mit Schweizer Recht und internationalen Verpflichtungen geprüft werden.

«Das bedeutet nicht, dass der Bundesrat Asylverfahren auslagern und Rückführungen in Drittstaaten ermöglichen möchte», sagte der Justizminister im Februar. Die Landesregierung war der Ansicht, dass Asylverfahren im Ausland aus rechtlichen, aber auch aus praktischen Gründen nicht umsetzbar sind. (cst/sda)

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