Die komplexe BVG-Reform in wenigen Minuten erklärt
Selten kam eine derart komplexe Vorlage vors Volk wie die BVG-Reform, über die am 22. September abgestimmt wird.
Im Kern möchten Bundesrat und Parlament die berufliche Vorsorge (2. Säule) der steigenden Lebenserwartung und den tieferen Renditeerwartungen der Pensionskassen anpassen. Deswegen soll der sogenannte Umwandlungssatz – er bestimmt, wie hoch die Rente ausfällt – von 6,8 auf 6 Prozent reduziert werden.
Weil dadurch die Renten sinken, sieht die Reform mehrere Ausgleichsmassnahmen vor. Durch die Flexibilisierung des Koordinationsabzuges wird ein grösserer Teil des Lohns versichert. Für eine Übergangs-Generation von 15 Jahrgängen gibt es zudem Zuschüsse.
Ausserdem soll die Lohn-Eintrittsschwelle gesenkt werden, so können mehrere Zehntausend Personen mit tiefen Löhnen oder Teilzeitpensen – mehrheitlich Frauen – erstmalig Pensionskassenkapital aufbauen.
Eine weitere Massnahme betrifft die sogenannten Altersgutschriften. Mit der Reform würden die Beitragssätze für ältere Arbeitnehmende gesenkt, um der Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken.
Für die BVG-Reform sind der Bundesrat und im Parlament die GLP, Mitte, FDP und SVP. Ausserdem der Arbeitgeberverband, der Gewerbeverband und Economiesuisse.
Gegen die Reform sind die Gewerkschaften, die SP und die Grünen. Zudem einige Verbände aus der Tieflohnbranche, wie Gastrosuisse.
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