Unerwünschte Anrufe von Krankenkassen gehören der Vergangenheit an. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Verordnung verabschiedet, die Anrufe zur Gewinnung von Neukunden unter Strafe stellt. Die neue Regelung gilt bereits für die nächste Periode des Krankenkassenwechsels. Sie tritt am 1. September in Kraft.
Die Verordnung untersagt die sogenannte telefonische Kaltakquise. Versicherer dürfen also mit Personen, die noch nie bei diesem Versicherer versichert waren oder dies seit mehr als drei Jahren nicht mehr sind, keinen Kontakt aufnehmen. Die Regelung gilt neben Krankenkassen auch für alle anderen Versicherungen.
Neu gilt ausserdem, dass Vermittler bei einem Beratungsgespräch verpflichtet sind, ein Protokoll zu erstellen und es von der Kundschaft unterzeichnen zu lassen. Zudem wird die Entschädigung der Vermittlerinnen und Vermittler auf 70 Franken pro versicherte Person beschränkt.
Versicherer, die gegen diese Regeln verstossen, müssen mit einer Busse von bis zu 100'000 Franken rechnen.
Mit der verabschiedeten Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit erklärt der Bundesrat eine seit 2020 bestehende Branchenlösung für allgemeinverbindlich. Bisher war die Branchenvereinbarung nur für Versicherer verbindlich, die ihr beigetreten sind.
Der Bundesrat wollte das Problem bereits 2012 mit dem neuen Krankenkassen-Aufsichtsgesetz regeln. Das Parlament lehnte das aber mit Verweis auf die Selbstregulierung der Branche ab. (cma/sda)
Das kann es doch nicht sein, die Anrufe werden ja von unseren Provider "durchgestellt", da muss technisch was drin liegen...