Schweiz
Justiz

Fristlos entlassen: Zürcher Stadtpolizist belästigte Kollegin sexuell

Zürcher Stadtpolizist belästigt Kollegin sexuell

07.11.2025, 20:1707.11.2025, 20:17

Ein Zürcher Stadtpolizist hat eine junge Kollegin sexuell belästigt. Das Verwaltungsgericht stützt nun seine fristlose Entlassung. Der langjährige Mitarbeiter sah sich ungerecht behandelt und forderte eine hohe Entschädigung.

Die Stadt Zürich musste kein milderes Mittel anwenden, heisst es im am Freitag publizierten Urteil. Der Polizist mit Jahrgang 1966 war schon früher negativ aufgefallen. So habe er mit unüberlegten Äusserungen Mitarbeiter verletzt oder «nicht polizeikonforme», deplatzierte Äusserungen gegenüber einer Kollegin gemacht.

Polizist soll Geld für Sex angeboten haben

Zur fristlosen Kündigung führte ein Vorfall im Januar 2024. Der Mann soll eine 21-jährige Kollegin an einer Veranstaltung gefragt haben, ob sie «es» für 300 Franken für eine halbe Stunde «machen würde». Diese habe verneint. Er habe nachgefragt, ob sie es denn für 1000 Franken machen würde, heisst es im Urteil. Daraufhin habe der Polizist gesagt, dass andere schon weniger Geld dafür genommen hätten.

Am nächsten Tag soll er laut der Kollegin einen Polizisten aus einem anderen Kanton gefragt haben, ob er sie auch schön fände. Zudem soll er gesagt haben, dass er ihr Geld für Sex angeboten habe. Ob sich dieser Fall so zugetragen habe, könne offen bleiben, schreiben die Richter.

Würde der Polizistin verletzt

Den ersten Fall sehen die Richter als gravierend genug an für die fristlose Entlassung. Die junge Kollegin habe ihren Vorgesetzten gesagt, dass das für sie sehr unangenehm gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe sie wie eine Prostituierte behandelt und ihre Antwort nicht akzeptiert. «Er hat die Würde der jungen Kollegin verletzt, indem er sie objektifiziert und sich ihr unangebracht sexuell angenähert hat», schreiben die Richter.

Der Polizist verwies vergebens darauf, dass er nicht ausdrücklich Sex mit ihm gemeint habe. Den zweiten Vorfall bestritt er. Von seiner früheren Arbeitgeberin forderte er eine Entschädigung von sieben Jahresgehältern. Das würde in seinem Fall rund 800'000 Franken ausmachen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der entlassene Polizist reichte beim Bundesgericht Beschwerde ein. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Die schönsten Weihnachtsmärkte der Schweiz und rund um den Globus
1 / 12
Die schönsten Weihnachtsmärkte der Schweiz und rund um den Globus
quelle: shutterstock
Auf Facebook teilenAuf X teilen
«Schützt vor Mobbing»: Burgdorf schafft Pissoirs in Schulen ab
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
3 Kommentare
Dein Kommentar
YouTube Link
0 / 600
Hier gehts zu den Kommentarregeln.
3
Zürcher Fussgängerverbände wollen Trottoirparkieren verhindern
Die Zürcher Fussgänger- und Sehbehindertenverbände wollen verhindern, dass künftig Autos und Lieferwagen auf den Stadtzürcher Trottoirs parkieren. Sie legen beim Bezirksrat Rekurs gegen diesen Teil der neuen Parkkartenverordnung ein.
Zur Story