Untersuchungshaft für Lehrling wegen Anschlagsplänen verlängert
Ein wegen mutmasslicher Planung eines Anschlags festgenommener Lehrling bleibt bis mindestens Anfang Dezember in Untersuchungshaft. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde des jungen Mannes abgewiesen, der digitale Kontakte zu potenziellen IS-Sympathisanten hatte.
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts bestätigt in einem am Montag publizierten Entscheid den dringenden Tatverdacht und die Fluchtgefahr. Der schweizerisch-türkische Doppelbürger begann sich seit September 2022 für die salafistische Ideologie zu interessieren. Er tauschte sich in Chats mit mutmasslichen anderen Sympathisanten der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aus und bestellte ein Messer, wie aus dem Entscheid des Gerichts hervorgeht.
Insbesondere soll er seine Chat-Partner gefragt haben, ob es religiös gerechtfertigt sei, mit einem Auto in eine Menschenmenge zu fahren oder wahllos Menschen mit einem Messer «abzustechen», wenn sich darunter auch Muslime befinden könnten. Aus dem Tagebuch des jungen Mannes soll auch hervorgehen, dass er für Allah kämpfen und einen Märtyrertod sterben wolle.
Baldige Anklage
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) war im Mai durch einen Hinweis auf das Online-Profil des Inhaftierten aufmerksam gemacht worden. Im Juni fand eine Hausdurchsuchung bei der Familie des Lehrlings statt. In der Folge wurden er und sein Bruder befragt und der Lehrling schliesslich in Untersuchungshaft versetzt. Seither wurde die Haft einmal um drei Monate verlängert.
Wie aus dem Entscheid weiter hervorgeht, soll die Strafuntersuchung bald abgeschlossen sein und Anfang des kommenden Jahres Anklage erhoben werden. (sda)
