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Gesellschaft & Politik

Albert Rösti und der Wolf: Wie der Bundesrat die Abschüsse durchdrückte

Ein Wolf im Wildnispark Langenberg, aufgenommen am Freitag, 8. Dezember 2023 in Langnau am Albis.Die Woelfe im Wildnispark Zuerich Langenberg stammen urspruenglich von Wildfaengen in den Karpaten ab u ...
Gegen ihn geht Bundesrat Albert Rösti als UVEK-Chef hart vor.Bild: KEYSTONE

Interne Dokumente zeigen, wie rücksichtslos Rösti beim Kampf gegen den Wolf vorging

In kurzer Zeit setzte Albert Rösti den Abschuss ganzer Wolfsrudel durch. Wie wenig Rücksicht der SVP-Bundesrat nahm, zeigen interne Dokumente, die watson vorliegen. Ein Drama in fünf Akten.
05.01.2024, 16:3306.01.2024, 00:30
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Zwischen dem 1. Dezember 2023 und dem 3. Januar 2024 haben Jäger schon 41 Wölfe abgeschossen, wie die «Bauern Zeitung» schreibt. Das sind 14 Prozent des gesamten Wolfsbestands der Schweiz. Darunter sind wahrscheinlich auch zwei ganze Rudel im Kanton Wallis, wobei genaue Zahlen noch fehlen.

Die Tiere durften präventiv geschossen werden – noch bevor sie einen Schaden angerichtet haben. Dank der neuen Jagdverordnung, die Bundesrat Albert Rösti als Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) durchgesetzt hat. Diese erlaubt zudem auch die Ausrottung ganzer Rudel, sobald ein einziger Wolf des Rudels einmalig Schaden verursacht hat.

Bundesrat Albert Roesti spricht im Staenderat an der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 19. Dezember 2023, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Erst seit einem Jahr UVEK-Chef und Bundesrat für die SVP: Albert Rösti.Bild: KEYSTONE

Dass «proaktive» Schüsse künftig erlaubt sein sollten, darauf hatte sich das Parlament im Dezember 2022 zwar geeinigt, weil die Zahl der Wölfe in der Schweiz in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Allerdings mit einem wichtigen Zusatz: Die Wolfspopulation darf nicht gefährdet werden. Ob die neue Jagdverordnung diesen Zusatz einhält, bezweifeln Umweltverbände und linke Parteien.

watson hat mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes die Herausgabe zahlreicher interner Dokumente und Mails aus Röstis Departement bewirkt. Diese zeigen auf, wie der SVP-Bundesrat eine Jagdverordnung durchdrücken konnte, welcher eine wissenschaftliche Grundlage fehlt.

Ein Drama in fünf Akten.

1. Akt: Plötzlich muss es schnell gehen

Im Februar 2023 ist noch alles in Ordnung. Wortwörtlich. «I.O.» schreibt Rösti zum Zeitplan, den das BAFU für ihn ausgearbeitet hat, in welchem das UVEK ganz nach dem Wunsch des Parlaments das neue Jagdgesetz umsetzen sollte. Er sieht vor, dass das neue Gesetz am 15. Juli 2024 in Kraft tritt.

Bundesrat Albert Röstis Unterschrift unter dem Zeitplan der JSV-Revision 2024
Röstis Unterschrift und Kommentar zum Zeitplan.Bild: interne Dokumente BAFU

Doch im Mai ist plötzlich nicht mehr alles «i.O.». Und es muss schnell gehen. Weil Rösti nicht bis im Juli 2024 warten will, bis ein Wolf präventiv geschossen werden darf. Warum? Das bleibt auch beim Durchforsten der internen Dokumente unklar.

Dafür zeigt sich: Rösti wirft den ganzen Zeitplan über den Haufen. Neu will er eine zweiteilige Umsetzung des neuen Jagdgesetzes.

Der erste Teil, in dem es um die «präventive Wolfsstandregulierung» geht, soll per 1. Dezember 2023 umgesetzt sein. Der zweite Teil, in dem sich Rösti allen weiteren Wünschen des Parlaments bezüglich eines neuen Jagdgesetzes widmet – etwa überregionalen Wildtierkorridoren –, erst per 1. Januar 2025.

2. Akt: Wie viele Wölfe müssen es sein?

Im Juni setzt sich Röstis Sekretariat mit den Expertinnen und Experten des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zusammen und bespricht die Wolfsfrage. «Diskutiert wurde insbesondere der minimale Wolfsbestand», schreibt das BAFU im August in einem Rapport:

«Das BAFU schlug vor, mit Bezug zu den internationalen Konventionen (insbesondere Berner Konvention, Alpenkonvention) einen Wolfsrudelbestand von minimal 20 Rudeln als Schweizer Beitrag zur Sicherung der Alpenwolfspopulation vorzusehen.»

Auf diese Zahl kam das BAFU aufgrund wissenschaftlicher Berechnungen, die 2016 die internationale Arbeitsgruppe «Wildlife and Society WISO» durchgeführt hatte.

Mindestens 20 Rudel? Zu viel, findet der «DC», wie das BAFU im Bericht schreibt. Der Departementschef. Albert Rösti.

Internes Dokument von BAFU und UVEK bei Albert Rösti und dem Wolf.
Auszug aus einem Rapport des BAFU vom 14. August 2023.Bild: interne Dokumente UVEK

Röstis Sekretariat hat darum selbst drei Varianten ausgearbeitet, wie ein tieferer Mindestbestand der Wolfsrudel durchgesetzt werden kann, und schlägt sie dem BAFU vor:

  • Variante 1: In den fünf Kompartimenten (Regionen, in die das BAFU die Schweiz zur Regulierung der Wölfe teilt) müssen je maximal drei Wolfsrudel am Leben bleiben. Sprich: 15 Wolfsrudel.
  • Vorschlag 2: Pro Kompartiment müssen maximal zwei Wolfsrudel am Leben bleiben. Das macht einen Minimalbestand von 10 Rudeln.
  • Vorschlag 3: Der Mindestbestand ist abhängig von der Grösse des Kompartiments. In grossen Kompartimenten (Südostschweiz, Westschweizer-Alpen) müssen mindestens 4 Wolfsrudel bestehen bleiben, in kleinen (Zentralschweiz, Nordostschweiz, Jura) mindestens zwei. Summe: 14 Rudel.

Das BAFU spricht sich für die letzte Variante aus: «Sie entspricht dem Anliegen des DC [Albert Rösti] und ist der heutigen Realität in den Kompartimenten angepasst.»

Als Bundesrat Albert Rösti am 1. November schliesslich vor die Medien tritt und die Teilinkraftsetzung des Jagdgesetzes vorträgt, hat sich diese Zahl nochmals geändert. Auf einen festgelegten Minimalbestand von zwölf Wolfsrudeln.

Warum zwölf? Woher kommt diese Zahl?

Diese Frage bleibt auch nach dem Studieren der internen Dokumente offen. Zwölf steht nirgends. Weder in einem Protokoll noch in einem Entwurf oder einer Begründung. Viele Medien vermuten Willkür bei der Festlegung der Zahl, etwa die WOZ oder die Republik.

Wir fragen beim UVEK nach. Die Kommunikationsabteilung schreibt:

«2020 lebten in der Schweiz zwölf Rudel. Seitdem ist die Wolfspopulation gewachsen – und zwar exponentiell auf 32 Rudel und rund 300 Tiere. Mit den angestrebten Rudeln ist der Bestand des Wolfs gesichert.»

Eine Population von rund 100 Wölfen entspreche den angesprochenen Rudeln. Innerhalb der Jagdverordnung sei und vor allem bleibe der Wolf eine geschützte Tierart.

So ist der Schwellenwert von zwölf Rudeln wohl zustande gekommen.

Beim Streit um die Zahl gewinnt Rösti. Nicht das BAFU.

3. Akt: Keine Vernehmlassung, dafür Verärgerung

Bei Gesetzesänderungen ist der Bund gesetzlich verpflichtet, eine Vernehmlassung mit den Kantonen, Bundesämtern und betroffenen Verbänden durchzuführen. Doch Rösti hat es pressant. Darum «soll auf eine Vernehmlassung der neuen Ausführungsbestimmungen verzichtet werden», steht in den Dokumenten des BAFUs. Das BAFU rät Rösti davon ab.

Sein Sekretariat klärt dennoch ab, ob es möglich ist, eine Vernehmlassung wegzulassen. Dies zeigt ein Mailverlauf zwischen dem UVEK und der Bundeskanzlei. Letztere antwortet, ein Verzicht auf eine Vernehmlassung könne nur begründet werden, wenn das UVEK darlegen könne, dass es die Positionen der Anspruchsgruppen anderweitig eingeholt habe. Letztlich liege die Verantwortung bei einem Verzicht aber beim UVEK.

Mailverkehr zwischen dem UVEK und der Bundeskanzlei
Bild: interne Dokumente UVEK

Und konnte das UVEK nachweisen, dass es die Positionen der Kantone, Ämter und Verbände eingeholt hat?

Die Kommunikationsabteilung des UVEK antwortet auf diese Frage:

«Der Einbezug der interessierten Kreise wurde sichergestellt, indem ihnen die Unterlagen zur Stellungnahme zugestellt wurden. Die zuständigen Kantonskonferenzen sowie die betroffenen Nutz- und Schutzorganisationen konnten schriftlich Stellung nehmen.»

Die Auswertung dieser schriftlichen Stellungnahmen liegt watson vor. Und sie zeigt grosse Gräben. Einerseits zwischen dem UVEK und anderen Ämtern.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) verweist etwa auf den Mindestbestand von 20 Rudeln, den auch das BAFU empfiehlt, und schreibt:

«Begründung für 12 Rudel fehlt. Fraglich, ob kompatibel mit Jagdschutzgesetz und Berner Konvention.»

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beantragt eine ordentliche Vernehmlassung und einen Mindestbestand von 20 Rudeln. Ausserdem fordert es eine Begründung für die «tiefe Schadensschwelle von einem Grossviehriss», ab dem neu ein ganzes Rudel geschossen werden darf.

Und die kantonale Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) kritisiert die Eile von Rösti: «Durchdachte und gemeinsam erarbeitete Jagdschutzverordnung ist wichtiger als rasche Inkraftsetzung.» Und: «Willkürliche Festlegung von zu tiefen Schwellenwerten.»

Die Bundeskanzlei schreibt lediglich:

«Vernehmlassung nötig.»

Der zweite Graben zeigt sich zwischen den Verbänden. Während der Schweizerische Bauernverband (SBV) das Vorwärtsmachen Röstis begrüsst und lediglich den Wunsch äussert, dass der Mindestbestand noch tiefer gesetzt wird – auf sieben Wolfsrudel –, sind Umweltschutzverbände konsterniert:

«Verzicht auf Vernehmlassungen ist rechtswidrig.»

Wenn keine Anpassungen gemacht würden, würden sie gerichtlich überprüfen lassen, ob die Revision der Jagdschutzverordnung gesetzeskonform sei.

4. Akt: Umweltverbände wehren sich

Am 1. Dezember wird die Jagd auf den Wolf eröffnet. Schon vier Tage später sind die ersten drei Jungtiere tot. Doch die Umweltverbände halten ihr Versprechen. Sie reichen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die proaktive Regulierung von Wolfsrudeln ein. Mitte Dezember müssen die beiden Kantone Graubünden und Wallis deshalb per sofort mit den Abschüssen aufhören. Vorübergehend. Bis das Bundesverwaltungsgericht ein definitives Urteil gefällt hat.

5. Akt: Rösti und Kantone blitzen vor Gericht ab

Die Kantone Wallis und Graubünden sowie das UVEK wehren sich gegen den vorübergehenden Jagd-Stopp. Legen Gesuche um Aufhebung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerden der Umweltverbände ein. Doch sie blitzen ab.

Am Freitag hat das Gericht nun entschieden, dass die Interessen an einem vorübergehenden Jagd-Stopp überwiegen. Damit dürfen im Wallis 10 Wölfe und in Graubünden 23 Wölfe vorerst doch nicht geschossen werden. Aber eben: nur vorerst. Bis das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, ob Rösti bei der Erstellung der Teilrevision des Jagdgesetzes die rechtlichen Vorgaben eingehalten hat.

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Auge in Auge mit einem Wolf
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Auge in Auge mit einem Wolf
Der «böse Blick»: Ein grosser männlicher Wolf merkt auf. Der Filmer ist unsichtbar versteckt und unter dem Wind, macht aber durch Imitation des Heulens auf sich aufmerksam. Die bersteinfarbene Iris der Wölfe war den Menschen so unheimlich, dass Hunde mit heller Iris getötet wurden.
quelle: videostill/stefano polliotto
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In der Früh auf dem Hochsitz – Marco & Nico auf der Jagd
Video: watson
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405 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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holden27
05.01.2024 16:46registriert Februar 2015
Wirklich überraschen wird das wohl niemanden. Und Konsequenzen fürchten wird Rösti ja auch nicht müssen, wenn dann sogar gerichtlich entschieden werden sollte, dass er die Vorgaben nicht eingehalten hat. Wahrscheinlich war ihm sogar bewusst, dass es nicht rechtens ist, aber es war ihm einfach egal. Er weiss genau, dass es keine Konsequenzen für ihn hat. Das ganze Rechte Spektrum und der Bauernverband feiern ihn ja sogar noch dafür...
Und sowas ist Bundesrat...
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Ius cogens /// FCK PTN
05.01.2024 16:55registriert März 2016
Am 27. September 2020 hat die Schweizer Bevölkerung das revidierte Jagdgesetz abgelehnt. Dieses wollte den Wolfsschutz lockern und die gesamte Diskussion um das Gesetz hat sich eigentlich nur um die Frage gedreht, ob wir mehr Wölfe zum Abschuss geben wollen. Dies haben wir verneint. Nun versucht es der Rösti durchs Hintertürchen, indem er kurzerhand eine bundesgesetzwidrige Regelung erlässt. Da erkennt man gleich, wie viel wert der SVP die Volksentscheide sind.
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auoji
05.01.2024 16:41registriert Juni 2015
Rösti ist wirklich der Wolf im Schafspelz.
Ich befürchte dass dieser Stil sein Regierungskonzept ist.
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