wechselnd bewölkt
DE | FR
Schweiz
Interview

«Wie grausam die Tat auch ist, der Beschuldigte verdient einen fairen Prozess»

Interview

«Wie grausam die Tat auch ist, der Beschuldigte verdient einen fairen Prozess»

Matthias Fricker vertrat im Fall Lucie Trezzini den Mörder des Au-Pair-Mädchens als Pflichtverteidiger und weiss, welche Aufgaben auf die Anwältin des Rupperswiler Täters Thomas N. zukommen.
17.05.2016, 10:1917.05.2016, 18:35
Fabian Hägler / Nordwestschweiz
Mehr «Schweiz»

Matthias Fricker kennt die Situation, in der sich die Anwältin des Mörders von Rupperswil befindet, aus eigener Erfahrung. Er vertrat im Jahr 2012 den Mörder des Au-Pair-Mädchens Lucie Trezzini als Pflichtverteidiger.

Matthias Fricker: «Der Klient soll wissen, was man von seiner Tat hält.»
Matthias Fricker: «Der Klient soll wissen, was man von seiner Tat hält.»
Bild: az

Matthias Fricker, hätten Sie die Verteidigung von Thomas N. im Fall Rupperswil auch übernommen? 
Matthias Fricker: Es ist schwierig, diese Frage zu beantworten, da sie sich nicht konkret gestellt hat. Ich kann nur so viel sagen: Unser Rechtsstaat liegt mir am Herzen und ich bin überzeugt, dass jeder Beschuldigte, welch schreckliche Tat er auch begangen hat, Anspruch auf einen fairen Prozess hat.

Wie muss man sich ein Gespräch mit einem solchen Täter vorstellen – kann man als Anwalt die menschliche Reaktion auf eine solche Tat ausblenden, wenn man einen Beschuldigten verteidigen muss?
Nein, das kann und muss man nicht. Es wäre falsch, wenn man dem Klienten den Eindruck vermitteln würde, man könne seine Tat nachvollziehen oder verstehen. Der Klient soll wissen, was man von seiner Tat hält. Trotzdem sollte man dem Klienten mit Respekt begegnen. Man erklärt ihm, wie das Strafverfahren abläuft und was ihn nun erwartet. Schliesslich erarbeitet man eine Verteidigungsstrategie, wobei der Spielraum im vorliegenden Fall nicht allzu gross sein dürfte.

Nach der Verhaftung im Vierfachmord Rupperswil: 160 Eltern von Fussball-Junioren treffen sich in Sarmenstorf

Jahrelang trainierte der verhaftete Mörder talentierte Fussballjunioren im Seetal. Bei seiner Tat soll er sich auch an dem 13-jährigen Davin Schauer vergangen haben. Eltern und Junioren haben sich am Montag in Sarmenstorf getroffen und ausgetauscht. Video: kaltura.com

Thomas N. hat ein Geständnis abgelegt, die Tat wird in der Öffentlichkeit als bestialisch und sadistisch bezeichnet – wie wirkt sich das auf die Arbeit des Anwalts aus?
Auf die Arbeit des Verteidigers sollte sich die Berichterstattung nicht auswirken. Dies ist in einem Fall wie dem vorliegenden nicht einfach. Trotzdem muss man immer versuchen, sich im Gespräch mit dem Beschuldigten ein eigenes Bild zu machen.

Wie sehen die Aufgaben des Pflichtverteidigers aus – müsste dieser zum Beispiel einen Antrag stellen, dass Thomas N. aus der Untersuchungshaft entlassen wird, wenn der Täter das will?
Die Aufgaben des amtlichen Verteidigers unterscheiden sich nicht von jenen eines freigewählten Verteidigers. Beide haben die Interessen ihres Klienten bestmöglich zu wahren. Dies bedeutet aber nicht, dass der Verteidiger alles unternehmen muss, was der Klient von ihm verlangt. Verteidigungshandlungen müssen Sinn machen und zusammen mit dem Klienten erarbeiteten und besprochenen Verteidigungsstrategie übereinstimmen. Im vorliegenden Fall wäre ein Haftentlassungsgesuch aussichtslos.

Wozu ist der Anwalt in einem solchen Fall denn verpflichtet?
Der Verteidiger ist nicht dazu verpflichtet, aussichtslose Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Eine der wichtigsten Aufgaben des Verteidigers ist, dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte einen fairen Prozess bekommt. Egal, wie grausam und verwerflich eine Tat auch ist, die Vorschriften der Strafprozessordnung sind einzuhalten.

In solchen Fällen dürfte es schwierig sein, einen Anwalt zu finden, der den Täter verteidigen will. Wie wählt die Staatsanwaltschaft den Pflichtverteidiger aus?
Es ist mir kein Fall bekannt, in welchem sich letztlich kein Verteidiger finden liess. Es gibt eine Pikettliste des Aargauischen Anwaltsverbandes. In der Regel – aber nicht immer – werden amtliche Verteidigungen anhand dieser Liste vergeben.

Muss man als Anwalt jeden Fall übernehmen, zu dem man als Pflichtverteidiger eingeteilt wird, oder kann man auch ablehnen?
Grundsätzlich könnte man gezwungen werden, ein Mandat zu übernehmen. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem dies tatsächlich geschehen ist. Ist ein Anwalt nicht bereit, ein Mandat anzunehmen, so wird dies respektiert.

Die Staatsanwaltschaft will im Fall Rupperswil ein Gutachten über den Täter in Auftrag geben. Ist seine Pflichtverteidigerin bei den Gesprächen mit dem Gerichtspsychiater dabei?
Obwohl der Beschuldigte und sein Verteidiger gemäss Strafprozessordnung für Beweiserhebungen ein Teilnahmerecht haben, geht die herrschende Lehre davon aus, dass der Verteidiger bei der Exploration (Befragung durch den Gutachter, die Redaktion) nicht dabei sein kann. Dies wird damit begründet, dabei handle es sich nicht um eine Beweiserhebung, sondern um die Vorbereitung der Erstellung eines Beweises. Diese Begründung erscheint mir ziemlich abenteuerlich, wenn man bedenkt, welche Bedeutung psychiatrischen Gutachten oft zukommt.

146 Tage Angst: Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil

1 / 13
Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil
21. Dezember 2015: Kurz vor Mittag wird die Feuerwehr zu einem Brand in einem Einfamilienhaus in Rupperswil gerufen. Im Innern des Hauses finden die Feuerwehrleute vier Leichen. Es stellt sich heraus, dass die Opfer Stich- und Schnittverletzungen aufweisen. Der Brand wurde absichtlich gelegt. Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus.


quelle: keystone / patrick b. kraemer
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Dass ein Gutachten erstellt wird, weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Verwahrung beantragen könnte.
Das sich die Frage nach einer lebenslänglichen Verwahrung stellt, scheint mir mit heutigem Wissensstand klar. Die gesamten Umstände der Tat lassen vermuten, dass der Täter an einer gravierenden Persönlichkeitsstörung leidet. Dazu kommt die sexuelle Komponente der Tat. Es wird sich die Frage der Therapierbarkeit des Beschuldigten stellen. Je nachdem zu welchem Schluss die Gutachter diesbezüglich gelangen, stehen eine stationäre therapeutische Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen (kleine Verwahrung), eine ordentliche Verwahrung oder eine lebenslängliche Verwahrung im Vordergrund.

Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass der Mörder lebenslänglich verwahrt wird?
Diese Frage kann ich ohne Vorliegen eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens nicht seriös beantworten. Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang aber der Hinweis, dass der einzige Unterschied zwischen der ordentlichen und der lebenslänglichen Verwahrung darin besteht, dass die ordentliche Verwahrung regelmässig überprüft werden kann. Sofern sich die Prognose zur Gefährlichkeit der betroffenen Person nicht wesentlich verbessert, kann auch ein ordentlich verwahrter Straftäter bis an sein Lebensende eingesperrt bleiben.

Strafrechtsprofessor Martin Killias sagte, es sei nicht sicher, ob der Mörder eine lebenslängliche Haftstrafe erhalte – was sind denn entlastende Elemente?
Fehlende Vorstrafen sind gemäss dem Bundesgericht nicht mehr strafmindernd zu berücksichtigen, weil ein deliktfreies Leben vorausgesetzt werden darf. Strafmindernd könnte sich allenfalls eine verminderte Zurechnungsfähigkeit oder ein besonders tragisches Vorleben auswirken. Im Gegenzug ist zu beachten, dass sich beispielsweise die Tatmehrheit (mehrere Taten, die gleichzeitig vor Gericht beurteilt werden, im konkreten Fall zum Beispiel Erpressung, sexueller Übergriff, Mord und Brandstiftung, die Redaktion) stark straferhöhend auswirkt.

Der Täter hat bereits letzte Woche ein Geständnis abgelegt – kann sich dies strafmindernd auswirken?
Ja, ein Geständnis kann sich strafmindernd auswirken, wenn es nicht erst zu einem Zeitpunkt kommt, wenn die Beweislast ohnehin schon erdrückend ist. Aber auch beim Geständnis gilt, dass andere, straferhöhende Umstände dazu führen können, dass die Strafe im Ergebnis doch nicht tiefer ist.

Der Fall Rupperswil

Alle Storys anzeigen
Jetzt auf

5 perfekte Schweizer Morde

1 / 19
5 perfekte Schweizer Morde
Heute um 14 Uhr kommt es zu einer mit Spannung erwarteten Pressekonferenz zum Vierfachmord in Rupperswil. (Bild: Kapo AG)
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
7 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Bruno Wüthrich
17.05.2016 12:50registriert August 2014
Interssantes Interview. Einzig im titel hat sich ein falsches Wort eingeschlichen.

Dieser Täter «verdient» keinen fairen Prozess. Denn er war ja mit seinen Opfern auch nicht fair.

Doch er hat von Rechts wegen einen fairen Prozess zu gut. Dies ist auch gut so. Aber von verdient kann keine Rede sein.
628
Melden
Zum Kommentar
7
Brand zerstört ehemaliges Bauernhaus in Lüterswil SO

Ein Brand hat ein ehemaliges Bauernhaus am Montagmorgen in Lüterswil SO zerstört. Die Bewohner konnten das als Wohnhaus genutzte Gebäude rechtzeitig verlassen und blieben unverletzt. Die Polizei klärt die Brandursache ab.

Zur Story