Der Fall eines Schweizer Obersts beschäftigt derzeit die Militärjustiz. Der Mann soll Informationen an Russland weitergegeben haben, wie das SRF berichtet.
Beim Betroffenen handelt es sich um einen langjährigen Mitarbeiter des Verteidigungsdepartements (VBS). Wie SRF schreibt, arbeitete der Mann über 20 Jahre beim VBS. Er war Oberst im Generalstab und hatte einen wichtigen Auslandsposten inne. Zuletzt arbeitete er bei der Schweizer Delegation der OSZE, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.
Vor gut einem halben Jahr endete die Zeit im Ausland des Verdächtigen aber frühzeitig. So wurde er aus Wien in die Schweiz zurückbeordert – weil er im Sommer 2024 Informationen an Russland weitergegeben haben soll, wie mehrere Personen gegenüber dem SRF sagen. Das VBS bestätigte, den betroffenen Mitarbeiter Ende 2024 zurückbeordert zu haben, gab dafür aber keine Gründe an.
Das konkrete Ausmass des Informationslecks bleibt derweil unklar. Personen aus dem beruflichen Umfeld des Obersts sprechen von einer unverhältnismässigen Strafversetzung – es handle sich um einen einzigen Vorfall, bei welchem ein Dokument an die russische Delegation übergeben worden sei, welches wenige Stunden später ohnehin OSZE-weit geteilt worden sei – womit es auch Russland erhalten hätte. Die Schweiz habe den Mann schlicht auf Druck anderer Staaten bestraft, mutmassen Personen, welche den Fall kennen.
Wie das SRF aber weiter schreibt, ist der Fall mittlerweile zu einer Angelegenheit für den Geheimdienst geworden. So sollen die beiden Geheimdienst-Aufsichtsbehörden AB-ND und GPDel informiert sein.
Wie es im Bericht weiter heisst, ermitteln auch die militärischen Strafbehörden. Diese werden im Falle einer vermuteten Straftat eingeschaltet – wobei diese Dimension dieser Taten völlig offen ist. Von leichten Delikten bis zu schweren Verstössen wie Verletzung militärischer Geheimnisse oder Spionage ist militärstrafrechtlich alles möglich. Das VBS bestätigte eine Untersuchung, machte aber keine weiteren Angaben.
Die Identität des Verdächtigen bleibt vorerst unklar. Aus Persönlichkeitsschutzgründen hält sich das VBS bedeckt. Der Betroffene selbst erklärte gegenüber SRF, er sei nicht befugt, über dienstliche Angelegenheiten zu sprechen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. (dab)
Es gibt leider viel zu viele, die putin für seine vermeintliche Tatkraft bewundern.
Hä?
Alles andere wäre Kuscheljustitz!