Nur noch sechs anstatt zwölf Monate: In Israel ist die Gültigkeit des Covid-Zertifikats gleich um die Hälfte gekürzt worden. Einreisen darf nur, wer sich mit einer dritten Dosis geboostert hat – sowie gewisse Reisegruppen unter bestimmten Auflagen.
Doch das Land im Nahen Osten ist nicht das einzige, welches die Einreisebestimmungen verschärft hat.
Eine neue Corona-Regel führt die Insel im Atlantischen Ozean ein: 2G Plus. Neben dem Impf- oder Genesenen-Nachweis wird an einigen Orten auch ein Testnachweis verlangt.
Wer beispielsweise in einem Hotel einchecken möchte oder ein Restaurant besuchen möchte, muss sich davor einem Antigentest unterziehen. Ausserdem muss sowohl in öffentlichen geschlossenen Räumen als auch im Freien wieder eine Maske tragen werden.
Die Regierung hat angekündigt, dass Menschen über 65 Jahren ab Mitte Januar nur noch als geimpft gelten, wenn sie eine Booster-Impfung nachweisen können.
Seit September können die vulnerablen Personen die Drittimpfung beantragen. Ab Dezember wird die Auffrischimpfung für Personen ab 50 Jahren ausgeweitet.
Bei der Einreise gilt die 3G-Regelung. Reisende müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Als vollständig geimpft gelten derzeit folgende Personen:
Touristen ab 12 Jahren müssen in Gastrobetrieben (auch in Aussenbereichen), Einkaufszentren sowie Zügen und Büssen einen «Pass sanitaire» vorlegen können.
Kroatien entschied sich für ein verfrühtes Ablaufdatum der Corona-Impfung. Als vollständig geimpft gelten Reisende zwischen 15 und 210 Tage nach der zweiten Dosis. Nach Ablauf dieser sieben Monate ist die Einreise immer noch möglich, es wird der Nachweis eines negativen Antigentests verlangt.
Israel ist strikter: Die Einreise ist nur mit einem Covid-Zertifikat möglich, dessen vollständige Impfung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Eine Booster-Impfung hebt diese Regelung auf.
Doch das Zertifikat alleine reicht nicht. Reisende müssen zusätzlich bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden zurückliegen. Ein weiterer PCR-Test steht den Reisenden unmittelbar nach der Ankunft am Flughafen bevor. Bis das Resultat vorliegt, gilt die Quarantänepflicht.
Auch die Alpenrepublik Österreich, welche sich derzeit im Lockdown befindet, entschied sich für ein vorzeitiges Ablaufdatum der Corona-Impfung. Sie darf ab dem 6. Dezember nur noch neun anstatt zwölf Monate her sein.
Zertifikate mit den beiden mRNA-Impfstoffen Moderna und BioNTech/Pfizer sind nach der Grundimmunisierung neun Monate gültig, danach wird eine Drittimpfung verlangt. Zertifikate mit dem Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson werden hingegen nur zwischen Tag 22 und 90 anerkannt. Die Regelung tritt am 6. Dezember in Kraft.
Ohne markanten Rückgang der Zahlen und/ oder dem Ende der Pandemie + entsprechend fundierten Daten wird sich das auch nicht mehr so schnell ändern: jede Regierung ist primär den eigenen Bürgern oder dem eigenen Land verpflichtet und wird das tun was sie für richtig hält; egal was andere / Nachbarn machen.