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Mutmasslicher Sextäter gab sich auf Chat-Foren als Teenager aus

Mutmasslicher Sextäter gab sich auf Chat-Foren als Teenager aus

13.06.2022, 19:17
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In Kreuzlingen TG hat am Montag der Prozess gegen einen 34-jährigen Mann begonnen. Er ist unter anderem wegen Vergewaltigung und mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern angeklagt. Die Staatsanwältin forderte für den Schweizer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Bezirksgericht Kreuzlingen TG
Das Bezirksgericht in Kreuzlingen, Thurgau.Bild: pd

Der Beschuldigte soll eine junge Frau vergewaltigt haben. «Ich habe sie gekannt. Wir haben uns einmal getroffen. Wir haben etwas getrunken. Mehr nicht», sagte der Mann am Montag bei der Befragung vor Bezirksgericht Kreuzlingen. Er sei in der Untersuchungshaft von seinem früheren Anwalt zu einem Geständnis gedrängt worden, um freizukommen.

Laut Anklage hat sich der Mann mit der damals 16-Jährigen, die er über Facebook kennenlernte, im Sommer 2009 verabredet. In einem Geschäft hätten sie sich gegenseitig Armkettchen gekauft und seien danach in einen Park gegangen.

Der Beschuldigte habe den «Drang verspürt, die junge Frau zu vergewaltigen», hiess es in der Anklage weiter. Er habe das Opfer in sein Auto gezogen und sei, obwohl die junge Frau aussteigen wollte und zu weinen anfing, mit ihr auf einen Parkplatz gefahren. Dort habe er sie auf der Rückbank vergewaltigt.

Kein Strafaufschub

Beim Mann wurde vom Gutachter eine Dissozialität und Narzissmus festgestellt. Das Rückfallrisiko sei erhöht. Es bestehe nur eine Therapiefähigkeit in Freiheit, erklärte dieser weiter: «Im Vollzug gibt es keine Anti-Vergewaltigungstherapie, besonders nicht, wenn kein Geständnis vorliegt.»

Die Staatsanwältin forderte für den 34-Jährigen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Vollzugsbegleitend sei eine ambulante Massnahme anzuordnen. Der Beschuldigte verfüge über keinerlei Einsicht und es sei unklar, ob die laufende Therapie nur dazu diene, die Stieftochter wiederzusehen.

Die Staatsanwältin schilderte die «widersprüchlichen» Aussagen des Beschuldigten zur mutmasslichen Vergewaltigung. Zuerst wollte er die junge Frau nicht gekannt haben, dann habe er in mehreren Einvernahmen zugegeben, dass «ihm die Sicherungen durchgebrannt sind» und er die Frau vergewaltigt habe. «Er hat das 16-jährige Mädchen psychisch labil gemacht und mit einer List ins Auto gelockt», so die Staatsanwältin.

Flashbacks ausgelöst

Die Frau konnte vor Gericht nicht befragt werden. Sie nahm sich vor einem Jahr das Leben. Die Staatsanwältin verlas ihre Schilderungen. Der Beschuldigte habe sich Jahre nach der Tat wieder über Facebook bei der Frau gemeldet und sie aufgefordert, ihm ein Foto ihrer Vagina zu schicken. Diese habe ihn dann auf den sozialen Medien blockiert.

Die Nachricht habe bei der jungen Frau eine Krise und Flashbacks ausgelöst. Ende 2018 erstattete sie Anzeige wegen Vergewaltigung. Ihr Aussagen seien glaubhaft und sie seien konstant. Es seien auch keine Übertreibungen zu erkennen.

Das Muster, sich als jünger auszugeben als er wirklich war, sei auch in den Sex-Chats zum Tragen gekommen, sagte die Staatsanwältin. Dies stütze die Glaubhaftigkeit des Opfers. In der Strafuntersuchung kamen weitere Delikte zum Vorschein.

In Chat-Foren soll der Mann mehrere Jugendliche unter 16 Jahren zu sexuellen Handlungen motiviert haben. Die Anklage wirft ihm ausserdem vor, in der Wohnung eines Bekannten an einem 14-jährigen Jugendlichen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. «Ich bin davon ausgegangen, dass er 18-Jährig ist, wie er es im Chat angegeben hat», sagte der Beschuldigte, der sich selber als 17-Jährigen ausgab. In Wirklichkeit war er damals 31-Jährig.

Geringe Rückfallgefahr

Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung. Im übrigen sei sein Mandant geständig. Er sei lediglich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1.5 Jahren zu verurteilen. Die Probezeit solle auf fünf Jahre angesetzt werden. Es sei eine ambulante Massnahme für drei Jahre auszusprechen und ein lebenslängliches Verbot von Tätigkeiten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfassen.

Die Schilderungen des Opfers seien schwer vorstellbar. Zwischen der ersten und zweiten Einvernahme gebe es Widersprüche. Eine Vergewaltigung könne nicht nachgewiesen werden.

«Der Beschuldigte gehört therapiert und nicht in eine Gefängniszelle», so der Verteidiger. Sein Mandant sei seit drei Jahren nicht straffällig geworden, er lebe in stabilen Verhältnissen und die Rückfallgefahr sei verringert.

Das Urteil wird am Dienstag mündlich eröffnet. (saw/sda)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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B. V. Harkonnen
13.06.2022 19:39registriert Oktober 2019
"Die Staatsanwältin forderte für den Schweizer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren."

Dafür, dass er mutmasslich ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigte und sie später Suizid begangen hat? Ernsthaft jetzt????
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