Der 21-Jährige, der im März 2015 seinen 67-jährigen Vater mit einem Schuss in den Hinterkopf getötet hat, muss sich vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Der Staatsanwalt zieht das Urteil des Bezirksgerichtes Pfäffikon an die nächste Instanz weiter, weil es ihm zu mild ist.
Er sei nicht einverstanden mit dem Urteil, sagte Staatsanwalt Markus Oertle am Montag gegenüber Radio Zürisee. Er ist der Meinung, dass es sich bei der Tat nicht um Totschlag, sondern um Mord oder zumindest um vorsätzliche Tötung handelt.
Das Bezirksgericht Pfäffikon hatte den 21-Jährigen am Freitag lediglich zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt. Das Gericht begründete die Milde mit der grossen seelischen Belastung des Beschuldigten. In dessen Kindheit und Jugend habe es keine normale Eltern-Kind-Beziehung gegeben.
Oertle forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen Mordes. (gin/sda)