Am 10. November um 10 Uhr werde Brian aus der Sicherheitshaft entlassen, verfügte der Richter bei der Urteilseröffnung. Der 28-Jährige kommt also bis auf Weiteres in Freiheit. Allerdings muss er die Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt antreten. Sie ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Obergericht und ans Bundesgericht gezogen werden.
Vom schwersten, neu angeklagten Delikt, einer versuchten schweren Körperverletzung, wurde Brian am Mittwoch freigesprochen. Schuldig gesprochen wurde er hingegen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigungen, Drohungen und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.
Für diese verschiedenen Delikte wurde er nun zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. 370 Tage davon hat er bereits abgesessen.
«Nach langen Jahren geht ein neues Kapitel auf. Wir beenden Brians Haftsituation», sagte der Richter am Mittwoch bei der Urteilseröffnung. «Wir laden alle ein, die sich für Brian interessieren, sich um ihn zu kümmern und zu begleiten.»
Es werde nicht einfach für ihn, sich in der Situation zu bewähren. «Brian muss sich bewusst sein, dass neuerliche Gewalthandlungen wieder zu einer Inhaftierung führen können.» Das Gericht verbot Brian denn auch, sich dem Gefängnis Pöschwies zu nähern und sich in irgendeiner Art und Weise bei den Gefängnismitarbeitern zu melden.
Grund dafür dürften seine zu Hunderten geäusserten Drohungen sein, die er seinen Aufsehern gegenüber getätigt hatte:
Oder:
Auch der Staatsanwalt macht sich Sorgen: In der Freiheit werde Brian mit Provokation konfrontiert und er habe eine hohe Rückfallgefahr.
Es werde nicht einfach für ihn, sich in der Situation zu bewähren, so der Richter.
Das Gericht verbot Brian denn auch, sich dem Gefängnis Pöschwies zu nähern und sich in irgendeiner Art und Weise bei den Gefängnismitarbeitern zu melden.
Bis zum Ende der Sicherheitshaft am Freitag um 10 Uhr müssen Angehörige und seine Anwälte nun einen «Empfangsraum» schaffen, wie das der Richter ausdrückte. Der 28-Jährige braucht einen Sozialpädagogen, eine Wohnung und eine Tagesstruktur. Sein Berufswunsch ist es nach wie vor, Profi-Boxer zu werden. Dafür hat er bereits einen Trainings- und Ernährungsplan erstellt. «Brian schlägt nur im Boxring. Ausserhalb des Boxrings schlägt Brian nie», stellte der Richter das Ziel des «Empfangsraums» klar.
Das Ziel des Empfangsraums lautet gemäss Brians Anwälten:
Die Sicherheitshaft im Gefängnis Zürich fortzusetzen, kam für das Gericht nicht in Frage. Seit Brian nicht mehr im Gefängnis Pöschwies in Isolationshaft sitze, sondern im Gefängnis Zürich, zeige er ein «in der Regel gutes Verhalten». Die Sicherheitshaft sei nicht mehr angezeigt und müsse innerhalb von 48 Stunden beendet werden.
Dazu komme, dass die Strafe, die schlussendlich rechtskräftig werden dürfte, schon fast abgesessen sei. Zieht der Staatsanwalt das Urteil aus Dielsdorf weiter, was so gut wie sicher ist, sind am Zürcher Obergericht dann zwei Brian-Verfahren hängig. Diese dürften zu einem Fall zusammengefasst werden, weil sie inhaltlich identisch sind.
Auch im ersten, noch hängigen Verfahren ging es um Angriffe auf Gefängnismitarbeitende und Sachbeschädigungen. «Brians bisherige Haftdauer von 73,5 Monaten kommt wohl nahe an die zu erwartende Gesamtstrafe für beide Verfahren», sagte der Richter dazu. Kurz: Es dürfte gar keine Strafe mehr übrig bleiben, die er absitzen könnte.
Der Staatsanwalt reagierte zerknirscht auf das milde Urteil. Er melde nun Berufung an und prüfe den Weiterzug, sagte er. Auf einen sofortigen Einspruch gegen das Ende der Haft verzichtet er aber.
Es gehe ihm nicht darum, Brian möglichst lange im Gefängnis zu halten, sagte er.
Schliesslich gehe es auch um die Sicherheit der Öffentlichkeit.
Während der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und sieben Monaten gefordert hatte, setzte sich Brians Anwaltsteam für seine Freilassung ein.
Strafexperte André Kuhn erklärte gegenüber «Blick», welche Szenarien bei der Urteilsverkündung am Mittwoch möglich gewesen wären.
Beim schwersten neu angeklagten Delikt, einer versuchten schweren Körperverletzung, soll Brian eine Glasscherbe in Richtung eines Aufsehers geworfen haben. Dieser wurde oberhalb des Auges verletzt.
Laut Kuhn hätte dieses Delikt den Strafrahmen vorgegeben, falls Brian dafür verurteilt worden wäre. In diesem Vergehen ist er aber freigesprochen worden.
Für eine schwere Körperverletzung sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. In Kombination mit anderen Delikten hätte die Strafe im Falle Brians aber noch höher ausfallen können. Die oberste Grenze wäre bei 15 Jahren gelegen.
Der Vorfall mit der Glasscherbe wurde vom Richter als einfache Körperverletzung eingestuft. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass es sich bei der Scherbe um ein Stück Sicherheitsglas gehandelt habe. Das Teil, das der Beschuldigte geworfen habe, hätte keine schweren Verletzungen auslösen können.
Dem passionierten Hobby-Boxer hätten bei einfacher Körperverletzung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen können. Da Keller noch drei weitere einfache Körperverletzungen sowie weitere Delikte vorgeworfen wurden, hätte sich das Strafmass auf maximal viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe belaufen können.
Schlussendlich belief sich das Strafmass auf 2,5 Jahre Freiheitsstrafe.
Der 28-Jährige hatte zwar hinter Gittern 30 Delikte begangen, ein Freispruch war dennoch nicht auszuschliessen. Strafexperte André Kuhn erklärte gegenüber Blick:
Kuhn führt aus, dass in der Schweiz seines Wissens noch nie ein Gefangener über einen längeren Zeitraum so hart behandelt worden sei und sich noch nie einer auf diese Weise gewehrt habe. Darauf baute die Verteidigung von Brian auf. Die von Keller ausgeführten Delikte seien ausschliesslich auf die Isolationshaft zurückzuführen. «Brian braucht nur eine Chance, er wird sie nutzen. Lassen Sie ihn frei», so Brians Anwalt in seinem Plädoyer vergangene Woche. Wäre Kellers Verhalten als eine erlaubte Gegenwehr eingestuft worden, wäre es nicht unwahrscheinlich gewesen, dass Brian freigekommen wäre.
Ein Gutachter bezeichnete eine allfällige Freilassung am ersten Prozesstag jedoch als «grosses Experiment». Brian könne sich an Situationen anpassen, aber er sei kein anderer Mensch geworden. Seine Persönlichkeitsstruktur sei nach wie vor unverändert, da er sich jeglicher Therapie verweigere. Konflikte mit ihm könnten nach wie vor rasch eskalieren.
Gemäss Gutachten hat Brian Anzeichen für eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten, psychopathischen Wesenszügen, dazu ADHS und Depressionen.
(saw mit Material der Nachrichtenagentur sda)
Trotzdem bin ich der Auffassung, das er nach wie vor gefährlich ist. Seine Verweigerung einer Therapie, die Haltung gegen das System (auch wenn es in Teilen nachvollziehbar ist aufgrund seiner Vorgeschichte), verhindern eine soziale Integration.
Eine unbedingte Freilassung ist ein Experiment, dass ein Opfer bezahlen wird.
Gebt einfach vorher bescheid, dass man weiss an welchem Wochenende man zürich meiden muss.