Auch Mitte und SVP wollen die Heiratsstrafe abschaffen: Das taugen ihre Lösungen
Die Heiratsstrafe ist wie ein defekter Blinker in der Schweizer Politik: Alle sehen ihn seit Jahrzehnten, alle ärgern sich darüber – aber niemand repariert ihn.
Bereits 1984 hat das Bundesgericht die steuerliche Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren als verfassungswidrig taxiert. 42 Jahre später ist das Problem auf Bundesebene nicht gelöst – und in den Kantonen nur teilweise.
Weshalb das so ist, zeigt der Abstimmungskampf um die Individualbesteuerung, über die am 8. März abgestimmt wird. Die Befürworter wollen die Heiratsstrafe abschaffen. Ehepaare sollen separat besteuert werden. Dadurch werden sie nicht mehr durch die steigende Progression abgestraft. Die Gegner sagen, wir wollen die Heiratsstrafe auch abschaffen. Aber nicht so. «Wir haben die bessere, einfachere und gerechtere Lösung», sagte letzte Woche Mitte-Präsident Philipp Matthias Bregy an einer Medienkonferenz.
Mitte und SVP lehnen beide die Individualbesteuerung ab. Wie sie das Problem lösen wollen, darin besteht aber keine Einigkeit. Während Bregy die alternative Steuerberechnung pries, sprach die Obwaldner SVP-Nationalrätin Monika Rüegger an der gleichen Medienkonferenz vom Splitting. Was beiden Modellen gemeinsam ist: Ehepaare werden wie eine Wirtschaftsgemeinschaft behandelt und gemeinsam besteuert.
Das Vollsplitting
Das Vollsplitting begünstigt vor allem Einverdienerpaare – und ist teuer.
Prinzip: Ehepaare werden gemeinsam besteuert. Die Einkommen werden zusammengezählt und dann durch den Splittingfaktor dividiert, um den Steuersatz zu bestimmen. Dieser wird dann auf das gesamte Einkommen angewendet. Beim Vollsplitting beträgt der Faktor zwei.
Beispiel: Ein Ehepaar verdient zusammen 150'000 Franken. Die Division durch zwei ergibt, dass der Steuersatz angewendet wird, den der Tarif für ein Einkommen von 75'000 Franken vorsieht.
Vor- und Nachteile: Das Splittingmodell ist einfach auf Bundesebene umsetzbar, für die Kantone gäbe es keinen Anpassungsbedarf. Bei einem Vollsplitting wird die steuerliche Heiratsstrafe abgeschafft. Ehepaare müssen nicht mehr Steuern bezahlen als Konkubinatspaare. Es ist egal, ob die Frau 150'000 Franken und der Mann 0 Franken verdient oder beide 75'000 Franken: Die Steuerbelastung bleibt gleich. Die Befürworter eines Vollsplittings sagen deshalb, dass dieses Modell den Paaren die Wahlfreiheit lasse, wie sie die Erwerbsarbeit aufteilen wollen. Die Befürworter der Individualbesteuerung monieren wiederum, dass das Vollsplitting keine Erwerbsanreize für Zweitverdiener setzt. Das höhere Ersteinkommen wird tiefer besteuert als das Zweiteinkommen.
Zudem: Ein Vollsplitting ist nicht zivilstandsneutral. Im Beispiel muss das Konkubinatspaar zwei Mal 75'000 Franken verdienen, um die gleiche Belastung zu haben wie das Ehepaar. In allen anderen Konstellationen gilt ein Heiratsbonus – das Ehepaar wird bessergestellt.
Allerdings gibt es auch hier eine Einschränkung: In fast allen Kantonen mit Vollsplitting werden Konkubinatspaare mit Kindern privilegiert behandelt. Bei unverheirateten Paaren mit Kindern erhält der Elternteil mit höherem Einkommen den Splittingvorteil.
Der Bund geht zudem davon aus, dass bei einem Vollsplitting Entlastungsmassnahmen für Alleinstehende und Alleinerziehende eingeführt werden müssten. Ansonsten würde das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt.
Verteilungswirkung: Vor allem Paare mit hohen Einkommen werden mit dem Splitting entlastet; bei tieferen und teilweise mittleren Einkommen droht eine Mehrbelastung gegenüber heute. Denn Ehepaare in diesen Einkommensklassen profitieren bei der direkten Bundessteuer stark vom Verheiratetentarif und Zweiverdienerabzug; diese überwiegen teilweise die Vorteile des Vollsplitting.
Kosten: Die geplante Einführung der Individualbesteuerung führt zu Mindereinnahmen von 630 Millionen Franken. Der Bund rechnet bei einem Vollsplitting mit Steuerausfällen zwischen 2,4 und 3,1 Milliarden Franken pro Jahr. Ein Vollsplitting sei zu teuer, sagt Mitte-Nationalrat und Bauernpräsident Markus Ritter.
Anwendung: Sieben Kantone kennen ein Vollsplitting: FR, BL, AI, SG, AG, TG und GE.
Das Teilsplitting
Das Teilsplitting lindert die Heiratsstrafe, beseitigt sie aber nicht.
Prinzip: Zur Berechnung des Steuersatzes wird beim Teilsplitting das Globaleinkommen eines Ehepaars durch einen Faktor tiefer als zwei dividiert.
Beispiel: Ein Ehepaar hat zusammen ein Einkommen von 150'000 Franken. Bei einem Splittingfaktor von 1,7 ist das Einkommen von 88 200 bestimmend für den Steuersatz.
Vor- und Nachteile: Beim Teilsplitting wird die steuerliche Heiratsstrafe nicht vollständig abgeschafft, es ist auch kein zivilstandsneutrales Modell. Hat ein Konkubinatspaar zwei gleich hohe Einkommen wird es tiefer besteuert als das Ehepaar in der gleichen wirtschaftlichen Situation. Grundsätzlich gilt: Im Vergleich zu einem unverheirateten Paar hat ein Ehepaar je nach Einkommensaufteilung und Splittingfaktor entweder eine Mehr- oder eine Minderbelastung. Je gleichmässiger die Einkommensaufteilung bei Ehepaaren ist und je tiefer der Splittingfaktor, desto wahrscheinlicher ist, dass verheiratete mehr Steuern bezahlen als unverheiratete Paare. In Bezug auf die Erwerbsanreize schneidet das Teilsplitting leicht besser ab als das Vollsplitting – aber weniger gut als die Individualbesteuerung. Der bürokratische Aufwand ist deutlich niedriger als für die Individualbesteuerung. Die Änderung würde nur auf Bundesebene erfolgen.
Kosten: Bei einem Splittingfaktor von 1,7 schätzt der Bund die jährlichen Mindereinnahmen auf 1,5 bis 2,2 Milliarden Franken.
Anwendung: Diese Kantonen haben ein Teilsplitting: SZ, SO, SH und GR (Divisor 1,9); NW (1,85); NE (1,92); GL (1,6)
Alternative Steuerberechnung
Die alternative Steuerberechnung entlastet Doppelverdiener – ohne Systemwechsel.
Prinizip: Ehepaare werden weiterhin gemeinsam besteuert. Doch die Steuerbehörde macht auch eine Schattenrechnung. Sie schaut, wie viel ein unverheiratetes Paar in der gleichen wirtschaftlichen Situation bezahlt. Der tiefere Betrag wird dem Ehepaar in Rechnung gestellt.
Vor- und Nachteile: Dieses Modell ist nicht zivilstandsneutral. Die Heiratsstrafe wird zwar eliminiert, der Heiratsbonus besteht aber weiter. Nachteile für unverheiratete Paare werden in Kauf genommen. Grundsätzlich profitieren Ehepaare, die heute benachteiligt sind: Es sind Doppelverdiener mit einer eher gleichmässigen Aufteilung der Einkommen. Sie werden auch besser gestellt gegenüber Einverdienerehepaaren. Interessant dabei ist, dass SVP und Mitte bei der Individualbesteuerung gerade die Benachteiligung des traditionellen Familienmodells kritisieren. Um dies abzufedern, kann man bei der alternativen Steuerberechnung einen Einverdienerabzug einführen. Bei der Individualbesteuerung hat man nur noch einen Tarif, was zu einer Vereinfachung des Steuersystems führt. Bei der alternativen Steuerberechnung gäbe es weiterhin zivilstandsabhängige Tarife und Abzüge.
Bezüglich Erwerbsanreize schneidet das alternative Berechnungsmodell besser ab als die Splittingmodelle. Bei denjenigen Ehepaaren, bei denen faktisch die Individualbesteuerung zum Zuge kommt, sinkt die steuerliche Belastung für das Zweiteinkommen. Bei den übrigen Ehepaaren ändert sich indes nichts, was den Grenzsteuersatz beim Zweiteinkommen betrifft. Deshalb sind die Erwerbsanreize auch tiefer als bei der Individualbesteuerung. Bei dieser kommt dazu, dass sie auch auf Kantons- und Gemeindeebene umgesetzt würde.
Die Gegner der Individualbesteuerung sprechen von einem Bürokratiemonster. Die alternative Steuerberechnung ist in der Umsetzung weniger aufwendig, aber aufwendiger als ein Splitting. Der Bund schreibt, die kantonalen Veranlagungsbehörden hätten einen Umstellungsaufwand. Danach könne von einer weitgehenden Automatisierung ausgegangen werden. Je nach Umsetzung müssten die Ehepaare den Steuerbehörden zusätzliche Angaben liefern.
Kosten: Die finanziellen Auswirkungen hängen von der Umsetzung ab. Wird an den Tarifen nichts geändert, schätzt der Bund die Steuerausfälle auf 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken. Falls Konkubinatspaare mit Kindern auch künftig zum Verheiratetentarif besteuert werden, fallen die Kosten höher aus. Streicht man dieses Privileg, träfe dies auch Alleinerziehende. Für sie müsste ein neuer Abzug eingeführt werden.
Fazit
Schwirrt Ihnen jetzt der Kopf? Verständlich.
Es gibt keine einfache Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Bei der heutigen gemeinsamen Besteuerung zählt am Ende nur, wie viel ein Ehepaar zusammen verdient – nicht, wer wie viel davon verdient.
Bei der Individualbesteuerung ist es umgekehrt: Jede Person wird für sich besteuert. Damit spielt der Zivilstand keine Rolle mehr. Die Steuerlast hängt davon ab, wie das Einkommen innerhalb eines Paars verteilt ist.
Am 8. März wird nur über die Einführung der Individualbesteuerung abgestimmt. Zur Abschaffung der Heiratsstrafe bei gemeinsamer Besteuerung ist eine Initiative der Mitte-Partei im Parlament hängig. Wie genau diese umgesetzt würde, ist offen. Auch, ob sich das Parlament auf ein Modell einigen könnte.
Klar ist indes: Bessere, einfachere und gerechtere Lösungen zur Abschaffung der Heiratsstrafe, wie es die Gegner versprechen, gibt es nicht. Jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile. Deshalb wurde der kaputte Blinker nie geflickt.
