Schweiz
Justiz

Betrugsprozess in Zug: Ungarin wegen 55 Millionen vor Zuger Obergericht

Frau soll Anleger um 55 Millionen betrogen haben – Gerichtsverfahren verschoben

Einer der grössten Betrugsfälle im Kanton Zug sollte ab Montag vor dem Obergericht in Zug verhandelt werden. Wegen eines Todesfalls in der Familie eines der Beschuldigten wurde der Gerichtsfall verschoben.
19.02.2024, 04:5119.02.2024, 11:54

Der für diese Woche angesetzte Betrugsprozess vor dem Zuger Obergericht ist verschoben worden. Grund ist ein Todesfall in der Familie einer der drei beschuldigten Personen.

Der Anwalt eines beschuldigten Aktienvermittlers hatte zum Prozessauftakt am Montagmorgen im Burgbachsaal erklärt, dass der Vater seines Mandanten verstorben sei. Sein Mandant sei deswegen nicht in der Lage, an der Verhandlung teilzunehmen.

Der Beschuldigte hatte im Verfahren bislang keine Aussagen gemacht, er bestand aber an einer Teilnahme an dem auf fünf Tagen angesetzten Berufungsprozess. Das Obergericht entschied nach kurzer Beratung deswegen, den Beschuldigten nicht zu dispensieren. Eine Aufspaltung des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt schloss es aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte dafür plädiert, die Hauptverhandlung trotz des Todesfalls fortzusetzen, allenfalls auch in Abwesenheit des Beschuldigten. Gemäss Obergericht soll «demnächst» ein neuer Verhandlungstermin bekannt gegeben werden.

Ein grosser Fall

Bei dem Berufungsprozess geht es um einen der mutmasslich grössten Betrugsfälle des Kantons Zug. Die Schadenssumme beläuft sich gemäss Staatsanwaltschaft auf 55 Millionen Franken.

Das Strafgericht hatte als erste Instanz die Hauptbeschuldigte wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Die heute 51-jährige Ungarin hatte 2005 das Pharmaunternehmen Amvac mit Sitz in Hünenberg ZG gegründet und war dessen CEO und Verwaltungsrätin.

Die Beschuldigte hat laut Anklage 2012 ihren Ausstieg aus dem erfolglosen und konkursreifen Unternehmen beschlossen und bis 2015 ihre wertlosen Amvac-Aktien an knapp tausend unerfahrene Anleger verkaufen lassen. Abgewickelt worden sein soll der Verkauf von den beiden Mitbeschuldigten mit Hilfe eines aggressiven und unlauteren Telefonmarketings.

Die beiden Aktienvermittler, zwei Schweizer im Alter von 51 respektive 36 Jahren, wurden von der ersten Instanz wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und sechs Monaten respektive zu einer teilbedingten dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. (sda)

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