Von Psychiater Sachs will Staatsanwältin Loppacher wissen, wie er zu seiner Diagnose der zwanghaften Persönlichkeitsstörung gekommen war. Habermeyer hatte eine narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Wie er sich diesen Unterschied erkläre, fragt Loppacher.
Er stelle die Diagnose überwiegend anhand der Vorgeschichte eines Menschen, sagt Sachs. Er müsse also feststellen, welche Persönlichkeitseigenschaften sich wie ein roter Faden durch sein Leben ziehen, sagt Sachs.
Thomas N. habe ein unglaubliches Durchhaltevermögen gezeigt, eine Selbstbeherrschung. Gefühle oder Enttäuschungen habe er nie gezeigt. Er wurde als Perfektionist beschrieben, der immer versucht hat, alle Erwartungen zu erfüllen.
«Könnte eine Erklärung für die unterschiedliche Diagnose sein, dass Thomas N. den beiden Gutachtern unterschiedliche Seiten von sich gezeigt hat?», fragt Loppacher. Anders als Habermeyer, glaubt Sachs das nicht. Er führt aus, er habe die narzisstischen Persönlichkeitszüge auch gesehen, aber nur als Züge.
Für Sachs war für die Begehung der Tat die Pädophilie handlungsweisend. Die Idee, dass Kinder im Spiel sein sollten, sei früh gekommen. Gleichzeitig habe er die Pädophilie aufgrund seiner Überzeugung extrem stark abgelehnt. Sachs geht davon aus, dass Thomas N. etwas brauchte, um den sexuellen Übergriff zu begehen. Eine Verpackung, sozusagen. Hier käme die Geldbeschaffung ins Spiel.
Sachs führt auch aus, dass Thomas N. eine hohe Fähigkeit habe, Menschen zu täuschen, auch Therapeuten. Deshalb habe er seine Diagnose auch nicht nur mit seinen Aussagen begründet, sondern auch mit den Akten abgeglichen.