Der Bund zieht gegen ein Schweizer Start-up vor Gericht. Der Grund: Die Firma soll ihre veganen Produkte nicht nach Tieren benennen, denn Verbraucher könnten statt eines Fleischersatzes echtes Fleisch erwarten.
Täuschen tue die Firma Planted Foods AG mit Produktnamen wie «planted.chicken» oder «planted.pulled». Und das auch, wenn auf der Verpackung die Vermerke «100% plantbased» und «vegan» prangen.
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat zwar bereits entschieden, dass bei den Produkten von Planted keine Verbrauchertäuschung vorliegt, das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat jetzt aber Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Bundesgericht eingereicht.
Die Chronologie eines Streits um den Namen von veganem Poulet:
Es war der 14. Mai 2021, als das Kantonale Labor Zürich verschiedene Kennzeichnungselemente auf den Verpackungen der Planted-Produkte beanstandete. Es forderte Planted damals auf, Tierartenbezeichnungen für die veganen Produkte zu unterlassen. Planted erhob Einsprache, die das Kantonale Labor jedoch abwies.
Das Unternehmen rekurrierte gegen den Entscheid bei der Gesundheitsdirektion des Kantons. Diese wies den Rekurs aber ab und setzte dem jungen Start-up eine Frist, die Anordnungen des Labors umzusetzen – und zwar bis September 2022.
Daraufhin wandte sich Planted mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht, damit der Rekursentscheid aufgehoben wird. Und diese Instanz hat ganz im Sinne von Planted entschieden: Am 10. November 2022 hiess das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschwerde von Planted gut.
Das Gericht stützte sich unter anderem auf eine Studie, welche Planted in Auftrag gegeben hatte. Das Resultat: 93 Prozent der Befragten haben erkannt, dass «planted.chicken» ein vegetarisches Produkt ist.
Das Gericht hielt im Entscheid weiter fest, dass die Adjektive «vegetarisch» oder «vegan» zusammen mit Tierbezeichnungen darauf hindeute, dass es sich um kein «Fleischerzeugnis» oder um «die Fütterungsweise eines Tiers» handle – sondern eben um ein pflanzliches Lebensmittel.
Vergangenen Montag hat das EDI nun beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts eingereicht.
Der Kommunikationsdienst des Departements schreibt dem Tagesanzeiger:
Für das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen soll also ein Präzedenzfall geschaffen werden, der die Namen von pflanzlichen Lebensmitteln in der Schweiz ein für alle Mal regelt.
Tatsächlich gibt es bereits eine Empfehlung auf Bundesebene für die Benennung von «veganen und vegetarischen Alternativen zu Lebensmitteln tierischer Herkunft», die in Form eines Informationsschreibens von 2020 vorliegt.
Darin steht unter anderem, dass Verpackungen von pflanzlichen Alternativen zu tierischen Produkten die Konsumentinnen und Konsumenten nicht täuschen dürften.
Ab wann etwas Täuschung ist, ist allerdings nicht genau definiert. Aus dem Schreiben geht lediglich hervor, dass Bezeichnungen wie «veganes Rinderfilet» oder «vegetarischer Thunfisch» von Gesetzes wegen nicht erlaubt, Produktbezeichnungen wie «Schlagcrème auf Sojabasis» aber zulässig sind. Zudem sind Begriff wie «Filet», «Geschnetzeltes» oder «Wurst» grundsätzlich erlaubt, da diese eine «Sachbezeichnung» darstellen. Sprich: die Form umschreiben und nicht den Inhalt benennen.
Twitter-User Philipp Kästli wird sich wohl noch bis zum Entscheid des Bundesgerichts gedulden müssen, um seine Fragen beantwortet zu bekommen:
(yam)
Wieso störte sich die letzten 200 Jahre niemand an Fleischkäse?
Aber ohnehin: selber Kochen! Dieses industrielle Essen (ob nun vegan oder nicht) ist ohnehin nix.