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Planted vor Gericht gegen den Bund: Wegen "täuschenden" Produktnamen

Planted vor Gericht gegen den Bund – oder: Ab wann ist ein «Chicken» (k)ein Huhn?

20.01.2023, 09:4221.01.2023, 09:52
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Der Bund zieht gegen ein Schweizer Start-up vor Gericht. Der Grund: Die Firma soll ihre veganen Produkte nicht nach Tieren benennen, denn Verbraucher könnten statt eines Fleischersatzes echtes Fleisch erwarten.

Täuschen tue die Firma Planted Foods AG mit Produktnamen wie «planted.chicken» oder «planted.pulled». Und das auch, wenn auf der Verpackung die Vermerke «100% plantbased» und «vegan» prangen.

planted
Verpackungen von Planted-Produkten.Bild: screenshot, Instagram @eatplanted

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat zwar bereits entschieden, dass bei den Produkten von Planted keine Verbrauchertäuschung vorliegt, das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat jetzt aber Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Bundesgericht eingereicht.

Die Chronologie eines Streits um den Namen von veganem Poulet:

Zürich

Es war der 14. Mai 2021, als das Kantonale Labor Zürich verschiedene Kennzeichnungselemente auf den Verpackungen der Planted-Produkte beanstandete. Es forderte Planted damals auf, Tierartenbezeichnungen für die veganen Produkte zu unterlassen. Planted erhob Einsprache, die das Kantonale Labor jedoch abwies.

Das Unternehmen rekurrierte gegen den Entscheid bei der Gesundheitsdirektion des Kantons. Diese wies den Rekurs aber ab und setzte dem jungen Start-up eine Frist, die Anordnungen des Labors umzusetzen – und zwar bis September 2022.

Daraufhin wandte sich Planted mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht, damit der Rekursentscheid aufgehoben wird. Und diese Instanz hat ganz im Sinne von Planted entschieden: Am 10. November 2022 hiess das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschwerde von Planted gut.

Das Gericht stützte sich unter anderem auf eine Studie, welche Planted in Auftrag gegeben hatte. Das Resultat: 93 Prozent der Befragten haben erkannt, dass «planted.chicken» ein vegetarisches Produkt ist.

Im Entscheid heisst es:

«Der Verwendung von Tierbezeichnungen auf der Verpackung von pflanzlichen Lebensmitteln aus Erbsenprotein kommt angesichts der konkreten Produktaufmachung keine Täuschungswirkung zu.»

Das Gericht hielt im Entscheid weiter fest, dass die Adjektive «vegetarisch» oder «vegan» zusammen mit Tierbezeichnungen darauf hindeute, dass es sich um kein «Fleischerzeugnis» oder um «die Fütterungsweise eines Tiers» handle – sondern eben um ein pflanzliches Lebensmittel.

This image released by Milk Street shows a recipe for Garam Masala + Tamarind Roasted Chicken. (Milk Street via AP)
Im Bild: Ein Chicken ohne den Zusatz «vegan».Bild: keystone

Der Präzedenzfall

Vergangenen Montag hat das EDI nun beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts eingereicht.

Der Kommunikationsdienst des Departements schreibt dem Tagesanzeiger:

«Weil sich die Frage der Kennzeichnung veganer Fleischersatzprodukte auch künftig stellen wird, erhofft sich das EDI, dass das Bundesgericht durch seinen Entscheid Rechtssicherheit schafft.»

Für das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen soll also ein Präzedenzfall geschaffen werden, der die Namen von pflanzlichen Lebensmitteln in der Schweiz ein für alle Mal regelt.

Bundesgericht
Hier soll sich die Zukunft der Namen von veganen Fleischersatzprodukten entscheiden: das Bundesgericht.Bild: Keystone

Die Empfehlung vom Bund

Tatsächlich gibt es bereits eine Empfehlung auf Bundesebene für die Benennung von «veganen und vegetarischen Alternativen zu Lebensmitteln tierischer Herkunft», die in Form eines Informationsschreibens von 2020 vorliegt.

Darin steht unter anderem, dass Verpackungen von pflanzlichen Alternativen zu tierischen Produkten die Konsumentinnen und Konsumenten nicht täuschen dürften.

Ab wann etwas Täuschung ist, ist allerdings nicht genau definiert. Aus dem Schreiben geht lediglich hervor, dass Bezeichnungen wie «veganes Rinderfilet» oder «vegetarischer Thunfisch» von Gesetzes wegen nicht erlaubt, Produktbezeichnungen wie «Schlagcrème auf Sojabasis» aber zulässig sind. Zudem sind Begriff wie «Filet», «Geschnetzeltes» oder «Wurst» grundsätzlich erlaubt, da diese eine «Sachbezeichnung» darstellen. Sprich: die Form umschreiben und nicht den Inhalt benennen.

Twitter-User Philipp Kästli wird sich wohl noch bis zum Entscheid des Bundesgerichts gedulden müssen, um seine Fragen beantwortet zu bekommen:

«Dann frage ich mich, wieso das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit die Bezeichnungen ‹Fleischkäse› (ohne Käse), ‹Cervelat› (ohne Hirn), ‹Fleischvogel› (ohne Geflügel) und ‹Fondu Chinois› (ohne Chinesen) nicht schon lange verboten hat.»

(yam)

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339 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tooto
20.01.2023 09:55registriert Mai 2016
Hä?
Wieso störte sich die letzten 200 Jahre niemand an Fleischkäse?
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Munchkin
20.01.2023 10:00registriert Januar 2019
"Man darf auf Verpackungen die Konsumenten nicht täuschen". Ok dann hoffe ich bald bei Fleischprodukten auf Schockbilder oder ähnlich wie bei Zigaretten, denn die grösste Täuschung ist das Bild der glücklichen Tiere auf den Verpackungen.
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Kommissar Rizzo
20.01.2023 10:16registriert Mai 2021
Wer nicht in der Lage ist, solche Lebensmittel zu erkennen resp. zu unterscheiden, leidet an gewissen Defiziten.

Aber ohnehin: selber Kochen! Dieses industrielle Essen (ob nun vegan oder nicht) ist ohnehin nix.
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