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Kanton Zürich führt Härtefallklausel bei Eigenmietwert ein

Kanton Zürich führt Härtefallklausel bei Eigenmietwert ein

17.11.2025, 09:0117.11.2025, 13:54

Der Kanton Zürich führt definitiv eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert ein. Sie soll verhindern, dass Hausbesitzerinnen und -besitzer wegen zu hoher Steuerrechnungen ihr Haus verkaufen müssen.

Der Kantonsrat sprach sich am Montag mit 136 zu 29 Stimmen in zweiter Lesung deutlich für die Härtefallklausel aus. Einzig die Grünen und Teile der GLP waren im Vorfeld skeptisch.

Auslöser für die Härtefallklausel ist, dass die Zürcher Steuerbehörden die Liegenschaften neu bewerten. Klar ist jetzt schon, dass die Häuser viel mehr wert sind als bei der letzten Bewertungsrunde 2009. Dadurch steigt der Eigenmietwert deutlich.

Somit wird auch die Steuerrechnung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer höher ausfallen. Gleichzeitig musste Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) aber eine bisher existierende Härtefallklausel abschaffen, weil das Bundesgericht zum Schluss kam, dass die gesetzliche Grundlage dafür fehle. Diese gesetzliche Grundlage wurde nun nachgeholt.

Keine Rolle spielte am Montag, dass das Schweizer Stimmvolk den Eigenmietwert im September an der Urne abschaffte. Die Debatte zur Härtefallklausel hatte bereits an einer früheren Sitzung stattgefunden. (sda)

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Marco (6)
17.11.2025 09:30registriert Juli 2022
Sehe ich das richtig: jetzt wird für die verbleibenden Jahre noch einmal ein riesiger Aufwand betrieben und alles neu geschätzt. Damit man in wenigen Jahren das ganze beerdigen kann?
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