Skandal-Ärztin mit Berufsverbot in Schwyz praktiziert nun in Biel
Im Frühling 2021 verabreichte eine Ärztin in Ibach SZ über 100 Menschen eine Corona-Impfung. Nachdem bekannt wurde, dass die Impfdosen bereits abgelaufen waren, leitete der Kanton Schwyz ein Strafverfahren ein und erteilte ihr ein Berufsverbot. Nun praktiziert sie unter anderem Namen in Biel BE und dies ganz legal, wie der Blick schreibt. Während ehemalige Mitarbeitende ihre beruflichen Kompetenzen anzweifeln, fragen sie sich, weshalb die Behörden dies zulassen.
Mitarbeiterinnen schlagen Alarm
Eine Pflegefachfrau trat am 1. März 2026 ihre Stelle als Praxisassistentin in der Bieler Praxis an. Sehr bald fielen ihr Mängel in der Arbeit ihrer Chefin auf. «Der Ärztin mangelt es an Kompetenzen, die jede Ärztin eigentlich im Schlaf beherrschen sollte. Ich sah Sachen, die mir die Haare zu Berge stehen liessen», erzählt sie gegenüber dem «Blick».
Die Ärztin hätte weder gewusst, was NaCl (Natriumchlorid, Kochsalzlösung) bedeutet, noch hätte sie zuverlässig einen venösen Zugang legen können. Auch erzählt die Pflegefachfrau dem «Blick» von einem Fall, in dem die Ärztin einem Patienten mit Herzproblemen Ritalin verschrieb, was sehr gefährlich werden kann.
Wegen eines Ausschlags liess die Mitarbeiterin ihre Kinder von der Ärztin untersuchen. Diese diagnostizierte Neurodermitis. «Dabei war es Scharlach, was ein anderer Arzt später sofort erkannte», erzählt sie dem «Blick».
Nicht einmal einen Monat nachdem sie die Stelle angetreten hatte, reichte die Pflegefachfrau eine Beschwerde gegen die Ärztin beim Berner Gesundheitsdepartement ein.
Auch eine weitere Pflegefachfrau äusserte sich zur Ärztin. Sie wollte im Juni in der Bieler Praxis starten, bemerkte jedoch bereits an ihren Schnuppertagen die Inkompetenz der Ärztin. Gegenüber dem «Blick» zweifelt sie daran, dass die Ärztin wirklich Medizin studiert hat.
Vorwürfe sind nicht neu
Als die Ärztin im vergangenen Sommer die Praxis in Biel übernehmen wollte, wurde ihre fachliche Legitimation infrage gestellt. Auch der Impfskandal im Kanton Schwyz inklusive Berufsverbot war den Vermietern bekannt. Im Mailverkehr, welcher dem «Blick» vorliegt, konnte die Ärztin die Vorbehalte entkräften. Sie argumentierte: «Hätte ich etwas verbrochen, wäre mir in Bern die Berufsausübung auch entzogen worden. Mir ist speziell gesagt worden, dass ich nichts verbrochen habe, was eine Berufsausübungsbewilligung zu entziehen rechtfertigen würde.» Im Kanton Bern darf die Ärztin Medizin praktizieren.
Die beiden Pflegefachfrauen verstehen diesen Umstand nicht. «Die Behörden wissen seit Monaten, wer diese Frau ist, und dennoch wird sie weiterhin auf die Patienten losgelassen», sagt eine gegenüber dem «Blick».
Die Berner Behörden verwiesen auf Anfrage der Zeitung auf den Datenschutz. «Die zuständigen Behörden prüfen Hinweise im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufsichtspflichten und ergreifen bei Bedarf die erforderlichen Massnahmen», schreibt die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern. (nil)
