Ein Luzerner Hausarzt, der während der Coronoapandemie in der Praxis keine Maske trug und die Maskentragpflicht nicht umsetzte, ist vom Bezirksgericht Hochdorf zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt worden. Der Arzt hatte sein Unterlassen vergeblich mit «medizinischen und ethischen Gründen» erklärt.
Der Beschuldigte habe vorsätzlich und wiederholt gegen die Epidemiegesetzgebung verstossen, sagte der Gerichtspräsident am Montag nach einer rund einstündigen Verhandlung. Der Sachverhalt und die rechtliche Situation seien klar.
Der Einzelrichter bestätigte damit den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Der 54 Jahre alte Hausarzt aus Ebikon LU hatte den Strafbefehl nicht akzeptiert und gelangte an das Bezirksgericht. Die Sache sei nun für ihn erledigt, sagte er nach der Urteilseröffnung dem Gericht. Er habe mit dem Weiterzug zeigen wolle, wofür er stehe.
Der Vorwurf an den Arzt lautete, er habe im Januar 2021, in Anwesenheit von Angestellten, Patienten und der Polizei, keine Hygienemaske getragen. Zudem habe es in seiner Praxis kein Schutzkonzept gegeben. Er sei damit der Verpflichtung, dort die Maskenpflicht durchzusetzen, nicht nachgekommen.
Der aus Deutschland stammende Arzt, der seit rund zehn Jahren in Ebikon praktiziert, gab die Tatvorwürfe vor Gericht zu. Es treffe zu, dass er keine Maske getragen habe, sagte er. Ein Schutzkonzept habe er gehabt, aber eines «explizit ohne Maske».
In den Augen des Arztes war der Schaden, welcher die Hygienemaske verursachte, grösser als deren Nutzen. Dass die Maske in medizinischen Einrichtungen auch sinnvoll sein könnte, stritt er auf eine Frage des Gerichtspräsidenten nicht ab. Auf Grund der «objektiven» Gefahrenlage und nicht der von Behörden und Medien «inszenierten» Gefahrenlage sei er als «selbstdenkender Arzt» aber zu einem anderen Schluss gekommen.
Der Arzt sagte, er habe keine Covid-Epidemie, sondern eine «Epidemie der Angst» erlebt. Symbol für die Angst sei die Maske gewesen. Sein Ziel sei es gewesen, seinen Patienten die Angst zu nehmen. Er fühle sich allein dem Wohle seiner Patienten verpflichtet und dürfe diesen keinen Schaden zufügen. Er habe Patienten ohne Maske nicht nach Hause schicken können, dies wäre unterlassene Hilfeleistung gewesen.
Der Arzt, der die coronamassnahmenkritische Vereinigung Aletheia gründete, sagte, dass die Covid-Gesetzgebung sehr viele Freiheiten unverhältnismässig eingeschränkt habe, auch seine beruflichen. Als Arzt könne er selbst entscheiden, welches Schutzkonzept er in Verantwortung gegenüber seinen Patienten anwende.
Weil er mit seinem Verhalten auch die gesetzlichen Berufspflichten verletzt habe, entzog der Kanton Luzern im Frühling 2021 dem Arzt vorübergehend die Berufsausübungsbewilligung. Massnahmenkritiker riefen in der Folge in Luzern zu Solidaritätskundgebungen auf.
An diesen als «Abendspaziergängen» deklarierten unbewilligten Demonstrationen nahm der Arzt mehrmals teil. Das Bezirksgericht Luzern verurteilte ihn deswegen im August 2022 rechtskräftig zu einer Busse von 500 Franken. (saw/sda)
Bah, ich habe eine richtige Allergie auf das Wort "selbstdenkend" entwickelt. Nur Leute welche leider überhaupt nicht denken nennen sich so.